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ypg
Ich sehe zwar eine abgeschlossene „EL-Wohnung“, aber .Eure. Wohnung ist es dann leider nicht mehr. Insofern nicht durchführbar. Zusätzlich sind die 23qm zu klein, das müssten wohl 25qm Minimum sein.Ich verstehe, dass der Use-Case "ELW in einer Hauptwohnung" für heutige Maßstäbe einfach nur unpraktisch ist und man seinen Mieter sicherlich nicht gern im Treppenhaus der eigenen Wohnung heraumlaufen haben möchte - allerdings würden wir nur an meine Eltern vermieten
Eher sehe ich hier eine Untervermietung, die aber steuerrechtlich nicht absetzbar ist, nach meinem Kenntnisstand.
Wer dann letztendlich eine ELW nutzt oder mietet und ob sie nur am Wochenende oder 4 Mal im Jahr genutzt wird, ist für die Definition egal.