2016 KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (U-Werte)

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B

Bauexperte

lese ich Deine Grafik richtig, dass die Kombination mit Gas+Solar seit 2016 überhaupt nicht mehr zulaesig ist?
Nein, möglich ist Gas + Solar auch weiterhin; es wird _nur_ wesentlich teurer, als bisher, die Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Mit erhöhtem Aufwand (mehr Dämmung => Primärenergiebedarf) ist Gas als Wärmeträger (noch) weniger interessant gegenüber Strom.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Hallo,

Eher schwierig, da jedes Einfamilienhaus berechnet werden muß, ein zuverlässiges Angebot zu erstellen; ein 3-FH erst recht.


*Ich* würde ja noch nicht mal nach KfW 55 bauen wollen; bist Du sicher, daß ich die richtige Adressatin Deiner Überlegungen bin ?

Ich habe aktuell einen Bungalow als Zweifamilienhaus mit 280 qm GF wie 92 qm GF Teilkeller auf dem Schreibtisch liegen; dazu habe ich bei unserem Fachplaner ein Angebot eingeholt, KfW 40+ zu erzielen. Folgende Info wurde retourniert:
...
Zum Gesamtpreis von € 23.840,00 incl. Montage bei optimaler Südausrichtung.
Ich versuche es halt zu verstehen. Wäre ja ärgerlich, wenn man später erfahren würde, dass man etwa mit einer KFW 55 Hülle und etwa einem "bezahlbaren" Speicher oder Technik auf Kfw 40 käme.

Ist und bleibt ein spannendes Thema und ich hoffe, wir kommen hier bald voran bzw. stellen die richtigen Weichen.
 
G

Grym

Änderungen der Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung hat sich sich zum 01.01.2016 geändert. Ab dann können Bauanträge nur noch für Häuser gem. der Energieeinsparverordnung 2016 gestellt werden. Es gibt im Wesentlichen 2 entscheidende Änderungen von 2014 auf 2016:
  • Der Primärenergiebedarf muss um 25 % besser sein
  • Der Primärenergiefaktor für Strom wird von 2,4 auf 1,8 (25 %) gesenkt.
Das Referenzhaus (Festlegung der U-Werte für die Gebäudehülle) bleibt unverändert. Für ein Haus mit Wärmepumpe heben sich die Veränderungen also gegenseitig auf. Ein Haus mit Gasbrennwerttherme und Solar muss die 25 % an anderer Stelle einsparen.
Eine wesentliche Änderung ist, dass das Referenzgebäude bisher überhaupt nur für den Primärenergiebedarf gegolten hat, aber ab 01.01.2016 auch für den Transmissionswärmeverlust gilt.

KFW70 hat sich schon immer auf das Referenzgebäude bezogen.

KFW70 ist 30 Prozent besser beim Primärenergiebedarf als das Referenzgebäude und 15 Prozent besser beim Transmissionswärmeverlust.
Energieeinsparverordnung 2016 ist 25 Prozent besser beim Primärenergiebedarf, aber beim Transmissionswärmeverlust ist nur genau das Referenzgebäude einzuhalten.
Damit ist KFW70 in beiden Kriterien strenger als Energieeinsparverordnung 2016. Das Referenzgebäude ist auch nicht sonderlich streng gemessen an heutigen Bau-Standards. Der U-Wert der Außenhülle beträgt beispielsweise 0,28 W/(m²·K).
 
C

cumpa

Ich lasse gerade die Energieeinsparverordnung-Berechnung machen. Bin gespannt obs reicht für KFW 55 nach den neuen Anforderungen ab 01.04.16 Vertraglich ist KFW 55 Stand Energieeinsparverordnung 2014 zugesichert. Findet Ihr 20cm Mineralwolldämmung WLG 035 - oberste Geschossdecke zum unbeheiztem Dach OK ?
 
G

Grym

Für KFW55 etwas wenig, aber kann durch andere Bauteile kompensiert werden.
KFW55 nach Energieeinsparverordnung 2014 ist das nach wie vor gültige KFW-Programm und die nach wie vor gültige Energieeinsparverordnung.

Es gibt keine separate Energieeinsparverordnung 2016. Wenn man davon spricht, dann meint es die bereits in der Energieeinsparverordnung 2014 festgeschriebenen Änderungen ab 01.01.2016. Das sollte man jedenfalls meinen, denn es gibt kein neues Energieeinsparverordnung-2016-Gesetz.

Ganz im Gegenteil, ab 01.04.2016 gibt es sogar Vereinfachungsverfahren, welche u.A. einen leichteren Nachweis zulassen (z.B. in Bezug auf Wärmebrücken-Minimierung - 0,035 statt 0,05 durch Befolgen des WB-Katalogs).
 
C

cumpa

hmm kann mir jemand helfen ? habe die vorläufige Energieeinsparverordnung-Berechnung. werde aber daraus nicht schlau
 
Zuletzt aktualisiert 14.07.2025
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