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Derlei Deals sind im Baurecht nicht vorgesehen. Weniger Süssigkeiten, dafür auch trotz unerledigter Hausaufgaben in die Disco; "wenn ich die Höchstgeschwindigkeit immer unterschreite, darf ich dann die Höchstparkdauer überziehen ?" - merkste selber, ne ? ;-)man muss die Fläche ja nicht auf Krampf erzwingen, wenn z.B. mit höherem Kniestock auch weniger ginge. Im Gegenzug könnte das Bauamt ja sagen: „Ok, du kriegst deinen Kniestock, dafür geht das + an Wohnfläche im DG von deiner Grundflächenzahl ab, damit man eben nicht einfach dann die Terrasse größer baut.
... was ihren Ermessensspielraum allerdings nicht erweitert. Das Problem sehe ich hier nicht in der Vermutung einer Gegenposition des Bauamtes, sondern diejenige "dem Weg, der mir ohne Fachmann selbst einfällt und -leuchtet, sollte doch schmerzfrei zustimmbar sein".Meine Erfahrung ist: Die meisten Mitarbeiter von Bauämtern sind echt freundlich.
Wie ich einleitend bereits sagte, ein höherer Kniestock ist so ziemlich der Nummer 1 Wunsch der Bauwilligen an den Weihnachtsmann - atypisch ist hier nur, daß den ´mal jemand hat, dem genügend Grundflächenzahl-Flächenbudget sogar für einen Bungalow zur Verfügung stünde und der auch kein Geldbudget dagegen einwände, das EG für einen Rechentrick aufzublasen (was zu vermeiden ich absolut begrüße). Unter Gesichtspunkten von Vernunft und dergleichen wäre ich voll ein Fan des vom TE bevorzugten Weges, aber Flexibilität ist nicht gerade der zweite Vorname des Baurechts, und Verwaltungsbeamte sind nicht der Vernunft oder Logik, sondern dem Gesetz zur Treue verpflichtet. Daher nicht nur mein Vorschlag - wobei mein Beispiel nur eines und das erste aus einem ganzen Füllhorn ist, das mir einfiel. Das ist eben mein spontan erster Gedanke (hammer käine Hammer un finge mer käi Zang, joa da nemme mer zur Nud de Iisestang), daß einerseits ein Drempel denselben Zweck (der vermiedenen Niedrigfläche) erfüllt wie ein Kniestock, und andererseits mit der Abseite etwas pfiffigeres angestellt werden kann als nur einen zu dämmenden Hohlraum zu erzeugen. Und dann gab ich noch den Hinweis, dem Bauamt die Brücke zur Befreiung zu bauen, daß die eigentlich einzig außenwirksame Traufhöhe moderat bleiben könnte, also durch mehr Kniestock nicht hochgetrieben würde. Da würde ich dann allerdings von 50 nicht gleich auf 150 gehen, sondern nur auf 90. Mit meinem Vorschlag von Drempel statt/hinter Kniestock dächte ich an 50+70=120.