ᐅ Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl, deutschlandweit? Lokalbaukommission, amtlicher Lageplan
Erstellt am: 03.01.14 12:05
M
municheast03.01.14 12:05Ich habe noch nicht verstanden, wie das mit der Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) und Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) abläuft und wie viel ich auf meinem Grundstück bauen kann.
Stand:
Ich besitze ein Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) in einem Stadtteil in München mit Gartenstadtcharakter.
Den amtlichen Lageplan habe ich noch nicht bestellt, da ich gerade erst in den ersten Planungstagen bin.
Frage 1: Im amtlichen Lageplan müsste ich die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl finden, richtig?
Frage 2: Sind die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl deutschlandweit einheitlich für reine Wohngebiete bei 1,2 bzw. 0,4?
Frage 3: In Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass in meiner Gegend schon Bauvorhaben mit Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von Wert 0,x genehmigt wurden. Heißt das, diese Werte sind nur Richtwerte und was man genehmigt/durchgeklagt bekommt, kann bebaut werden?
Frage 4: Wenn ein entfernter Nachbar irgendwie mit sehr hohen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bauen durfte, darf ich mich darauf beziehen und die selben Ansprüche fordern?
Frage 5: Falls Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl eher Variabel ist, wie finde ich diese dann heraus? Bei der Lokalbaukommission anrufen? Online Grundstücke mit Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl-Angaben auf immoxyz.de vergleichen? Oder weiß das mein noch nicht vorhandener Architekt aus Erfahrung?
Stand:
Ich besitze ein Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) in einem Stadtteil in München mit Gartenstadtcharakter.
Den amtlichen Lageplan habe ich noch nicht bestellt, da ich gerade erst in den ersten Planungstagen bin.
Frage 1: Im amtlichen Lageplan müsste ich die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl finden, richtig?
Frage 2: Sind die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl deutschlandweit einheitlich für reine Wohngebiete bei 1,2 bzw. 0,4?
Frage 3: In Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass in meiner Gegend schon Bauvorhaben mit Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von Wert 0,x genehmigt wurden. Heißt das, diese Werte sind nur Richtwerte und was man genehmigt/durchgeklagt bekommt, kann bebaut werden?
Frage 4: Wenn ein entfernter Nachbar irgendwie mit sehr hohen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bauen durfte, darf ich mich darauf beziehen und die selben Ansprüche fordern?
Frage 5: Falls Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl eher Variabel ist, wie finde ich diese dann heraus? Bei der Lokalbaukommission anrufen? Online Grundstücke mit Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl-Angaben auf immoxyz.de vergleichen? Oder weiß das mein noch nicht vorhandener Architekt aus Erfahrung?
B
Bauexperte03.01.14 13:05Hallo,
Grundflächenzahl bedeutet Grundrissundflächenzahl - Geschossflächenzahl Geschoßflächenzahl
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel qm Grundfläche je qm Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl wiederum besagt, wie viel qm Geschossfläche pro qm Grundstücksfläche gebaut werden dürfen. Dabei zählen die Geschossflächen aller Vollgeschosse des Gebäudes.
Grüße, Bauexperte
municheast schrieb:
Ich habe noch nicht verstanden, wie das mit der Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) und Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) abläuft und wie viel ich auf meinem Grundstück bauen kann.
Grundflächenzahl bedeutet Grundrissundflächenzahl - Geschossflächenzahl Geschoßflächenzahl
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel qm Grundfläche je qm Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl wiederum besagt, wie viel qm Geschossfläche pro qm Grundstücksfläche gebaut werden dürfen. Dabei zählen die Geschossflächen aller Vollgeschosse des Gebäudes.
municheast schrieb:Nein, im Bebauungsplan zum Grundstück.
Frage 1: Im amtlichen Lageplan müsste ich die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl finden, richtig?
municheast schrieb:Nein, sie sind sogar innerhalb eines Baugebietes nicht selten unterschiedlich.
Frage 2: Sind die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl deutschlandweit einheitlich für reine Wohngebiete bei 1,2 bzw. 0,4?
municheast schrieb:Nein.
Frage 3: In Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass in meiner Gegend schon Bauvorhaben mit Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von Wert 0,x genehmigt wurden. Heißt das, diese Werte sind nur Richtwerte und was man genehmigt/durchgeklagt bekommt, kann bebaut werden?
municheast schrieb:Nein.
Frage 4: Wenn ein entfernter Nachbar irgendwie mit sehr hohen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bauen durfte, darf ich mich darauf beziehen und die selben Ansprüche fordern?
municheast schrieb:Das für Dich zuständige Liegenschaftsamt oder auch das Bauplanungsamt wissen es genau.
Frage 5: Falls Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl eher Variabel ist, wie finde ich diese dann heraus? Bei der Lokalbaukommission anrufen? Online Grundstücke mit Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl-Angaben auf immoxyz.de vergleichen? Oder weiß das mein noch nicht vorhandener Architekt aus Erfahrung?
Grüße, Bauexperte
M
municheast03.01.14 14:20Danke, dann mache ich mich mal auf die Suche nach dem Bebauungsplan!
Nachdem es sich eher nach Altbestand anhört, wird es vermutlich keinen Bebauungsplan geben. Dann gilt 34a des Baugesetzbuchs. Sprich: du darfst so bauen wie deine Nachbarn oft wird in Neubaugebieten die Grundriss bzw Geschossflächenzahl als Absolutwerte angegeben. Sprich als Beispiel Grundriss = 90 und Geschossflächenzahl = 150. damit ist geregelt, dass alle Häuser Max gleich groß sind, auch wenn einer mehr Grundstück hat und der andere weniger.
Hallo Municheast,
wenn Du nur ein wenig für Dich grob planen willst, reicht ein Kartenauszug. Wenn Du - so wie ich das lese - aber den letzten Zentimeter rausholen willst, empfiehlt es sich, frühzeitig (also sofort) Kontakt zu einem Planer/Architekten aufzunehmen. Der kann Dir alle Deine hier gestellten Fragen in 2 Minuten beantworten und kann Dir auch sagen, ob es Sinn hat, den amtlichen Lageplan bzw. die DXF-Datei jetzt schon zu besorgen.
Problem beim amtlichen Lageplan ist nämlich, dass der in M "nur" 1 Jahr Gültigkeit besitzt bzw. auch innerhalb dieser Frist bis zum endgültigen Bauantrag aktuell gehalten werden muss. Das zu kontrollieren, ist Aufgabe des Planers/AR. Zudem gibt es reichlich Randbedingungen, die die tatsächliche Ausnutzung der maximalen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl beeinflussen können sowie einen "Ortsfaktor", was die Beurteilung dieser Zahlen angeht. Wenn Du also konkrete Zahlen zur Hausgröße und - Höhe haben willst, führt kein Weg am Planer/AR vorbei.
MfG
Dirk Grafe
wenn Du nur ein wenig für Dich grob planen willst, reicht ein Kartenauszug. Wenn Du - so wie ich das lese - aber den letzten Zentimeter rausholen willst, empfiehlt es sich, frühzeitig (also sofort) Kontakt zu einem Planer/Architekten aufzunehmen. Der kann Dir alle Deine hier gestellten Fragen in 2 Minuten beantworten und kann Dir auch sagen, ob es Sinn hat, den amtlichen Lageplan bzw. die DXF-Datei jetzt schon zu besorgen.
Problem beim amtlichen Lageplan ist nämlich, dass der in M "nur" 1 Jahr Gültigkeit besitzt bzw. auch innerhalb dieser Frist bis zum endgültigen Bauantrag aktuell gehalten werden muss. Das zu kontrollieren, ist Aufgabe des Planers/AR. Zudem gibt es reichlich Randbedingungen, die die tatsächliche Ausnutzung der maximalen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl beeinflussen können sowie einen "Ortsfaktor", was die Beurteilung dieser Zahlen angeht. Wenn Du also konkrete Zahlen zur Hausgröße und - Höhe haben willst, führt kein Weg am Planer/AR vorbei.
MfG
Dirk Grafe
Ähnliche Themen