Bedeutung raumwirksamer Garagen

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Bedeutung raumwirksamer Garagen
>> Zum 1. Beitrag <<

D

DG

Die 5m sind auch nicht ohne Bedacht gewählt, denn dadurch entsteht vor jeder Garage automatisch ein vollwertiger Stellplatz.

MfG
Dirk Grafe
 
T

teutates

Moin,

ich muss das Ding hier noch mal aufwärmen, weil es bei uns jetzt konkreter wird. Gebaut wurde unser Haus mittlerweile und jetzt geht's an den Carport.

Wir haben bei uns die "Besonderheit", daß der Carport nicht senkrecht zur Straße, sondern parallel dazu stehen soll. Der Stellplatz wäre ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Vor dem Carport sind noch mindestens 5 Meter, bevor es mit einem 90° Bogen auf die Straße geht.

Ich habe die Vermutung, daß die 5m im Bebauungsplan deswegen aufgenommen wurden, damit man nicht auf der Straße steht, wenn man z.B. eine Garage mit Tor hat und dieses erst öffnen muss. In unserem Fall kann man direkt auf das Grundstück rauffahren, ohne in der Sackgasse irgendjemanden zu behindern.

Wie seht Ihr das? Kann man den Bebauungsplan so interpretieren, dass der 5m Abstand der Platz zwischen Straße und Carport sein soll oder würdet Ihr annehmen, daß auch unser Fall mit einem parallelen Carport darunterfällt?

Dazu muss man sagen, daß die Straße in dem Bereich des Carports einen Bogen macht und der Abstand knapp 5m sind. Allerdings geht der Gehweg parallel zu Grundstücksgrenze.

Gruß.
teutates
 
Tolentino

Tolentino

Mir wurde erklärt, dass die 5m dort üblicherweise freigehalten werden, wo die Stadt- und/oder Verkehrsplaner mit der Notwendigkeit einer Straßenverbreiterung in irgendeiner Zukunft rechnen.
Aber im Prinzip sind ja alle Gründe hier mehr oder weniger plausibel.

Witzige Anekdote: Im Vorfeld der Planung wurde mir immer gesagt, 5m Abstand zur Straße und da darf dann nichts anderes sein, die müssen freigehalten werden, nichtmal ein Mülltonnenunterstand darf da hin.
Nachbar hat aber 4m an die Str. gebaut.
Ich 4,6m im Antrag gehabt, ging problemlos durch.
Irgendwann meinte einer, die 5m rechnen sich von der Straßenmitte. Glaube ich auch nicht ganz, aber wie es nun wirklich sein soll, dass werde ich wohl nie erfahren...
 
11ant

11ant

Ich habe die Vermutung, daß die 5m im Bebauungsplan deswegen aufgenommen wurden, damit man nicht auf der Straße steht, wenn man z.B. eine Garage mit Tor hat und dieses erst öffnen muss.
Rufe beim Bauamt an. Wenn Du Recht hast und keine weiteren Gründe dahinter stehen (Vermeidung von Sichtbehinderung, Sicherstellung von Besucherprakraum), dann solltest Du gutes Wetter für einen Befreiungsantrag haben. Mache es (mit einer maßstabsgerechten Skizze zum Beispiel) dem Sachbearbeiter so leicht wie möglich, Deinem Wunsch wohlwollend gegenüberzustehen.
 
E

Escroda

Ich habe die Vermutung, daß die 5m im Bebauungsplan deswegen aufgenommen wurden, damit man nicht auf der Straße steht, wenn man z.B. eine Garage mit Tor hat und dieses erst öffnen muss.
Dem steht das von Dir selbst im Eröffnungsbeitrag gepostete Zitat entgegen:
Damit wird die angestrebte offene und lockere Bebauungsstruktur gesichert und ein Beitrag zu einem hochwertigen Wohnumfeld geleistet.
Leider steht nicht dabei, woher es stammt. Klingt jedenfalls nicht nach einem Auszug aus den textlichen Festsetzungen. Wenn es der Begründung entnommen wurde, dürfte selbst eine Befreiung schwer sein, weil diese Festsetzung dann zu den Grundzügen der Planung gehören dürfte.

Wenn Du also hier ein paar Einschätzungen haben möchtest, brauchen wir den Bebauungsplan inklusive textlichen Festsetzungen im exakten Wortlaut und idealerweise auch die Begründung.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 570 Themen mit insgesamt 5761 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben