ᐅ Grundstück mit Haus blind kaufen? Risiken?
Erstellt am: 26.08.2021 09:52
hampshire 26.08.2021 16:29
Risiko 1 : Du darfst da nicht bauen was Du wirklich willst. Abklären Bauamt und Bauordnung, sowie ggfs. geschützte Bäume. Auch ggfs. Denkmalschutz klären.
Risiko 2 : Der Abriss wird teurer, weil z.B. ein Öltank zu entsorgen ist. Mal draufgehen und gucken und grosszügig Abriss Summe einplanen.
Risiko 3 : Kein Nachbar will da was haben, die Stimmung ist streitbar und feindselig. Einfach mal nebenan klingeln und freundlich fragen. Der erste Eindruck reicht.
Geht alles sehr fix.
Risiko 2 : Der Abriss wird teurer, weil z.B. ein Öltank zu entsorgen ist. Mal draufgehen und gucken und grosszügig Abriss Summe einplanen.
Risiko 3 : Kein Nachbar will da was haben, die Stimmung ist streitbar und feindselig. Einfach mal nebenan klingeln und freundlich fragen. Der erste Eindruck reicht.
Geht alles sehr fix.
FuxxBau 03.09.2021 14:58
Vielen Dank für die Hinweise bis hierher.
Ein mögliches Problem ist folgendes: Wir hätten auf beiden Seiten 3m Abstand von unserem Haus bis zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar auf der einen Seite hat selber nur 2m Abstand. 3m sind aktuell vorgeschrieben.
Habt ihr Erfahrungen mit dem Bauamt? Bekommt man so etwas dennoch genehmigt? Kann man vielleicht mit speziellen Brandschutzwänden arbeiten?
Ein mögliches Problem ist folgendes: Wir hätten auf beiden Seiten 3m Abstand von unserem Haus bis zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar auf der einen Seite hat selber nur 2m Abstand. 3m sind aktuell vorgeschrieben.
Habt ihr Erfahrungen mit dem Bauamt? Bekommt man so etwas dennoch genehmigt? Kann man vielleicht mit speziellen Brandschutzwänden arbeiten?
11ant 03.09.2021 16:34
FuxxBau schrieb:
Ein mögliches Problem ist folgendes: Wir hätten auf beiden Seiten 3m Abstand von unserem Haus bis zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar auf der einen Seite hat selber nur 2m Abstand. 3m sind aktuell vorgeschrieben.Das ist in der Regel schon länger so und riecht nach Abstandsflächenübernahme (was sagt das Grundbuchblatt dazu ?). Das würde bedeuten, auf Eurer Seite dort mindestens vier Meter. FuxxBau 03.09.2021 16:55
11ant schrieb:
Das ist in der Regel schon länger so und riecht nach Abstandsflächenübernahme (was sagt das Grundbuchblatt dazu ?). Das würde bedeuten, auf Eurer Seite dort mindestens vier Meter.Eine Baulast ist auf unsrem Grundstück nicht eingetragen. manohara 03.09.2021 17:50
besonders die Idee, die Nachbarn spontan anzusprechen finde ich gut.
Die könnten "Grundstücksprobleme" kennen und gleichzeitig merkt man dabei sofort, wie die Stimmung ist und mit wem man es später vielleicht zu tun haben wird ...
"... auf unserem Grundstück ..." ... ihr habt es innerlich wohl schon erworben ... 😉
Die könnten "Grundstücksprobleme" kennen und gleichzeitig merkt man dabei sofort, wie die Stimmung ist und mit wem man es später vielleicht zu tun haben wird ...
"... auf unserem Grundstück ..." ... ihr habt es innerlich wohl schon erworben ... 😉
FuxxBau 03.09.2021 18:58
Wir sind weiter guter Dinge 😉
Das Haus soll an gleicher Stelle, wie das alte Haus errichtet werden, nur länger werden. Gibt es da Bestandsschutz? Vermutlich bei Abriss nicht, oder?
Das Haus soll an gleicher Stelle, wie das alte Haus errichtet werden, nur länger werden. Gibt es da Bestandsschutz? Vermutlich bei Abriss nicht, oder?
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