K
Krautgarten
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich würde mir gerne eine 2. Garage auf meinem Grundstück errichten um dort meinen Schlepper frostsicher abzustellen. Bauort ist Altdorf im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg. Ich würde die Garage gerne möglichst weit in der Nord - West Ecke des Grundstücks platzieren. Pläne habe ich angehängt. Nach der Landesbauordnung von BW darf man, meine ich, nur Nebengebäude bis insgesamt 9m Länge an einer Nachbargrenze errichten. Da an der Nordgrenze des Grundstücks schon eine Garage steht, würde ich dort die 9m bei Grenzbebauung der 2. Garage überschreiten. Da Nebengebäude bis 25m² Wandfläche, meine ich, auch in den Abstandsflächen errichtet werden können habe ich mir überlegt an der Nord- und Westgrenze jeweils mit den Wänden der Garage 50 cm Grenzabstand einzuhalten um so eine Grenzbebauung zu vermeiden. Traufe und Dachüberstand der Garage würden jeweils direkt an den Grenzen enden. Zur 1. Garage würden 3m Abstand eingehalten. Ist das was ich mir überlegt habe so zulässig oder habe ich etwas nicht bedacht? Der Bebauungsplan lässt Nebengebäude in unbegrenzter Zahl bis jeweils 25m² sowohl in den Bauverbotszonen als auch in den Abstandsflächen zu. Es würde mich freuen, wenn es hier jemanden gibt der sich baurechtlich besser auskennt als ich.
Grüße Tim
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Anhang anzeigen detaillierter-liegenschaftskataster-grundriss-parzellenplan.jpg
ich würde mir gerne eine 2. Garage auf meinem Grundstück errichten um dort meinen Schlepper frostsicher abzustellen. Bauort ist Altdorf im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg. Ich würde die Garage gerne möglichst weit in der Nord - West Ecke des Grundstücks platzieren. Pläne habe ich angehängt. Nach der Landesbauordnung von BW darf man, meine ich, nur Nebengebäude bis insgesamt 9m Länge an einer Nachbargrenze errichten. Da an der Nordgrenze des Grundstücks schon eine Garage steht, würde ich dort die 9m bei Grenzbebauung der 2. Garage überschreiten. Da Nebengebäude bis 25m² Wandfläche, meine ich, auch in den Abstandsflächen errichtet werden können habe ich mir überlegt an der Nord- und Westgrenze jeweils mit den Wänden der Garage 50 cm Grenzabstand einzuhalten um so eine Grenzbebauung zu vermeiden. Traufe und Dachüberstand der Garage würden jeweils direkt an den Grenzen enden. Zur 1. Garage würden 3m Abstand eingehalten. Ist das was ich mir überlegt habe so zulässig oder habe ich etwas nicht bedacht? Der Bebauungsplan lässt Nebengebäude in unbegrenzter Zahl bis jeweils 25m² sowohl in den Bauverbotszonen als auch in den Abstandsflächen zu. Es würde mich freuen, wenn es hier jemanden gibt der sich baurechtlich besser auskennt als ich.
Grüße Tim
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