ᐅ Bauen ohne Werkpläne
Erstellt am: 23.06.16 08:47
alter002912.07.16 21:45
Was bedeutet denn bitte "Genehmigungsstatik"?
Bauexperte12.07.16 21:49
Das ist die Statik, welche dem Bauantrag beigefügt oder zeitnah nachgereicht wird.
Grüße, Bauexperte
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alter002913.07.16 11:00
Bedingt durch den Regen wird der Keller nicht termingerecht fertig. Das ist überhaupt kein Problem. Allerdings soll morgen Abnahme sein. Der freundliche Bauleiter von NSK hat mich darauf hingewiesen, dass ich entsprechend Baugesetzbuch § 640 zur Abnahme verpflichtet bin. Wenn aber noch nicht alles fertig ist, macht das doch keinen Sinn, oder? Da ich zu NSK und deren Bauleiter null Vertrauen mehr habe, wird ein Gutachter bei der Abnahme zur Stelle sein und ich möchte eigentlich nicht, dass der ein zweites Mal kommen muss.
alter002914.07.16 18:59
Gestern telefonierte ich noch mit dem Rechtsanwalt, der mir dann erklärte, dass keine Abnahme erfolgen kann, solange der Keller nicht fertig ist und unser Bauvertrag in diesem Fall eine Zustandsfeststellung vorsieht, die ausdrücklich keine Abnahme ist. Wie auf dem Foto zweifelsfrei zu erkennen ist, ist der Keller nicht fertig.
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Grüße, Bauexperte
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alter002914.07.16 19:08
Der Bauleiter sieht das anders und meinte, ich würde dann die Abnahme verweigern. Wahrscheinlich kennt er sich in juristischen Dingen auch aus. Vorsichtshalber habe ich von allen möglichen Ansichten Fotos gemacht, die den Stand des Baufortschrittes dokumentieren. Zum Keller selbst ist anzumerken, dass die Baukolonne zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet hat.
alter002918.07.16 07:22
Jetzt ist der Keller fertig...und die Lichtschächte sind zu hoch angebracht. Der Bauleiter von NSK hatte eine falsche Anweisung gegeben, wo die hin sollen. Dumm, wenn ein Bauleiter die Architektenpläne nicht lesen kann. Denen zufolge hätten die auf Unterkante Kellerdecke gesetzt werden müssen, jetzt sind die auf Oberkante Kellerdecke und müssen versetzt werden. Aber was sind schon 18 cm, da könnte man ja auch mal ein Auge zudrücken. Werde ich aber nicht.
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