Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Bookstar

Ich glaube kaum, dass er von einer gewerblichen Profi Werkstatt spricht. Bestimmt nur eine private Hobby bastle Werkstatt wie sie 99% der Leute in der Garage haben..
 
B

Bookstar

Es geht niemanden etwas an was ich in meiner Garage treibe, also ist mir das sowas von egal.
 
E

EdStark

Wer kümmert sich um die Baugenehmigung?
Das muss sowieso ich machen. Der GU bereitet nur alles für das Einfamilienhaus vor. D.h. sollte für die Garage tatsächlich eine Statik benötigt, wovon ich nicht ausgehen, dann füge ich diese halt hinzu und gebe den Bauantrag ab.
Wer erstellt die Bauvorlagen?
Wer erstellt die Standsicherheitsnachweise (Statik)?
Irgendeiner muss es machen und der will üblicherweise Geld dafür sehen.
Sind wir in unserer Bürokratie echt schon soweit, dass man einen Architekten für eine Garage beauftragen muss? Sollte ich für die Garage etwas beifügen, lasse ich das halt von einem Dritten erstellen. Den Bauantrag muss ich abgeben.
Willst Du nach §62 oder §63 Niedersächsische Bauordnung bauen?
Mit richtiger Baugenehmigung, da ich keinen Baustopp beim Haus riskieren möchte aufgrund irgendwelcher Umstände.

Werkstatt und Grenzbebauung schließen sich aus, da die Garage ihre Privilegierung bezüglich des Grenzabstandes nach §5, Absatz 8, Satz 2, 1. Niedersächsische Bauordnung verliert. Dann brauchst Du eine Baulast vom Nachbarn.
Zieh ich die Trockenbauwand halt später nach...
Du willst die Garage mit beantragen und genehmigen lassen, aber nicht mit abnehmen lassen? Ich denke, deine Mixtur aus Teilleistungen von GU und Eigenleistung wird so nicht funktionieren. Weder GU noch Behörde werden da mitmachen.
Warum sollte ich die Garage nicht selber bauen dürfen? Was hat die Behörde zu interessieren, wer die Abnahme macht?
 
Y

ypg

Wir haben unseren Carport auch selbst beauftragt. Der GU hat aber eine Statik von seinen eigenen mit zum Bauantrag zugefügt.
Man kann vieles beantragen - wer es baut, steht auf nem anderen Blatt und sollte dem Bauamt nicht interessieren. Dennoch muss die abgenommen werden. Ich geh davon aus, dass sie von einem anderen Unternehmen dann gemauert wird?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97108 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben