Baukindergeld mit nicht finaler Baugenehmigung

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R

Rolator

Hi,

ich habe da mal eine Frage bezüglich des Baukindergeldes. Es muss ja noch vor ende diesem Jahres die Baugenehmigung eingereicht werden. Es ist jetzt so dass ich mein Grundstück habe, aber noch keinen Hausbauer. Kann ich im prinzip einfach ein beliebiges Haus (was natürlich dem Bebauungsplan entspricht) einreichen und dafür eine Genehmigung erhalten, die ich dann für das Baukindergeld einreich?
Ich würde dann sobald ich eine Hausbau firma habe, die mein Haus plant und baut, natürlich die "richtige" Baugenehmigung einreichen bzw. eine Abänderung.
Hätte ich dann so Anspruch auf das Baukindergeld?

MfG
 
Tarnari

Tarnari

Ohne die genauen Regelungen zu kennen, das ist Trickserei und ich vermute, die sind auch nicht vom Mond. Nicht, dass du dir nachher was einfängst, was dich teurer kommt, als auf das Geld zu verzichten?
 
R

Rolator

@tomtom79 , soweit hast du das gelesen? Soweit ich weiß, verlängern sie nix und lassen das nächstes Jahr die neue Regierung entscheiden.

Ist einfach ärgerlich, baukindergeld und eigenheimzulage fällt auf einmal weg, weil man 2 Monate zu spät ist
 
Y

Ysop***

"auf einmal" fällt da nichts weg. Das Ende dieser Subvention ist ja schon lange bekannt. Ich kann verstehen, dass man es gerne hätte, aber manchmal laufen Förderungen aus, dafür kommen dann neue.
 
O

Oetti

Solche Förderungen sind für mich immer ein Zuckerl. Wenn es klappt ist es schön. Die Finanzierung muss auf jeden Fall ohne solche Zuckerl auch funktionieren. Der Ablauf der Förderungen ist schon lange bekannt und gerade beim Baukindergeld grasierte ja auch lange die Angst, dass der Topf schon vor Jahresende leer sein könnte. Von daher ist es eh schon supi, dass jetzt noch Geld da ist.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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