K
Kiddis
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen, die bestimmt auch für andere Bauherren interessant sein könnten, und hoffe auf euer Wissen oder eure Erfahrungen.
Wenn ich das richtig sehe, kann ein Generalunternehmer (GU) bestimmte Bauarbeiten – wie beispielsweise Fliesenlegen oder Trockenbau – auch ohne besondere Qualifikation übernehmen, da diese Berufe nicht der Meisterpflicht unterliegen. Bei handwerklichen Tätigkeiten mit Meisterzwang, wie Maurerarbeiten, darf der GU diese aber wohl nur dann ausführen, wenn er selbst einen Meistertitel hat oder einen Maurermeister im Betrieb beschäftigt hat. Ist das so korrekt, oder gibt es Ausnahmen?
Mich interessiert zudem, wie die rechtliche Situation beim Bauträger ist. Nach meinem Verständnis ist der Bauträger im rechtlichen Sinne meist selbst der Bauherr. Privatpersonen dürfen als Bauherren viele Arbeiten (wie den Rohbau) selbst erledigen. Gilt das beim Bauträger genauso? Oder gibt es da Besonderheiten, was die Eigenleistung bei Bauprojekten betrifft?
Ich erinnere mich, dass bei meinem Bruder (er hat über einen Bauträger gebaut) die Inhaber der Baufirma selbst gemauert haben – obwohl ich glaube, dass sie keinen Meistertitel hatten. Ist das rechtlich erlaubt, oder wird das nur "geduldet"?
Und dann noch eine Frage zur Begriffsabgrenzung: Kann ein Bauträger gleichzeitig als Generalunternehmer (GU) auftreten? In anderen Branchen, wie bei Versicherungen, gibt es zum Beispiel klare Trennungen zwischen Maklern und Vertretern. Ist das im Baugewerbe anhand der Gewerbeanmeldung geregelt? Muss ein Unternehmen explizit als Bauträger oder als GU/GÜ gemeldet sein, oder können solche Bezeichnungen parallel geführt werden?
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten und eure Unterstützung! Über Erfahrungen oder rechtssichere Infos würde ich mich sehr freuen.
ich habe ein paar Fragen, die bestimmt auch für andere Bauherren interessant sein könnten, und hoffe auf euer Wissen oder eure Erfahrungen.
Wenn ich das richtig sehe, kann ein Generalunternehmer (GU) bestimmte Bauarbeiten – wie beispielsweise Fliesenlegen oder Trockenbau – auch ohne besondere Qualifikation übernehmen, da diese Berufe nicht der Meisterpflicht unterliegen. Bei handwerklichen Tätigkeiten mit Meisterzwang, wie Maurerarbeiten, darf der GU diese aber wohl nur dann ausführen, wenn er selbst einen Meistertitel hat oder einen Maurermeister im Betrieb beschäftigt hat. Ist das so korrekt, oder gibt es Ausnahmen?
Mich interessiert zudem, wie die rechtliche Situation beim Bauträger ist. Nach meinem Verständnis ist der Bauträger im rechtlichen Sinne meist selbst der Bauherr. Privatpersonen dürfen als Bauherren viele Arbeiten (wie den Rohbau) selbst erledigen. Gilt das beim Bauträger genauso? Oder gibt es da Besonderheiten, was die Eigenleistung bei Bauprojekten betrifft?
Ich erinnere mich, dass bei meinem Bruder (er hat über einen Bauträger gebaut) die Inhaber der Baufirma selbst gemauert haben – obwohl ich glaube, dass sie keinen Meistertitel hatten. Ist das rechtlich erlaubt, oder wird das nur "geduldet"?
Und dann noch eine Frage zur Begriffsabgrenzung: Kann ein Bauträger gleichzeitig als Generalunternehmer (GU) auftreten? In anderen Branchen, wie bei Versicherungen, gibt es zum Beispiel klare Trennungen zwischen Maklern und Vertretern. Ist das im Baugewerbe anhand der Gewerbeanmeldung geregelt? Muss ein Unternehmen explizit als Bauträger oder als GU/GÜ gemeldet sein, oder können solche Bezeichnungen parallel geführt werden?
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten und eure Unterstützung! Über Erfahrungen oder rechtssichere Infos würde ich mich sehr freuen.