Klingt für mich auch nach formal nur einer gemeinsamen Wohneinheit, weil die Abgeschlossenheit fehlt. Also nicht raustrennbar so einfach falls die Eltern das gerne als separates Eigentum hätten oder sowas. Und falls man irgendwann was saniert, wo es ggf pro Wohneinheit ne Förderung gibt, würde das vermutlich eben auch nicht als separate Einheit gelten.
Wenn ihr ein richtiges Zweifamilienhaus so mit separaten Wohnungszugang machen wollt, solltet ihr nochmal genauer schauen, was der Bebauungsplan zu sowas sagt. (Bei uns steht explizit was drin, dass in manchen Bereichen nur Einfamilienhaus vorgesehen sind oder eine zweite Wohneinheit nur, wenn die untergeordnet ist, oder sowas in der Art. Hab die Formulierung nicht mehr genau im Kopf)