ᐅ Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster
Erstellt am: 23.05.2018 21:42
hippjoha 23.05.2018 21:42
Hallo zusammen,
wir sind aktuell an der Planung unseres Bauplatzes (wollen wir bald kaufen) und haben jetzt von der Stadt den Bebauungsplan erhalten.
Wir würden ganze gerne unser Haus in die hintere Ecke (siehe rote Markierung) setzen und die Frage ist jetzt, ob wir die Garage rechts daneben direkt auf die Grenze (außerhalb des Baufensters) bauen dürfen. Ich werde leider hier nicht so richtig aus dem Bebauungsplan schlau.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Hannes

wir sind aktuell an der Planung unseres Bauplatzes (wollen wir bald kaufen) und haben jetzt von der Stadt den Bebauungsplan erhalten.
Wir würden ganze gerne unser Haus in die hintere Ecke (siehe rote Markierung) setzen und die Frage ist jetzt, ob wir die Garage rechts daneben direkt auf die Grenze (außerhalb des Baufensters) bauen dürfen. Ich werde leider hier nicht so richtig aus dem Bebauungsplan schlau.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Hannes
11ant 23.05.2018 22:02
hippjoha schrieb:
Ich werde leider hier nicht so richtig aus dem Bebauungsplan schlau.Ich auch nicht, da1. nur die Zeichnung zu sehen ist und
2. auch von der nur ein kleiner Ausschnitt.
Was den seitlichen Grenzabstand anbelangt, genießen Garagen typischerweise ein Privileg (bis zu Längen und Wandhöhen, die eine übliche Garage meist einhält, und ohne Dachterrasse o.ä.).
Bebauungspläne haben zu der Zeichnung auch "textliche Festsetzungen", die ihre ebenso wichtige zweite Hälfte darstellen.
Generell machen hier viele Fragesteller den Fehler, in ihr Grundstück hineinzuzoomen und dabei viele Informationen die "ein paar Meter weiter" auf der Zeichnung stehen wegzuschneiden.
sabberlatz 23.05.2018 22:14
Ausserhalb des Baufensters darf eine Garage i.d.R. gebaut werden. Aber warum frägst Du nicht die Baubehörde/Gemeinde anstatt hier?
have Fun!
I
have Fun!
I
hippjoha 23.05.2018 22:34
Vielen Dank erst mal. Ich habe gedacht, dass ich erst mal hier nachfrage, bevor ich bei der Gemeinde nachfrage.
Hmm lassen sich an der Grenze rechts Leitungen oder ähnliches erkennen, die dann evtl. nicht mit einer Garage überbaut werden dürfen?
Hmm lassen sich an der Grenze rechts Leitungen oder ähnliches erkennen, die dann evtl. nicht mit einer Garage überbaut werden dürfen?
11ant 24.05.2018 02:06
hippjoha schrieb:
Hmm lassen sich an der Grenze rechts Leitungen oder ähnliches erkennen,Nein, da sind keine verzeichnet. Dann würde das Baufenster da wohl auch nicht durchgehen."Erkennen" könnte da Madame Obscura in ihrer Glaskugel etwas - vielleicht. Ich erkenne da nur, daß der Bebauungsplan-Zeichner ein großer Picasso-Verehrer ist. Und eben daß der Planausschnitt zu keinen qualifizierten Aussagen taugt, weil er zu klein ist und die Legende fehlt etcetera.
Bebauungspläne lesen kann ich gut, Bebauungspläne raten nicht.
Escroda 24.05.2018 07:13
hippjoha schrieb:
lassen sich an der Grenze rechts Leitungen oder ähnliches erkennen11ant schrieb:
Nein, da sind keine verzeichnet.Doch. Er meint Süd-östlich (wenn der Plan denn genordet ist) vom roten Rechteck außerhalb des Baufensters wo der der Baum steht und das Leitungsrecht für die Stadt eingetragen ist. Aber wie Du schon sagst, viel zu wenige Informationen. Wir wissen nicht einmal, ob das Baugrundstück entsprechend der gestrichelten Linien, die wegen des Leitungsrechts auch nicht vollständig sichtbar sind, gebildet wurde. Und je nach dem, wie verbindlich die Lage des zu pflanzenden Baumes ist (textliche Festsetzungen), ist sowieso kein Platz für eine Garage oder Zufahrt.
Ähnliche Themen