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noel78
Hallo zusammen
Wir bauen aktuell gerade eine Doppelhaushälfte in Rheinland-Pfalz und haben eine akute Frage unter den Nägel brenne. Wäre klasse, wenn uns jemand einen guten Tipp geben kann. Folgende Situation:
Wir hatten unsererseits angeboten, dass wir Materialkosten hälftig übernehmen - auch wenn wir denken (!), dass wir dies nach dem reinen Recht gar nicht tun müssten. Wir würden gerne verstehen, was denn die "richtige" Lösung in einem solchen Fall ist. Kann uns jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Wir bauen aktuell gerade eine Doppelhaushälfte in Rheinland-Pfalz und haben eine akute Frage unter den Nägel brenne. Wäre klasse, wenn uns jemand einen guten Tipp geben kann. Folgende Situation:
- bei unserer Doppelhaushälfte ist aktuell der Rohbau fertig - die Grenzwand zu unserem Nachbarn besteht also bereits
- dieser Nachbar baut nun
- es stellt sich die Frage, wer für das korrekte Anbringen der Schallschutzmatten verantwortlich ist
- nach unserem Verständnis verhält es sich rechtlich (Nachbarschaftsrecht Rheinland Pfalz, § 15) so, dass der anbauende Nachbar den kompletten Schallschutz gewährleisten muss
- unser Nachbar ist der Ansicht, dass er für "seinen" Schallschutz sorgt - und wir ebenfalls Schallschutzmatten an unserer Grenzwand anbringen müssen. Dies dann natürlich von seinem Grundstück aus - wir sollten hier Material, Lohn, Bestellung der Platten, ... übernehmen
Wir hatten unsererseits angeboten, dass wir Materialkosten hälftig übernehmen - auch wenn wir denken (!), dass wir dies nach dem reinen Recht gar nicht tun müssten. Wir würden gerne verstehen, was denn die "richtige" Lösung in einem solchen Fall ist. Kann uns jemand weiterhelfen?
Viele Grüße