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ᐅ Bebauungsplan Dachformen / Abstand - Was ist alles erlaubt?


Erstellt am: 24.09.2018 16:23

caig87 24.09.2018 16:23
Hallo Zusammen,

wir sind gerade am Planen eines Hauses, jedoch habe ich einige Fragen bezüglich des Bebauungsplan:

Welche Dachformen sind erlaubt? - Da zu meinem Grundstück kein genauer "Pfeil" zugeordnet ist, kann ich erstens nicht genau sagen welche "Tabelle" hier die entsprechende ist und zweitens wie ist die Dachform zu lesen? In den meisten Fällen steht S 20 - 30°. Aus der zeichnerischen Festsetzung ist zutreffend SD, PD und FD. Zählt das nun für das gesamte Gebiet oder wie ist das zu verstehen?

Weiterhin ist auf der Baugrenze in drei Richtungen der Abstand zum jeweils anderen Grundstück eingezeichnet. Bei der vierten Seite ist jedoch eine Breite von 10,5 Meter angegeben und geht von meiner eigenen Baugrenze zur Baugrenze des Nachbarn. Wie ist das nun zu deuten?

Den Bebauungsplan habe ich angehängt, es handelt sich um das Grundstück 7056, befindet sich auf dem Plan ganz rechts unten.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Lageplan eines Wohnviertels mit kurvigen Straßen, blauen Grundstücksgrenzen und gelb markierten Straßen.


Scan eines Bauplan-Formblatts mit Symbolen, Kontrollkästchen und gelben Markierungen

ypg 24.09.2018 16:46
caig87 schrieb:
Weiterhin ist auf der Baugrenze in drei Richtungen der Abstand zum jeweils anderen Grundstück eingezeichnet. Bei der vierten Seite ist jedoch eine Breite von 10,5 Meter angegeben und geht von meiner eigenen Baugrenze zur Baugrenze des Nachbarn. Wie ist das nun zu deuten?

Ich denk mal, dass es eigentlich nix bedeutet. Die Maße dienen der Orientierung. Ich geh mal davon aus, dass dem Nachbarn 7,5, Dir die nötigen 3 Meter Abstand gehören.

Obstlerbaum 24.09.2018 17:22
Ich würde sagen, dass rechts oben gilt. Es wäre auch etwas unübersichtlich, wenn wirklich zu jedem einzelnen Flurstück ein Pfeil gezeichnet wird.

caig87 24.09.2018 17:39
Habe nochmals einen größeren Ausschnitt angehängt. Vermute der "rechts oben" ist es eher nicht, da das ja eine ganz andere Straße ist. Vermute eher es trifft der von der Straße gegenüber zu, oder der ganz linke, da gehen mehrere Verbindungspfeile zu dem gesamten Flustückbereich das direkt über meinem Flurstück liegt.

Da sich die beiden ja aber nur minimal unterscheiden, was heisst das denn nun für Dachform? S=Satteldach oder steht das für die Schräge 20-30°, da wie gesagt (siehe Screenshot oben) in der zeichnerischen Festsetzung ist zutreffend SD, PD und FD.

ypg 24.09.2018 18:41
caig87 schrieb:
Vermute der "rechts oben" ist es eher nicht, da das ja eine ganz andere Straße ist.

Doch, oben rechts... meiner Interpretation wird das Gebiet von beiden Straßen eingekesselt, wo das „oben rechts“ gilt
caig87 schrieb:
S=Satteldach oder steht das für die Schräge 20-30°, da wie gesagt (siehe Screenshot oben) in der zeichnerischen Festsetzung ist zutreffend SD, PD und FD.
Satteldach mit 20-30 Grad... die Zeichenerklärung ist allgemein fürs ganze Gebiet, also allgemein gehalten

... meiner Interpretation nach, kann da definitiv was zu sagen 🙂

Escroda 24.09.2018 21:12
caig87 schrieb:
Welche Dachformen sind erlaubt?
Satteldach
caig87 schrieb:
Da zu meinem Grundstück kein genauer "Pfeil" zugeordnet ist
Doch. Links, außerhalb des Bildausschnitts. Man muss schon sagen: Ein wirklich übersichtlicher und sehr bürgernaher Bebauungsplan. Selten so ein Meisterwerk deutscher Ingenieurskunst gesehen
caig87 schrieb:
Aus der zeichnerischen Festsetzung ist zutreffend SD, PD und FD. Zählt das nun für das gesamte Gebiet oder wie ist das zu verstehen?
Hast Du Dir etwa nicht den Ursprungsplan angesehen? Dort in der Legende steht es doch:
S=Satteldach
F=Flachdach
P=Pultdach
W=Walmdach

Also: Die einzelnen Abschnitte, für die jeweils eine Tabelle (genauer: Nutzungsschablone) gilt, werden durch die Knödellinien und die Straßenbegrenzungslinien getrennt. Dann musst Du schauen, von wo ein Pfeil in deinen Knödellinienabschnitt zeigt. In deinem Fall von einem anderen Gebiet, so dass Du einen weiteren Pfeil von der Pfeilspitze zum Pfeilanfang verfolgen musst. Dann landest Du bei

WR reines Wohngebiet
------------------------
S 20-30° | II Satteldach mindestens 20° höchstens 30° Dachneigung, max. 2 Vollgeschosse
------------------------
0,32 | 0,5 Grundflächenzahl 0,32, Geschossflächenzahl 0,5 (Achtung! Baunutzungsverordnung 1977)
------------------------
- | o keine Baumassenzahl festgesetzt, offene Bauweise - nur Einzelhäuser
------------------------
2W maximal 2 Wohnungen pro Gebäude erlaubt
caig87 schrieb:
Bei der vierten Seite ist jedoch eine Breite von 10,5 Meter angegeben und geht von meiner eigenen Baugrenze zur Baugrenze des Nachbarn. Wie ist das nun zu deuten?
Die Baugrenzen bauen aufeinander auf. Deine westliche Baugrenze verläuft 5,5m+15m+10,5m=31m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der westlichen Erschließungsstraße.
ypg schrieb:
Ich denk mal, dass es eigentlich nix bedeutet.
Doch. Das ist die verbindliche geometrische Festsetzung der Baugrenzen.
baugrenzensatteldachgrundstückfestsetzungbebauungsplandachformflurstück