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ᐅ Bebauungsplan Dachformen / Abstand - Was ist alles erlaubt?


Erstellt am: 24.09.18 16:23

Nordlys 24.09.18 22:22
Man darf da also so staksige 1926 er Kleinstadtbahnhöfe bauen, ja.

11ant 25.09.18 00:54
Ich kann im Bild keine zuständige Nutzungsschablone ("Tabelle") erkennen, da zwischen derjenigen, die in 7058 hineinzeigt und der Parzelle 7056 des TE eine "Knödellinie" liegt; zuständig ist wohl diejenige, die in 7082 hineinzeigt (aber am unteren Bildrand abgeschnitten ist).

Der zweiendige Pfeil im Baufenster sagt: Firstrichtung Nord-Süd.

Escroda 25.09.18 07:45
11ant schrieb:
Ich kann im Bild keine zuständige Nutzungsschablone ("Tabelle") erkennen
Ich auch nicht. Zum Glück gibt's den kompletten Bebauungsplan online.
11ant schrieb:
zuständig ist wohl diejenige, die in 7082 hineinzeigt (aber am unteren Bildrand abgeschnitten ist).
Nein. Diejenige, die in 7066 bzw. in 7090 hineinzeigt (aber noch nicht einmal abgeschnitten, sondern ganz weit draußen ist).
Nordlys schrieb:
Man darf da also so staksige 1926 er Kleinstadtbahnhöfe bauen, ja.
Wenn in einem Bebauungsplan-Gebiet von 1982 noch ein Grundstück frei ist, kann man kein Filetstück mehr erwarten.
Obwohl in der Nachbarschaft noch ein paar Baulücken mit günstigeren Voraussetzungen vorhanden sind. Die sind aber vermutlich seit 35 Jahren in Familienbesitz, reserviert für die Enkel.

caig87 25.09.18 12:40
Hallo Escroda,

vielen herzlichen Dank für deine ausführliche Beschreibungen, das hilft mir schon einmal sehr weiter.
Escroda schrieb:
Die Baugrenzen bauen aufeinander auf. Deine westliche Baugrenze verläuft 5,5m+15m+10,5m=31m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der westlichen Erschließungsstraße.
Ok, heisst 31m parallel zu dieser Straße, oder?
Escroda schrieb:
0,32 | 0,5 Grundflächenzahl 0,32, Geschossflächenzahl 0,5 (Achtung! Baunutzungsverordnung 1977)
Das heisst bei einer Grundstücksfläche von 731m² darf ich auf 365,5m² bauen? Nehme an das zählt für beide Stockwerke (182,75m² pro Stock) zusammen, oder? Ausgenommen Terrasse und Garage?
Escroda schrieb:
S 20-30° | II Satteldach mindestens 20° höchstens 30° Dachneigung, max. 2 Vollgeschosse
Ok, dann sind also rein Satteldächer erlaubt. Laut Plan bei Ausnahmen auch Walmdächer.
Sind bei SD grundsätzlich Erker erlaubt?

Vorab vielen Dank für eure Hilfen =)

Nordlys 25.09.18 12:50
Grundflächenzahl 0,32 gleich 32% der Fläche sind bebaubar. Garage und Terrasse zur Hälfte zählen mit.
Geschossflächenzahl 0,5 heisst, die Flächensumme Erdgeschoss und erster Stock, falls vorhanden, darf nicht größer sein als 50% der Grundstücksfläche. Klar?

Escroda 25.09.18 12:57
caig87 schrieb:
Ok, heisst 31m parallel zu dieser Straße, oder?
Ja.
caig87 schrieb:
Das heisst bei einer Grundstücksfläche von 731m² darf ich auf 365,5m² bauen?
731m² * 0,32 = 233,92m² dürfen überbaut werden. Theoretisch also 15m*15,60m, was aber dein Baufenster nicht hergibt.
731m² * 0,5 = 365,5m² darf die Geschossfläche maximal betragen. Das ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse plus die Flächen von Aufenthaltsräumen und der zu ihnen führenden Treppen und Flure in nicht Vollgeschossen.
caig87 schrieb:
Ausgenommen Terrasse und Garage?
Dein Bebauungsplan ist von 1982, also gilt die Baunutzungsverordnung 1977, so dass Terrassen und Garagen nicht angerechnet werden.
caig87 schrieb:
Sind bei SD grundsätzlich Erker erlaubt?
Meinst Du vielleicht Gauben oder Zwerchgiebel? Egal, ist alles erlaubt.
baufenstergrundstücksflächeterrassegarage