Baufirma meldet sich nicht nach Planungen - Was tun?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Baufirma meldet sich nicht nach Planungen - Was tun?
>> Zum 1. Beitrag <<

H

HilfeHilfe

Das wäre mir zu heiss. Ich würde den vettrsg rechtlich prüfen lassen und vom Anwalt eine ordentliche Kündigung aufsetzen lassen . Wollt ihr den jetzt gar nicht bauen ? Ist die Klausel so formuliert das es nur das Grundstück ist und ihr kostenfrei rauskommt ? Das ist alles zu speziell
 
A

Alex85

Warum nicht gleich per Woanders ?
Es geht doch immerhin um eine sechsstellige Auftragssumme, da finde ich diesen Kommunikationsweg ein wenig zu "casual"
So isses - die Einführung des elektronischen Anwaltspostfaches teilt das Schicksal des Flughafens BER.
Eine E-Mail erfüllt die Textform und ist damit nicht weniger gültig als ein gewöhnlicher Brief. Beides führt keinen belastbaren Nachweis, auch wenn der Brief der Schriftform genügt.
Das du dies nicht für dich übernehmen magst, ist wohl deinem ganz persönlichem inneren BER geschuldet - reine Kopfsache.
Mehr Verbindlichkeit stellt DE-Mail her. Das System funktioniert, nur irgendwie scheints niemand zu brauchen.

Das beA dient einem ganz anderen Zweck als du hier suggerierst. Lies mal nach. Dessen Bauchlandung ist in der Branche allerdings immer ein Brüller wert

Ich würd mit dem Vertrag zum Anwalt gehen. Prüfen, ob die Kündigung gültig ist und wann ggf. Verjährung eintritt, also wann keine Kostenforderungen mehr möglich wären.
 
CReen

CReen

Bei einem Anwalt waren wir vor einiger Zeit sogar. Der meinte aber wir sollten das erst mal versuchen so zu klären.
In unserer E-Mail haben wir zwar nicht geschrieben das wir alle Kosten übernehmen, aber das wir uns schon einig werden.

Wegen der eingefügten Klausel meinte der Anwalt das könnte gut für uns sein, oder auch schlecht da die Baufirma auch einfach sagen kann: „wenn ihr das Grundstück nicht bekommt dann müsst ihr euch halt mehr Mühe geben. Bezahlt mehr!“

Jetzt bin ich mir wieder etwas unsicher....
falls die genannte „Verjährung“ Eintritt das wäre ja perfekt
Auf der anderen Seite will ich endlich Klarheit haben und wir bei denen mal mit Druck nachfragen.
Unsere beiden kündigungs E-Mails wurde mit Lesebestätigung gesendet. Also gelesen wurden sie. Nur nicht beantwortet.

Nächster Anruf:
-beim Anwalt ?
-Bei der Baufirma?
Oder schriftlich noch mal kündigen ?
 
M

Müllerin

also zu nem Anwalt der sagt: kann gut sein oder schlecht würde ich vielleicht nicht noch mal gehen sondern zu einem, mit einer eindeutigen Ansage...
Rechtsberatung wäre jedenfalls mein nächster Schritt.
 
11ant

11ant

Der meinte aber wir sollten das erst mal versuchen so zu klären.
Was macht dieser Anwalt beruflich ?
Das qualifiziert ihn nicht gerade, das so larifari zu behandeln. Eine Klausel mit so einer Bedingung muß man schon genau lesen, wen sie wann zu was berechtigt oder verpflichtet, und wer wem bis wann und wie anzuzeigen hat, wie es um das Eintreten dieses Falles bestellt ist. So nach dem Motto "ich habe gerade keine Lust, rufen Sie den doch erst einmal an, vielleicht hat der ja auch keine", schraubt man da keinen Griff dran. Die Gegenseite könnte einen Anwalt haben, der das nicht so schlumpfig sieht (und aus der Vorlage ein Tor macht, d.h. Euch fünf Minuten vor der Verjährung die Pistole auf die Brust setzt).
 
M

Mottenhausen

Was ist an der Aussage des Anwalts falsch?

Die Einigung im persönlichen Gespräch, an deren Ende eine Kündigung/Aufhebung/ was weiß ich/... steht, ist in der Regel der beste Weg. Klar, der Anwalt verdient an einem langwierigen Rechtsstreit mehr, deshalb wird kaum ein Anwalt diesen Tipp geben, sondern sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen und das volle Programm in Bewegung setzten. Also das spricht eher für den Anwalt als gegen ihn.

Das die Klausel ein zweischneidiges Schwert ist, damit hat er doch auch recht. Und gerade daher ist eine gütige Einigung hier auch das erstrebenswerteste Ziel. Keine Mails, keine Droh-Einschreiben. Hinfahren, vor Ort das Gespräch suchen, ehrlich sein und fertig. Wenn es nichts nützt und es zum Streit kommt, dann zählt eh was im Vertrag steht, das ändert sich jetzt ja nicht mehr.

ps. Wenn die Einigung nicht erfolgreich ist, glaube ich, läuft es darauf hinaus, dass die Baufirma einen Makler aus der Tasche zieht: 5 Alternativgrundstücke, davon müsst ihr eins nehmen und bauen oder man wird euch unterstellen: ihr wollt ja gar nicht bauen, womit die Klausel "vorbehaltlich Grundstück" nicht anwendbar wäre, sondern Kündigung mit... 10% oder was weiß ich ...Vertragsstrafe.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
03.07.2015Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht Beiträge: 10
28.09.2016Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag Beiträge: 41
16.09.2016Falsche Angaben zum Grundstück im expose Beiträge: 39
22.03.2016Grundstück vorübergehend pachten Beiträge: 26
11.04.2020Baurecht - Anwalt einschalten oder noch nicht Beiträge: 16
09.05.2021Preisgleitklausel im Vertrag mit GU Beiträge: 18
13.09.2012Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? Beiträge: 17
29.03.2022Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen Beiträge: 22
22.09.2012Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche Beiträge: 15
05.06.2022Kaufvertrag Grundstück - Kontamination Beiträge: 31
09.07.2020Baulast nachträglich auf das eigene Grundstück eintragen? Beiträge: 13
09.04.2014Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren Beiträge: 44
24.09.2022Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück Beiträge: 41
26.03.2022Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf Beiträge: 55
23.06.2019Mein Grundstück, gemeinsam Bauen Beiträge: 51
03.02.2023Alleiniger Hausbau auf gemeinsamen Grundstück Beiträge: 21
10.09.2016Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger Beiträge: 24
28.01.2018Bauzwang durch Bank oder Gemeinde ? Kaufvertrag Grundstück Beiträge: 15
18.06.2017Lage Haus, Stellplatz & Einfahrt auf Grundstück? Beiträge: 10
03.06.2021Grundstück gekauft - Bauplanung vor Übergabe beginnen? Beiträge: 11
06.01.2015Erst das Grundstück kaufen, dann in Ruhe planen und bauen...? Beiträge: 11
20.09.2023Komplettrechnung: wie viel Grundstück können wir uns leisten? Beiträge: 42
21.11.2016Grundstück als Bauerwartungsland kaufen Beiträge: 15
10.03.2019Gekauftes Grundstück nach Abriss Bauschutt im Boden Beiträge: 34
05.09.2017Grundstück/Haus getrennt finanzieren - Zinsbindung Beiträge: 11
09.09.2020Nachbar baute Fundamente für Stützmauer auf unser Grundstück Beiträge: 10
29.09.2011Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? Beiträge: 12
12.09.2022Hausvertrag kündigen vor Ablauf Rücktrittsvorbehalt/Grundstück Beiträge: 25
03.06.20208 Bäume auf dem Grundstück zwischen Strom- und Telefonleitung. Beiträge: 31

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben