Bauzeit Verlängerung wegen Baugerüst

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Tassimat

Tassimat

Wird nicht unterschrieben würde ich aus Sicht des Bauunternehmer erst das vordere Haus bauen. Damit wäre die Baubehinderungsanzeige für hintere Haus wegen Unzugänglichkeit rechtlich sicher, um zu pausieren. Der "garantierten" Fertigstellungstermin verschiebt sich ohne Vertragsstrafe nach hinten.

Wenn es tatsächlich soweit und so hart käme, dann müsste der hintere Nachbar vom vorderen Nachbarn verlangen das Gerüst zu entfernen, was der vordere Nachbar zu bezahlen hätte. Da kommt dann auch noch das Leiterrecht usw. ins Spiel.

10 Jahre Freundschaft hin oder her, sobald 4-stellige Extrakosten anfallen (dafür reicht ja vielleicht auch schon 1 Monat Verzug für das Hinterhaus), dann wird das eine enorme Belastungsprobe. 4 Erwachsene... da muss nur ein Sturrkopf dabei sein.

Deshalb noch mal der dringende Rat mit dem Bauunternehmer reden, was er denkt, wie es für alle am besten funktioniert und wie viel Verzug er schätzt. Eine Lösung finden und das dann auch unterschreiben. Nicht für den Bauunternehmer, sondern für die Freundschaft.
 
M

Mottenhausen

Kannst du mal eine Zeichnung der Grundstückssituation einstellen? 4,50m Breite für Baustraße + Gerüst sind wirklich sehr eng.

3m Baustraße reichen vielleicht für einen PKW oder Lieferwagen, mit Lkw wird das schon nichts mehr, der braucht ja Platz zum lenken.

Ich sehe hier entweder einen Bau nacheinander: erst hinten, dann vorne, oder "vorne" verzichtet an dieser Wand komplett auf ein Gerüst und nutzt ein flexibles Rollgerüst.
 
S

_steven_

Diese Anforderungen (3 Meter Baustraße, Kranstellplätze (2x 8x8) kamen aber alle vom Bauleiter.
Uns geht es auch nicht um einen Monat bauverzug.

Viel mehr, dass es in diesem Schreiben, es sich so anhört, als ob wir ein Blankoschreiben unterzeichnen, und wenn z,.B. nun die Fenster länger dauern, dass es mit dem Schreiben "ok" wäre.
Dies ist unser Problem.

Des Weiteren wurde uns das Schreiben vorgelegt und gesagt "Unterschreiben, sonst fangen wir nicht an".
Ein Treffen vor Ort, um dies zu besprechen wurde abgelehnt.
 
Dr Hix

Dr Hix

Damit wäre die Baubehinderungsanzeige für hintere Haus wegen Unzugänglichkeit rechtlich sicher, um zu pausieren
Lass dir das doch mal auf der Zunge zergehen: Der BU stellt ein Gerüst in der Einfahrt zur Baustelle auf und schreibt anschließend eine Behinderungsanzeige an die Bauherren, weil da sein eigenes Gerüst im Weg ist?

"Behinderungen" in diesem Sinne sind Umstände, die außerhalb der Sphäre des Unternehmens liegen (Wetter, Baufortschritt fremder Gewerke, mangelhafte Vorbereitung durch den Bauherren etc.), nicht fehlerhafte Planung des Unternehmens selbst.
Wenn das Vorgehen "rechtlich sicher" wäre, könnte jeder BU seine Zeitpläne beliebig strecken, indem er z.B. ein paar Paletten Ziegel "ungünstig" abstellt, oder einfach erklärt, dass er die Fenster zu spät bestellt hat.
 
J

Joedreck

Ja nun.... Die Frage ist, was wollt ihr machen? Ihr könnt es eskalieren lassen (wie hier in einem anderen Thread), oder ihr versucht noch eine andere Lösung zu finden.
Finanziell hat der (ich schätze) Bauträger den längeren Atem. Er lässt euch ausbluten.
Ihr habt ja schon alles unterschrieben? Also auch die Finanzierung? Wie ist der Zahlplan?
Auch zu mit zwei Parteien sitzt ihr nicht am längeren Hebel.

Die Frage: Habt ihr eure Bedenken denn schon mitgeteilt? Lasst ihn wissen im Sinne von: wir haben Angst, dass..
Wir möchten das genau wie Sie zügig vorantreiben...
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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