Änderungswünsche als Mieter bei Neubau

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E

Eosine

Hallo,
im November letzten Jahres habe ich eine Teilfläche in einem großen Neubau für 10 Jahre fest angemietet. Bezugsfertig wird es erst im kommendem Dezember. Ich habe bereits damals vor Rohbaubeginn, Ausstattungswünsche bzgl des Innenausbaus genannt und mündlich als "problemlos" änderbar zugesagt bekommen.
Die Mehrkosten gegenüber den damals noch in Planung befindlichen Grundausstattungen würde ich natürlich übernehmen.
Jetzt gestaltet es sich wie folgt:
Die Gewerke werden inzwischen durch den Bauherren nach und nach vergeben. Natürlich "Marke einfach". Möchte ich etwas ändern, z.B. eine wertigere Drückertastatur am WC (optisch und qualitativ besser), wird mir eine Rechnung erstellt. Dort sehe ich den Abzug für die geplante (noch nicht bestellte) Drückergarnitur bauseits (gleiche Gewerkfirma) und die Kosten für die bessere Drückergarnitur, die ich wünsche. Mir werden die Mehrkosten UND 15 % AGK (allgemeine Geschäftskosten) in Rechnung gestellt.
Dabei habe ich die Änderungen im gesamten Sanitärgewerk mit dem Gewerkausführenden selbst besprochen (meine Zeit, meine Planung).
Der Bauherr und späterer Vermieter erhält nur das neue Angebot zum Verrechnen. Mehr hat er nicht zu tun.
Gleiches gilt für alle anderen Gewerke auch. Wenn die Grundausstattung für Elektro 5000 Euro beträgt, ich einbauten (als kleines Beispiel nur die Dimmer und dimmbare Leuchten im Ultraschallraum) für 10000 Euro möchte, nickt der Bauherr/Vermieter nur ab und kassiert dafür 15 %. Ich zahle also 5000 Euro Mehrkosten und 750,- Euro AGK.
Markant ist die Klimaanlage. Diese war nicht vorgesehen, aber von vornherein ausdrücklich gewünscht. "Kein Problem" kostet mich jetzt 34.000 Euro UND 15 % (= 5.100 Euro). Nach 10 Jahren ausbauen und mitnehmen darf ich aber nicht.
Ebenso heftig ist die "Akustikdecke". Ich möchte in den Räumen (da Arztpraxis) eine Akustikdecke einbauen lassen anstatt der vorgesehenen einfachen Rasterdecke, damit ich die Privatsphäre besser wahren kann. Mehrkosten 20.000 Euro, und hier wieder 15 % drauf.
Diese AGK, die vorher nirgends benannt wurden, sind die tatsächlich zulässig?
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle!
 
A

Alex85

Die Vermietung und Herrichtung von Räumen ist das Geschäft deines Vermieters. Warum sollte er an Sonderwünschen nicht mitverdienen?
Deine Sonderwünsche kosten ja nicht nur die Anschaffung. Übernimmt der Vermieter z.B. für die Klima auch die Instandsetzungspflicht, wie für alles andere auch?
Manch Sonderlocke könnte nach 10 Jahren auch wieder zu entfernen sein, was ebenfalls Kosten verursacht.

Doof, dass dir das vorher nicht klar war. Gabs dazu keine Absprache? Was steht im Vertrag zu Sonderwünschen? Alles nur mündlich (bei den Summen ...)?
 
E

Eosine

Danke erstmal für die bisherigen Antworten!
Ich möchte nur noch einmal anmerken, dass es keine extremen "Sonderlocken" sind. Ich rede von einfach besserer Ausstattung (optisch und qualitativ). Für mich ist es nicht ersichtlich, wenn ich dem Bauherren = Vermieter schon die Klimaanlage komplett mit Einbau bezahle, ich bei dieser Wertsteigerung für die Räume (sie bleiben ja inklusive. Klimaanlage in seinem Besitz), auch noch sog. "Allgemeine Geschäftskosten" (und dann noch 15 %) abdrücken soll.
Und ich übernehme zudem die laufenden Betriebskosten, die Wartungen und die Reparaturen. Für ihn ein Plus von 5000 Euro sofort und die Klimaanlage auf Dauer, weil ich Einbauten ohne Zustimmung nicht demontieren darf.
Irgendwas geht da meinem Rechtsempfinden ganz schön quer....
Mir geht es lediglich um die AGK. Deren Berechnung wurde zu keinem Zeitpunkt erwähnt oder geschweige vertraglich vereinbart. Der Mietvertrag wurde sogar vorher von einem Anwalt geprüft.
Vertraglich vereinbart wurden dagegen sogenannte mögliche Mietereinbauten mit der Option sich selbst darum kümmern zu dürfen. Aber was nützt mir das, wenn alle Angebote offensichtlich zum Bauherren gehen müssen und der dann für die Mehrkosten die Hand auch noch aufhält....ohne was dafür machen zu müssen! Ist "Abnicken" heute so üblich und vor allem kostenpflichtig... und dann noch "lediglich" für einen Mieter???
 
11ant

11ant

Für ihn ein Plus von 5000 Euro sofort und die Klimaanlage auf Dauer, weil ich Einbauten ohne Zustimmung nicht demontieren darf.
Dann würde ich nur Rohre und Bohrlöcher vorrüsten ;-)

Grundsätzlich ist eine Bearbeitungspauschale für Extrawürste an deren Kosten angeknüpft nicht verkehrt und kann ein günstiger Deal sein. Es gibt ja auch Extrawürste mit anderem Preis-Planungsaufwand-Verhältnis. Eine Mischkalkulation paßt da schon. Und angesichts der Aufwandes für die Routineabweichungen paßt auch, die Aufschlaghöhe als Denkhilfe zu aktivieren, wie notwendig welche Extrawurst ist.

Der Mietvertrag wurde sogar vorher von einem Anwalt geprüft.
Na, wohl nicht von einem, der sich mit Gewerbe-Langzeitmietverträgen auskennt. Vertragsrecht allgemein reicht da nicht.

Ist "Abnicken" heute so üblich und vor allem kostenpflichtig... und dann noch "lediglich" für einen Mieter???
Immobilienhaie kennen Igelleistungen schon viel länger als Ärzte. Heimvorteil, würde ich sagen.
 
Y

ypg

Um was für ein Verhältnis geht es denn bei dem Vermieter und dem Bauunternehmen? Kann es sein, dass er selbst einen Änderungsaufpreis namens "Zuschlag allg. Geschäftskosten" bezahlen muss und jetzt Dir weitergibt?


Gruß, Yvonne
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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