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lampe01
Wir waren inzwischen beim Anwalt und haben erfahren, dass der vereinbarte Zahlungsplan unwirksam ist. Es gibt eine Makler- und Bauträgerverordnung in dieser wird genau vorgegeben wie viel % wann in Rechnung gestellt werden dürfen.
hat die 123 euch auch das Grundstück verkauft?
wenn ja dann gilt diese Verordnung,
wenn nein dann gilt die Makler-Bauträgerverordnung in diesem fall nicht.
die Richtlinien für einen gesetzlichen Zahlungsplan kann man ja einfach mal googeln.
an alle anderen die sich schon an den Anwalt gewendet haben:
wie viel habt ihr schon ca. für den Anwalt gezahlt und wisst ihr was für kosten noch auf euch zukommen???
bei uns sind es bis jetzt knapp 2.000,- Euro wenn wir Glück haben bleibt es auch dabei.
habt ihr mehr oder weniger bezahlt? geht das bei euch nach StD.Lohn oder sagt der Anwalt z.B. xxx Euro für dieses schreiben?
noch was ganz anderes:
gab es bei euch auch schon versuche von 123 Mitarbeitern euch heimlich abzuwerben??? wahrscheinlich wissen die 123 Mitarbeiter dass es mit denen den Bach runtergeht und wollen noch versuchen Aufträge zu retten und womöglich sich noch selber daran zu bereichern