Grundstück schuldenfrei - Kredit auf Mann?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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S

Snowy36

Hallo,

folgender Ausgang:

Er hat ein Grundstück (schuldenfrei - Wert ca. 25% vom kompletten Bauvorhaben
Sie hat „nichts“

wie teilt man nun am fairsten als unverheiratet Paar die Sache auf?

wir wollen in den nächsten Jahren heiraten, jedoch mit Ehevertrag wegen Verpflichtungen von Ihr gegenüber den Eltern. (Pflegeheim, bekommt regelmäßig Post zur Einkommensauskunft - wir würden gemeinsam „zu viel“ verdienen)

Wir wollen uns natürlich noch von einem Juristen beraten lassen um auf Nummer sicher zu gehen.

Das Haus wird „zu groß“ für eine „normale“ Familie (ohne jetzt überheblich zu klingen) - sollte dies etwas bezüglich des Elternunterhalts ausmachen.

Was mich auch sehr interessiert, ob es eine Möglichkeit gibt ohne Grundbucheintrag die Sache sauber abzubilden.

Eine Frage die auch immer wieder aufkommt, den Kreditvertrag nur auf den Mann? Wobei mir dann unschlüssig ist wie man dies sauber abbilden sollte - im Falle einer Trennung steht dann nur einer mit den Schulden da.


Danke und Gruß
MM
Er steht im
Falle einer Trennung mit den Schulden da , aber auch mit dem Haus ! Sie hat dann nix ! Mir scheint es hier du siehst das ganze nur aus deiner männlichen Brille …..
Mal in den anderen reinversetzen….
 
N

nordanney

Problematsich wird es ggfs. dann, wenn die Frau wegen Kindeserziehung etc. auf einen Teil ihres Einkommes verzichtet.
Das kann man ja nach der Hochzeit oder spätestens beim Kinderkriegen lösen, indem er auf sie z.B. 1/2 des Hauses überträgt (kostet ja fast nichts, außer dem Notar und Grundbuchamt).

Allem gerecht werden geht nicht. Es wird immer der eine oder andere besser dastehen. Aber in der jetzigen Phase - unverheiratet und kinderlos - ist mein Vorschlag der fairste. Später kann man nachjustieren.
 
U

User0815

Ich würde es zunächst auch davon abhängig machen, ob sie in den Darlehensverträge reinkommt oder nicht. Sobald sie sich an der Abzahlung beteiligt, gehört sie meiner Meinung nach auch ins Grundbuch. Den Miteigentumsanteil kann man dann ja von der Relation Grundstück / Hauswert abhängig machen.
 
Y

ypg

PS: Scout war schneller
Tassimat noch schneller ;)

Grundsatz: für das, wofür man einen Kredit unterschreibt, muss auch ein Gegenwert da sein - hier ist es ein Grundbucheintrag. Ohne Grundbuch keine Finanzierung. So sehe ich das persönlich.

Die Differenz vom Wert des Grundstücks bzw Grundbuch kann man in einem Privatvertrag regeln. Bedeutet: wenn in 5 oder 7 Jahren die Beziehung in die Brüche geht, dann geht das Haus an ihn. Sie geht raus! Ihren monatlichen Beitrag zum Kredit ist dann mietähnlich zu sehen.

Wenn dann Kinder kommen, bindet man sich und verzichtet auf diese Regelung zum Wohl der Familie und der Partnerschaft. Schließlich gibt es dann wegen der Erziehungszeit eine ganz andere Zeitrechnung.
Bei der Anzahl der Jahre muss man die Beziehung und den Wert des Hauses vernünftig betrachten. Nur irgendwann sind - meine persönliche Meinung - die Vorschusslorbeeren (nennt man das so?), also der Vorteil des Mannes verwirkt: an einer gewissen Beziehungszeit zählt man nicht mehr das getrennte Geld oder privates „Vermögen“. Da wird das meins und Deins zu „unser“ - egal wieviel jeder eingebracht hat oder nicht.
10 Jahre halte ich da schon als zu viel.
 
Tassimat

Tassimat

Bei der Anzahl der Jahre muss man die Beziehung und den Wert des Hauses vernünftig betrachten. Nur irgendwann sind - meine persönliche Meinung - die Vorschusslorbeeren (nennt man das so?), also der Vorteil des Mannes verwirkt: an einer gewissen Beziehungszeit zählt man nicht mehr das getrennte Geld oder privates „Vermögen“. Da wird das meins und Deins zu „unser“ - egal wieviel jeder eingebracht hat oder nicht.
10 Jahre halte ich da schon als zu viel.
Das ist nicht so ganz die gelebte Praxis. Klar gibt es den gemeinsamen Zugewinn, aber sebst bei einer Trennung nach 40 Jahren Ehe wird noch das Ausgangsvermögen ermittelt und entsprechend berücksichtigt bzw. abgezogen. Gleiches gilt für ein Erbe von den Eltern, das man innerhalb der Ehe bekommt. Die reguläre Zugewinngemeinschaft finde ich persönlich sehr gerecht. (Eheverträge finde ich nur bei Unternehmensgründungen und Selbstständigen wichtig.)

Ich denke exakt so wie in der Ehe sollte man das hier auch gestalten können. Es gibt den aktuell Wert des Gundstücks stand heute, und den muss man im Zweifel später verrechnen können. Beispiel: Das Grundstück ist heute 100.000€ Wert. Bei einer Trennung in x Jahren bekommt der Mann 100.000€ + x/2, die Frau erhält 0€ + x/2. (x kann auch negativ sein: Wertminderung und Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, wenn einer alleine das Haus nicht halten und den anderen ausbezahlen kann.). Im Grundbuch dann jeder 50%.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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