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ᐅ Baukosten für Einfamilienhaus und Frage ob GU oder Architekt


Erstellt am: 10.01.2022 22:57

11ant 11.01.2022 12:57
Tom1978 schrieb:

Wieso soll es problematisch sein, wenn man mit dem Architekten ein Grundriss erstellt und Bauantrag macht, dann auf GU umzusteigen? Die können doch auch nur laut Plan bauen, setzen also das vorher geplante um.
Den Bauantrag macht man mit Antragsplänen: das sind Entwurfspläne plus Statik und Entwässerungspläne, aber keine Detailpläne. Danach kann man nicht bauen, sondern darf es nur. Wer die Genehmigungspläne allein schon zum Bauen benutzt, der wird genau die Trockenbauorgien bekommen, von denen jeden Morgen in seinem Bad begrüßt wird und mit denen uns Prinzessin seitenlang in den Wahnsinn getrieben hat (okay, beim Bungalow gibt es natürlich keine Fallrohre vom OG).
Tom1978 schrieb:

Ich habe aber bei denen den Vorteil der Bauzeit- und Fesrpreisgarantie, die beim Architekt nicht gegeben ist.
Die ist nur dann nicht gegeben, wenn man die Ausschreibung selber machen zu können glauben will - koste es, was es wolle.

Gerddieter 11.01.2022 20:11
Wenn ich und mein Trauma schon mit reingezogen werden... 🙂

Die Aussagen zur Kombi Architekt-GU sind mir viel zu pauschal. GEARDE der Mix aus schönem Architekt Entwurf und einem pragmatisch und preisorientiertem GU Zeichenknecht kann durchaus vielversprechend sein.
Wenn ich Preissicherheit durch den GU will erkaufe ich mir dies mit einem gewissen "normal" gehaltenen Standard, den der GU jährlich zig-fach so herstellt...
Es macht in meinen Augen nämlich keinen Sinn, dem GU-Bau eine Architekten-Werkplanung vorzuschlagen, der GU weiss besser wie er was wann ständig umsetzt...

Gut wäre es, wenn es gelingt und Budget übrig ist, um den Architekt beratend und prüfend in die Werkplanung des GU und den Bau mit GU einzubeziehen...

GD

11ant 11.01.2022 22:30
Gerddieter schrieb:

GEARDE der Mix aus schönem Architekt Entwurf und einem pragmatisch und preisorientiertem GU Zeichenknecht kann durchaus vielversprechend sein.
Ein GU-Zeichenknecht hat im Wesentlichen im Blick, für seinen Chef die Transformation von Steinen in Geld gut geölt abzuwickeln. Am preislichen Bauvolumen ist vor dem Komma nichts mehr zu drehen, wenn der Entwurf steht.
Gerddieter schrieb:

Wenn ich Preissicherheit durch den GU will erkaufe ich mir dies mit einem gewissen "normal" gehaltenen Standard, den der GU jährlich zig-fach so herstellt...
Ich dachte deutlich gemacht zu haben, daß sich was Du "Preissicherheit" nennst, a) auf dem GU-Weg nicht erhöht und b) sehr eng damit zusammenhängt, an der Bauleistungsbeschreibung des GU wenig bis gar nicht herumzuschrauben.
Gerddieter schrieb:

Es macht in meinen Augen nämlich keinen Sinn, dem GU-Bau eine Architekten-Werkplanung vorzuschlagen, der GU weiss besser wie er was wann ständig umsetzt...
Genau wegen derjenigen Bautätigen, die vor dem Hintergrund ihrer "bewährten" Methode "Schonimmerso" Detailpläne zu lesen für eines Helmträgers nicht würdigen Mädchenkram halten, ist der Herrgott am achten Tag doch noch mal ins Büro gegangen und hat als Bugfix die Bau(beg)leitung erfunden.
Gerddieter schrieb:

Gut wäre es, wenn es gelingt und Budget übrig ist, um den Architekt beratend und prüfend in die Werkplanung des GU und den Bau mit GU einzubeziehen...
Eine "Begleitung der Auftragnehmer bei ihrer hilfsweisen Ausführungsplanung" ist nicht vorgesehen, sie wäre gewissermaßen eine "Leistungsphase 5 in 8".

HerrMaTo 11.01.2022 23:01
Hallo Alex, dürfte ich fragen von welchem GU das erwähnte Angebot stammt?
Wir befinden uns auch in der Planungsphase unseres Einfamilienhaus. Gebaut wird in Hessen, Rhein-Main Gebiet genauer gesagt im Ried.

Danke im voraus!

Beste Grüße
Marco

Gerddieter 11.01.2022 23:13
11ant schrieb:

Eine "Begleitung der Auftragnehmer bei ihrer hilfsweisen Ausführungsplanung" ist nicht vorgesehen, sie wäre gewissermaßen eine "Leistungsphase 5 in 8".
Kann er doch trotzdem machen ! Der Architekt darf doch über seinen HOAI-Tellerrand hinaus schauen!

11ant 11.01.2022 23:28
Gerddieter schrieb:

Kann er doch trotzdem machen ! Der Architekt darf doch über seinen HOAI-Tellerrand hinaus schauen!
Die Anregung nehme ich gerne auf, wenn ich meine Architektenfahrplan-Serie "fortsetze".
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