Bauvoranfrage Grundstückskauf: Was gilt es zu beachten?

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L

la-ma-ma

Hallo zusammen,

nach langem Suchen haben wir nun die Möglichkeit erhalten ein Grundstück in unserer Gemeinde zu erwerben. Da das Grundstück in keinem Baugebiet o.ä. liegt, würden wir vor dem Kauf gerne eine Bauvoranfrage stellen. Da wir jedoch noch keinen konkreten Hausentwurf haben, stellt sich für uns die Frage, welche Angaben für eine Voranfrage überhaupt nötig bzw. empfehlenswert sind, konkret:

- Muss das Grundstück vorab vermessen worden sein oder reicht eine ungefähre Angabe der Grundstücksmaße?
- Ist eine Voranfrage zwingend über einen Architekten resp. den Bauträger zu stellen bzw. empfiehlt sich das?
- Ist für die Anfrage eine Einwilligung des Eigentümers notwendig?
- Wie detailliert müssen die Angaben zu dem geplanten Haus sein? Reichen ggf. auch Angaben wie: 1,5-geschossig, Satteldach, Grundfläche etc.?

Und habt ihr darüber hinaus noch weitere Tipps und Anregungen, die wir berücksichtigen sollten?

Viele Dank und viele Grüße :)
 
S

SoL

10 Sekunden Google ergibt:

Unterlagen für die Bauvoranfrage
Welche Unterlagen und Nachweise Sie für eine Bauvoranfrage brauchen, variiert je nach Bundesland. Zu den benötigten Dokumenten zählen zum Beispiel:

Formular für die Bauvoranfrage
Auszug aus der Flurkarte
Bau- und Nutzungsbeschreibung
Bauzeichnungen
Pläne für Entwässerung und Wasserversorgung

Je nach Bundesland und Inhalt der Bauvoranfrage ist diese durch eine bauvorlageberechtigte Person, zum Beispiel einen Architekten, zu stellen.
Also ein einfaches "Yo, Bauamt, wir wollen da eine Stadtvilla draufhauen, läuft, oder?" Ist das nicht...
 
L

la-ma-ma

Danke für dein Hinweis, das haben wir selbstverständlich getan. Da wir aus der Recherche jedoch nicht ganz schlau geworden sind, wollten wir hier im Forum noch einmal die Community fragen.
 
S

SoL

Aber da steht doch fast schon alles.
Eure Fragen 1, 2 und 4 sind durch diese 10 Sekunden Recherche beantwortet.

Was genau wollt Ihr denn noch mehr wissen?
 
L

la-ma-ma

Vielleicht noch etwas zum Hintergrund: Konkret ist es so, dass das Grundstück aus einem bestehenden Flurstück herausgelöst werden soll. Für uns stellt sich daher nun die Frage, ob der Voranfrage mit dem alten Flurstück gestellt wird oder ob dafür vorab eine Vermessung des neuen Grundstücks notwendig ist. Auch ist für uns nicht ganz ersichtlich, ob eine Voranfrage besser mit einem Architekten gestellt wird oder ob das auch problemlos Privatleute machen können. Und bzgl. der (erforderlichen?) Bauzeichnung: Wie gestaltet sich der Umgang, wenn eine solche noch nicht vorliegt? Reichen dann auch skizzenhafte Angaben wie oben aufgeführt? Wie sind eure Erfahrungen dazu? :)
 
H

HnghusBY

Vielleicht noch etwas zum Hintergrund: Konkret ist es so, dass das Grundstück aus einem bestehenden Flurstück herausgelöst werden soll. Für uns stellt sich daher nun die Frage, ob der Voranfrage mit dem alten Flurstück gestellt wird oder ob dafür vorab eine Vermessung des neuen Grundstücks notwendig ist. Auch ist für uns nicht ganz ersichtlich, ob eine Voranfrage besser mit einem Architekten gestellt wird oder ob das auch problemlos Privatleute machen können. Und bzgl. der (erforderlichen?) Bauzeichnung: Wie gestaltet sich der Umgang, wenn eine solche noch nicht vorliegt? Reichen dann auch skizzenhafte Angaben wie oben aufgeführt? Wie sind eure Erfahrungen dazu? :)
Ich würde als erstes mal wissen wollen, ob man das Grundstück so einfach teilen kann/darf. Kenne einen Fall, da wurde ein Grundstück mit Teilungsabsicht gekauft und diese dann durch die Gemeinde verhindert.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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