Bau ohne Solarthermie, Photovoltaik, Wärmep.; Regenerativenergie?

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B

Baumensch35

Ich seh nicht mehr durch,wir wollen bauen,
Bauherren ,die beim Bauen sind oder in der Planung
stecken,sagen mir ,letztlich muss man irgendwas von
o.g. machen muss(natürlich entsprechend der Planung).
Ein Hausbauer sagte mir,die Forderungen des Gesetzgebers
erfüllt man auch mit einer entsprechenden Gebäudehülle,
also mit dem U-Wert.
Jetzt hab ich mich zwar wegen Energieeinsparverordnung belesen,aber uch seh nicht mehr durch.
Bin ich tatsächlich irgendwas mit den Regenerativen Energien zu machen.
 

€uro

Hallo,
Bauherren, die beim Bauen sind oder in der Planung
stecken, sagen mir ,letztlich muss man irgendwas von o.g. machen muss(natürlich entsprechend der Planung).
Ein typisches Beispiel von angelesenem, gehörtem Halb- bzw. Nichtwissen.
Die Verwendung regenerativer Energien ist zwar gewünscht (EEWG), teilweise auch tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich, jedoch kein Zwang. Selbst die reinen Energieeinsparverordnung Anforderungen müssen nicht in jedem Fall erfüllt werden => §25 Energieeinsparverordnung.
...Ein Hausbauer sagte mir,die Forderungen des Gesetzgebers erfüllt man auch mit einer entsprechenden Gebäudehülle,
also mit dem U-Wert.
Das ist korrekt! Die 15% Regel des EEWG (§7,§9, Anlage VI). Bedeutet, die Gebäudehülle muß nachweislich 15% besser gedämmt werden, als die Energieeinsparverordnung für dieses Gebäude fordert.

v.g.
 
M

Micha&Dany

Das ist korrekt! Die 15% Regel des EEWG (§7,§9, Anlage VI). Bedeutet, die Gebäudehülle muß nachweislich 15% besser gedämmt werden, als die Energieeinsparverordnung für dieses Gebäude fordert.
Hallo Euro

wie genau ist das zu verstehen wenn ich Kfw70 bauen will?
Von den Energieeinsparverordnung 2009-Werten rechne ich mir meine Werte zur Einhaltung von KFW70 aus und dann von den KFW70-Werten nochmal 15% weniger?

Oder rechne ich mir von den Energieeinsparverordnung 2009-Werten mein KFW70 und dann nochmal von den Energieeinsparverordnung 2009-Werten meine 15% aus?

Denn im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz steht, dass für die 15% Regelung
"die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden."

Für mich heißt das, dass ich die Werte der Energieeinsparverordnung 2009 zugrunde lege, unabhängig davon ob ich (auch) KFW70, Kfw55 oder sonst was erfülle?!?

Grüße
Micha :cool:
 
B

Baumensch35

! Die 15% Regel des EEWG (§7,§9, Anlage VI). Bedeutet, die Gebäudehülle muß nachweislich 15% besser gedämmt werden, als die Energieeinsparverordnung für dieses Gebäude fordert.

v.g.
Genauso hab ich das auch gehört,Danke für die Info.
Wenn wir in das konkrete Planen gehen mit dem Architekten,
kommen ja dann die Fakten auf den Tisch.

Nacht ja,klar ist das abgelesenes Halbwissen,bin aber nicht
aus der Branche.

Deswegen nochmal Danke an alle hier im Forum,
hab schon viel Interessantes "mitgenommen".
 

€uro

Hallo,
....Für mich heißt das, dass ich die Werte der Energieeinsparverordnung 2009 zugrunde lege, unabhängig davon ob ich (auch) KFW70, KFW55 oder sonst was erfülle?!?
Korrekt. Die 15% Regel bezieht sich auf den Ht´-Wert (Energieeinsparverordnung). Die erhöhten Kfw Anforderungen auf den Qp´´-Wert, in dem der, nach der 15% Regel verbesserte Ht´, selbstverständlich enthalten ist.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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