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ᐅ Anregungen zum Grundriss Einfamilienhaus ca. 175 qm, Satteldachhaus


Erstellt am: 04.11.22 22:51

K a t j a14.01.23 13:14
hanghaus2023 schrieb:

Mann kann die Pläne ja auch nachzeichnen oder so. Eine grobe maßstäbliche Skizze mit einigen Abmessungen reicht auch. Am besten auf mm Papier.
Das ändert nichts an der Verletzung geistigen Eigentums.
11ant14.01.23 13:52
epinephrin schrieb:

Ich würde den aktuellen Grundriss supergern diskutieren lassen. Allerdings steht explizit auf den Plänen vermerkt, dass Vervielfältigung nicht zulässig ist. Das irritiert mich etwas. Habe ich eine Chance die Pläne wenigstens einmal von @ypg und @K a t j a begutachten zu lassen?
Die Lizenz für PN hast Du hier noch lange nicht. Aber Du könntest anstelle den aktuellen Entwurf in Bildform einzustellen auch die Beitragsnummer der hier bereits gezeigten Version sagen, auf den dieser aufsetzt, und textlich beschreiben, was verändert wurde. Oder Du kombinierst das und bearbeitest das Bild der besagten Ausgangsversion durch Einfügen numerierter Kringel und schreibst dann dazu "Pos. 1 haben wir einen Viertelmeter nach planlinks verschoben" oder so. Oder hast Du gar einen Relaunch machen lassen, der mit Bisherigem nur noch wenig gemein hat ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg14.01.23 23:42
Das online Dritten zur Verfügung stellen gilt mW als Vervielfältigung.
Allerdings ist ein Hausentwurf nur bedingt urheberrechtlich geschützt, siehe hier:
Möglich Ansprüche durch das Urheberrecht kann ein Architekt demnach nur geltend machen, wenn das Gebäude besonders originell, individuell und innovativ ist. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer persönlich geistigen Schöpfung. Ob ein Bauwerk allerdings die dafür notwendigen Kriterien erfüllt, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Quelle: Urheberrecht.
Gemeint sind in diesem Fall eher „gekrönte öffentliche Gebäude“ oder Einfamilienhaus mit besonders entworfenen Elementen wie zb künstlerisch ausgeprägte Gauben, Eingänge etc.
Insofern kannst Du Deinen Entwurf eigenhändig abzeichnen oder wie es andere hier machen, zb in homebyme oder einer anderen Software nachzeichnen. Damit schadest Du keinen und bist rechtlich abgesichert.
epinephrin14.01.23 23:42
11ant schrieb:

Oder hast Du gar einen Relaunch machen lassen, der mit Bisherigem nur noch wenig gemein hat ?
Mit dem Entwurf aus #1 hat er nichts mehr zu tun. Der Architekt hat mit nur wenigen Vorgaben von uns einen Entwurf entwickelt, der dem von aus #66 recht nahe kommt. Im EG ist fast nur die Eingangssituation mit Hauswirtschaftsraum/ Gäste-WC etwas anders gelöst, da der Eingang zwar von der Traufseite kommt, aber der Architekt eine überdachte Ecke gelassen hat, so das wir seitlich (ähnlich einem Anbau, ist aber keiner) eintreten und somit keinen direkten Blick vom Esstisch zur Haustür haben. Das mag ich nicht so recht und finde es so recht clever gelöst. Es ist aber sehr schwer in Worten zu erklären.
ypg14.01.23 23:48
epinephrin schrieb:

der dem von @ypg aus #66 recht nahe kommt.
Dann hätte der Architekt mich fragen müssen 🙂
Kleiner Scherz!
Aber ehrlich: Augen auf, dann hat er kein Urheberrecht, da ich es ja zuerst für Dich/Euch gezeichnet habe. Er hat es nur verfeinert.
hanghaus202315.01.23 08:35
Dann skizziere doch einfach nur den Bereich, der vom Entwurf von abweicht. Sie wird diese Änderungen eventuell dann in Ihren Entwurf einarbeiten.
entwurfarchitekturheberrechtgebäude