Anfängliche Fragen zum Thema Hausbau

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B

Bieber0815

Lebensratschläge möchte ich jetzt nicht geben, aber ich kann versuchen, ein bisschen zur Aufklärung beizutragen (neben anderem).

  • Man unterscheidet generell in Besitz und Eigentum (ein Buch aus der Bibliothek ist in meinem Besitz, aber die Bibliothek ist Eigentümer. Ich bin Besitzer der gemieteten Wohnung, aber nicht Eigentümer).
  • Häuser sind stets untrennbar Teil des Grundstücks, auf dem sie stehen. Der Eigentümer des Grundstücks ist immer auch Eigentümer des Hauses. Eigentümer des Grundstücks ist nur der, der als solcher im Grundbuch steht (geht auch anteilig, z. B. 50 % Schwiegervater, 50 % Schwiegermutter).
  • Eltern steht es frei, einem Kind ein Grundstück zu schenken, auch wenn es andere Kinder gibt. Erst wenn innerhalb gewisser Frist der Erbfall eintritt, könnte es zur Neubewertung kommen. Außen vor sind familiäre Aspekte (Zwietracht, Neid auf der einen Seite -- Bargeldzahlung unter dem Tisch auf der anderen Seite).
  • Unverheiratete sind rechtlich Fremde. Ohne (Miet-)Vertrag oder Grundbucheintrag besteht die realistische Chance, im Trennungsfall ohne Alles auf der Straße zu landen.
  • Bei Verheirateten wird nicht automatisch Eigentum erworben, jedoch wird bei einer Trennung (erst dann!) der Zugewinn geteilt.
  • Geschenke an einen Ehepartner (wie z. B. das elterliche Haus) können beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt bleiben --> Hier wäre nun konkrete Beratung nötig.

Am Saubersten wäre:
  • Grundstück der Eltern wird geteilt (--> Notar als Anlaufstelle)
  • Abgeteiltes Grundstück wird an den Sohn verschenkt
  • Sohn baut mit Dir ein Haus darauf
  • Ihr heiratet währenddessen, führt einen gemeinsamen Haushalt mit gemeinsamer Kasse und werdet zusammen alt.

:)
 
kaho674

kaho674

  • Häuser sind stets untrennbar Teil des Grundstücks, auf dem sie stehen. Der Eigentümer des Grundstücks ist immer auch Eigentümer des Hauses. Eigentümer des Grundstücks ist nur der, der als solcher im Grundbuch steht (geht auch anteilig, z. B. 50 % Schwiegervater, 50 % Schwiegermutter).
Muss da mal einhaken. Kann das so nicht bestätigen. Wir haben ein Haus auf einem gepachtetem Land. Das Haus gehört uns, das Land nicht.

Vom Bauen würde ich aber auch erstmal abraten. Vorerst. Ihr könnt ja schon mal anfangen zu sparen und Pläne machen. Wenn Ihr in 5 Jahren immer noch bauen wollt, super. Dann habt Ihr ein kleines Eigenkapital und vielleicht schon Heiratspläne ect. Dann liest sich das ganz anders und die Bank guckt auch viel netter.

Wenn der Schwiegervater bauen will, ist das erstmal sein Bier. Verrenne Dich nicht in Träume, die gar nicht unbedingt Deine sind. Ein Hauskredit bindet Dich mehr, als ein Ehevertrag. Wenn ihr noch Angst vor der Ehe habt, dann sollte Euch der Kredit erst recht abschrecken.
 
B

Bieber0815

Muss da mal einhaken. Kann das so nicht bestätigen. Wir haben ein Haus auf einem gepachtetem Land. Das Haus gehört uns, das Land nicht.
Ja, natürlich, Du hast Recht. Auf gepachtetem Land sieht das anders aus. I.d.R. ist bei Beendigung des Pachtvertrages ein Rückbau nötig (bspw. bei Gartenlauben auf gepachteten Gärten). AFAIK besteht kein Anspruch darauf, dass der Pachtgeber das Haus abkauft. Andersherum hat der Pachtgeber Anspruch auf Rückgabe des unbebauten Grundstücks. Am Ende kannst Du Dein Haus also mitnehmen oder abreißen, versilbern nicht.
 
L

Lumpi_LE

Für das was dir vorschwebt muss das Grundstück geteilt werden. In den abgetrennten Part lasst ihr euch beide zu gleichen Teilen eintragen. Für den Kredit müsst ihr euch beide als Schuldner eintragen.
Aber wehe ihr trennt euch... Das zieht dann sehr viel Streß mit sich.
Wenn ihr euch trennen solltet wirst sicher auch kaum du dort wohnen bleiben, also macht das alles auch wenig sinn.
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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