1.2.3. Massivbau GmbH

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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S

schornstein

Achtung!

So lange keine Bestätigung der Kündigung von Montan vorliegt, gilt weiterhin die Abtretung, egal was 123 sagt. Sonst ist die Gefahr groß, dass man 2 mal zahlen muss. Fragt euren Anwalt
 
H

Horrorhaus

Unser Traum wird Wahr

Habe was super neues zu berichten. Bis in spätestens 2 Wochen kommen wieder Handwerker auf die Baustelle. Von 123 NEIN. Habe heute von meinem Bauleiter erfahren, 123 will mich aus dem Vertrag raus lassen. Ich soll auch bist spätestens Samstag das Schreiben dazu haben. Heute Abend kommt der Bauleiter den ich mir besorgt habe und er kümmert sich weiter als Funktion eines Generalunternehmers auch mit Pauschalpreis. Dann hoffe ich jetzt nur das ich bis Weihnachten drin wohne wens klappt nur auf die schnelle Handwerker finden ist jetzt angesagt.
 
1

123

@Horrorhaus
Das mit dem vorstrecken von 10T€ kann ich nicht bestätigen. Aber was am Ende an Kosten rauskommt ist natürlich nicht ganz klar.

Ich wäre sehr skeptisch bei einer angebotenen Vertragsauflösung und würde das genauestens von einem Anwalt prüfen lassen. Vorallem wegen versteckter Mängel und Gewährleistung. Habt Ihr die Statik überprüfen lassen.....empfehle ich jedem hier.
 
H

Horrorhaus

Ich wäre sehr skeptisch bei einer angebotenen Vertragsauflösung und würde das genauestens von einem Anwalt prüfen lassen. Vorallem wegen versteckter Mängel und Gewährleistung. Habt Ihr die Statik überprüfen lassen.....empfehle ich jedem hier.

Was für GW?
Habe ja nicht überbezahlt und der Bau wird ja von Anfang an von einem Gutachter betreut.

123 melde dich mal persönlich bei mir bitte
 
S

Shrek123

Nix wie raus aus dem Vertrag...

An alle Geschädigten,
wir haben auch genau vor einem Jahr mit 123 den Vertrag unterschrieben und bis auf die Planungsleistung (die teilweise viele Fehler beinhaltet), wurde seitens der 123 nichts getan. Wir haben mehrmals Fristen gesetzt und keine Antwort von 123 erhalten. Dann haben wir im Juli 2010 einen Anwalt eingeschaltet, der den Vertrag überprüft hat. Es wurden noch mal Fristen gesetzt und die fehlende Sicherheitsleistung gem. § 632 a). Abs. 3 Baugesetzbuch eingefordert. Von 123 gab es keine Reaktion. Daraufhin dann die Kündigung aus wichtigen Grund durch unseren Anwalt, die ein Gerichtsvollzieher überreicht hat. Diese wurde angenommen und der Verwendung der Pläne wurde Zustimmung erteilt, aber natürlich sieht 123 nicht die Schuld bei sich und möchte keinenfalls die 1. Teilrate (abzüglich 5.000 EUR Planungsleistung ) erstatten. Die Schulden uns also noch eine Menge Geld aber wir geben nicht auf. Unser Pläne haben wir dann zwei lokalen Bauunternehmern vorgelegt und das "bessere" Angebot hat den Zuschlag erhalten. Genau 6 Wochen nach Vertragsunterschrift wurde dann auch mit den Bauarbeiten begonnen. Wir können es zwar kaum glauben, aber die Keller-Bodenplatte wird morgen gegossen.
Ich kann also jedem raten den Anwalt einzuschalten (auch wenn es 2-4TEUR) kosten wird und dann eine seriöse Firma beauftragen. Dann wird es mit Eurem Häuslebau sicher endlich vorwärts gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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