Abnahme und Bezahlung Fertighaus - Was akzeptieren?

5,00 Stern(e) 3 Votes
Frank Hartung

Frank Hartung

Wenn noch Fliesenarbeiten, Außenputz und Sanitärobjekte ausstehen, kann es keine Endabnahme geben und schon gar keine Schlusszahlung. Für eine Endabnahme müssen alle vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht sein.
Ist das ein Vertrag aus 2017 oder schon einer nach aktuellem Baurecht?
 
Frank Hartung

Frank Hartung

@Skyfire dann ist der Vertrag offenbar soweit okay. Verfahren Sie unbedingt auch nach Vertrag. Wenn ein Auftragnehmer auf Abnahme drängt, um an die Zahlrate zu kommen, sollten immer alle Alarmglocken schrillen!
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5038 Themen mit insgesamt 100297 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abnahme und Bezahlung Fertighaus - Was akzeptieren?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
2Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
3Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
4Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
5Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
6Baufinanzierung mit befristetem Vertrag - Seite 213
7Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
8Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
9Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag - Seite 241
10Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
11Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
12Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
13Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung - Seite 436
14Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
15Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
16Widerruf von einem Vertrag mit einer Sanitärfirma - Seite 224
17Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
18Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann 15
19Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22
20Hauskauf über Makler, nun Vertrag gekündigt - Seite 218

Oben