ᐅ Bauen ohne Werkpläne
Erstellt am: 23.06.2016 08:47
Bauexperte 27.06.2016 13:56
Hallo Andreas,
Ohne den Anbieter des TE zu kennen, möchte ich annehmen, daß sich der TE für einen überregional tätigen Anbieter á la bspw. Stadt & Land entschieden hat. So arbeitende Anbieter haben festes Schemata für die Werkpläne ihrer Häuser; kleinere Verschiebungen am Raumprogramm ändern daran nicht wirklich viel. Anders beim Dach - es gibt ausbauvorbereitete und komplett ausgebaute Dachstühle; Gauben und Zwerchhäuser, Tonnengauben, Fledermausgauben etc.; hier müssen die Werkpläne für den Zimmermann häufig am jeweiligen Objekt ausgerichtet werden.
Werkpläne meint im Wortsinn auch weniger Öffnungsrichtungen von Fenster- oder Innentüren, denn Öffnungsmaße, Position der Entwässerungsleitungen im Haus oder Position des Wärmeerzeuger, etc..
Beantwortet das Deine Frage?
Grüße, Bauexperte
andimann schrieb:Bitte _genau_ lesen, was da zu lesen steht. "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt".
So wie ich den TE verstehe, versucht das Bauunternehmen gerade genau das: _ohne_Werkpläne zu arbeiten.
Siehe auch: "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt."
Ohne den Anbieter des TE zu kennen, möchte ich annehmen, daß sich der TE für einen überregional tätigen Anbieter á la bspw. Stadt & Land entschieden hat. So arbeitende Anbieter haben festes Schemata für die Werkpläne ihrer Häuser; kleinere Verschiebungen am Raumprogramm ändern daran nicht wirklich viel. Anders beim Dach - es gibt ausbauvorbereitete und komplett ausgebaute Dachstühle; Gauben und Zwerchhäuser, Tonnengauben, Fledermausgauben etc.; hier müssen die Werkpläne für den Zimmermann häufig am jeweiligen Objekt ausgerichtet werden.
andimann schrieb:Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn der Anbieter via BB oder Werkvertrag keine Werkpläne schuldet, ist er verpflichtet, nach den geltenden technischen Standards zu bauen. Dazu braucht es keine Freigabe der/des Bauherren und Bauherr hat keine Maßgabe nach dem bösen Anbieter zu schreien. Der geschätzte Kollege Roter Wettbewerber arbeitet - so sich jüngst nichts geändert hat - auch ohne Übergabe Werkpläne an seine Kunden; es findet noch nicht mal ein Werkplangespräch statt. So Kleinigkeiten wie Türanschlag oder Öffnungsrichtung Fenster werden zwischen Bauleiter und Bauherr unkompliziert vor Baubeginn besprochen und protokollarisch festgehalten
Aber davon abgesehen: warum wollen viele GUs Werkpläne nicht rausgeben? Wie soll ein Bauherr Werkpläne freigeben und somit auch Verantwortung übernehmen für das, was da geplant ist, wenn er keine Werkpläne bekommt? Da macht sich das Bauunternehmen doch vollkommen angreifbar. Wenn ich keine Werkpläne bekomme, die ich explizit freigeben muss, kann ich als Bauherr doch immer sagen, „Die Tür muss aber noch 10 cm nach links, los umbauen!“ Und dann muss das Bauunternehmen erst einmal beweisen, dass das genau so beauftragt war. Unklare Verträge können auch nach hinten losgehen
Werkpläne meint im Wortsinn auch weniger Öffnungsrichtungen von Fenster- oder Innentüren, denn Öffnungsmaße, Position der Entwässerungsleitungen im Haus oder Position des Wärmeerzeuger, etc..
andimann schrieb:Bei manchem Kunden ist es besser, wenn er sich aus der gesamten Thematik Werkplan raushält und sein Anbieter nach geltenden Bestimmungen und in Ruhe bauen kann. Jede Diskussionsrunde in Sachen technischer Abläufe "kann" sich zu einem Tanz auf dem Vulkan entwickeln, insbesondere in Zeiten netzinformierter Laien.
Ich weiß, dass es im (an absonderlichen Riten, Gebräuchen und Geschäftsgebaren mehr als nur übervollen) Bauwesen anscheinend nicht selten, dass ein GU die Pläne nicht rausrückt, aber was soll der Stress? Damit macht man sich doch nur selber das Leben schwer?
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Grüße, Bauexperte
Bieber0815 27.06.2016 23:29
Unser Haus wurde vom Bauträger ohne Werkpläne erstellt. Überraschenderweise ohne größeren Mangel.
alter0029 28.06.2016 18:16
Wir bauen ein frei geplantes Haus, da wird es keine Werkpläne geben, auf die der Unternehmer zurückgreifen könnte.
Ich hätte die Firma nicht nehmen sollen, das wird noch Theater geben. Ich werde davon berichten.
Ich hätte die Firma nicht nehmen sollen, das wird noch Theater geben. Ich werde davon berichten.
alter0029 01.07.2016 14:17
Im Februar hatte ich der Bauzeichnerin der Planungsgesellschaft [...]die Pläne von unserer Küche geschickt. Sie sollte die bei Ihrer Planung berücksichtigen. Wichtig war mir vor allem, dass das Fenster an der richtigen Stelle sein wird. Heute traf ich mich mit meinem beratenden Architekten auf unserer Baustelle, um die Baugrube anzuschauen, die gestern fertig ausgehoben wurde. Bei dieser Gelegenheit gab ich ihm die Pläne von unserer Küche und bat ihn, die mit den Plänen der npg (für die Schreibweise in Kleinbuchstaben habe ich jetzt auch eine Erklärung) zu vergleichen. Jetzt bekam ich von ihm eine E-Mail, in der er mir schreibt, dass das Fenster unterhalb der Arbeitsplatte wäre, wenn man es so bauen würde. [...]
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Bitte bleibe sachlich und verkneife Dir Polemik, sonst muß ich Deine Beiträge zukünftig vollständig löschen und nicht nur redigieren!
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
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Bauexperte
alter0029 02.07.2016 13:58
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Ich kann gerne meine Mail an die Dame, die bei der Firma für die Zeichnungen verantwortlich ist, an dich weiterleiten. Das wäre dann der Beweis, dass ich die Lage des Fensters ausdrücklich angesprochen habe. Wie bezeichnet man das forumsgerecht, wenn sich herausstellt, dass diese Dame das offensichtlich nicht umsetzen konnte?
Ich kann gerne meine Mail an die Dame, die bei der Firma für die Zeichnungen verantwortlich ist, an dich weiterleiten. Das wäre dann der Beweis, dass ich die Lage des Fensters ausdrücklich angesprochen habe. Wie bezeichnet man das forumsgerecht, wenn sich herausstellt, dass diese Dame das offensichtlich nicht umsetzen konnte?
alter0029 02.07.2016 20:34
Der Korrektheit wegen muss ich allerdings berichten, dass ich inzwischen die vergrößerten Pläne (mit den genannten Fehlern) in Papierform bekommen habe, die Ansichten der Fassaden sind jetzt auch dabei und dass mir auch die Pläne des Statikers vorliegen. Der Berater der Baufirma meinte, ich hätte die hochladen müssen. Allerdings werden die wenigstens damit etwas anfangen können und die Datei war auch zu groß.
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