ᐅ Abstände Dach Zu- und Fortluft Kontrollierte-Wohnraumlüftung
Erstellt am: 08.03.17 12:50
Guten Tag
Bei uns scheinen die Zu- und Fortluftrohre zu nah beieinander montiert worden zu sein. Neben den Zuluftrohren steht ein Kasten in welchem das Lüftungsgerät der Attika Wohnung steht (die Lüftungsgeräte der anderen Wohnungen sind in den Eigentumswohnungen montiert). Beim Gerät auf dem Dach ist die Abluft genau nach Osten, wie unsere Zuluftrohre ausgerichtet. Die Zuluft vom Dachgerät ist nach Süden ausgerichtet. Gibt es hierzu Vorschriften? Das Mehrfamilienhaus ist Minergie-Zertifiziert. Die Abluft vom Gerät auf dem Dach zu unseren Zuluftrohren auf dem Dacht ist ca. 1 m entfernt. Wird da nicht die Dreckluft eingesogen? Es saugt ja auch den Holzheizungsgestank unserer Nachbarn, welche 25m entfernt sind ein.
Wie kann, wenn evt. die Anordnung der Rohre und des Lüftungsgerätes auf dem Dach nicht stimmen, dass Ausbessern gegenüber dem GU geltend gemacht werden? Das Haus ist 1,5 Jahre alt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Bei uns scheinen die Zu- und Fortluftrohre zu nah beieinander montiert worden zu sein. Neben den Zuluftrohren steht ein Kasten in welchem das Lüftungsgerät der Attika Wohnung steht (die Lüftungsgeräte der anderen Wohnungen sind in den Eigentumswohnungen montiert). Beim Gerät auf dem Dach ist die Abluft genau nach Osten, wie unsere Zuluftrohre ausgerichtet. Die Zuluft vom Dachgerät ist nach Süden ausgerichtet. Gibt es hierzu Vorschriften? Das Mehrfamilienhaus ist Minergie-Zertifiziert. Die Abluft vom Gerät auf dem Dach zu unseren Zuluftrohren auf dem Dacht ist ca. 1 m entfernt. Wird da nicht die Dreckluft eingesogen? Es saugt ja auch den Holzheizungsgestank unserer Nachbarn, welche 25m entfernt sind ein.
Wie kann, wenn evt. die Anordnung der Rohre und des Lüftungsgerätes auf dem Dach nicht stimmen, dass Ausbessern gegenüber dem GU geltend gemacht werden? Das Haus ist 1,5 Jahre alt.
Vielen Dank für die Hilfe.
M
MODERATOR27.03.17 17:41Hallo Sugus,
Um über Dach einen Kurzschluss zu vermeiden, ist ein Abstand von mind. 2m zwischen Außenluftansaugung und Fortluftauslass zu gewährleisten.
Zur Ausrichtung nach den Himmelsrichtungen gibt es nur die Vorgabe, die Außenluftansaugung nicht über die Wetterseite des Hauses vorzunehmnen.
Was den Holzheizungsgestank betrifft, sollte der Betrieb der Holzheizung überprüft werden; der Nachbar verbrennt wahrscheinlich nicht ausreichend trockenes Holz.
Fragen Sie diesbezüglich am besten den zuständigen Kaminfeger um Hilfe.
Um über Dach einen Kurzschluss zu vermeiden, ist ein Abstand von mind. 2m zwischen Außenluftansaugung und Fortluftauslass zu gewährleisten.
Zur Ausrichtung nach den Himmelsrichtungen gibt es nur die Vorgabe, die Außenluftansaugung nicht über die Wetterseite des Hauses vorzunehmnen.
Was den Holzheizungsgestank betrifft, sollte der Betrieb der Holzheizung überprüft werden; der Nachbar verbrennt wahrscheinlich nicht ausreichend trockenes Holz.
Fragen Sie diesbezüglich am besten den zuständigen Kaminfeger um Hilfe.
M
MODERATOR03.04.17 19:37Hallo sugus,
das heisst, die Wetterseite ist die Hausseite mit den häufigsten/stärksten Windbewegungen. Wird die Außenluftansaugung hiernach ausgerichtet, kann sich der Volumenstrom der Außenluftansaugung zu stark erhöhen, der Luftförderdruck wäre dann ungünstig hoch für die richtige Funktion der Lüftungsanlage - es sei denn, es wurde ein Volumenstromregler eingebaut.
das heisst, die Wetterseite ist die Hausseite mit den häufigsten/stärksten Windbewegungen. Wird die Außenluftansaugung hiernach ausgerichtet, kann sich der Volumenstrom der Außenluftansaugung zu stark erhöhen, der Luftförderdruck wäre dann ungünstig hoch für die richtige Funktion der Lüftungsanlage - es sei denn, es wurde ein Volumenstromregler eingebaut.
M
MODERATOR19.04.17 21:38Hallo nochmal,
wenn sich ein GU weigert, Einsehen in einen eventuellen Mangel zu zeigen, wäre ein Rechtsanwalt ein guter Ratgeber - oder zuvorderst ein zertifizierter Bauexperte/Bausachverständiger - wobei man nicht weiss, ob der GU dann diesem Bauexperten Glauben schenken würde, dann vielleicht doch gleich ein Rechtsanwalt.
wenn sich ein GU weigert, Einsehen in einen eventuellen Mangel zu zeigen, wäre ein Rechtsanwalt ein guter Ratgeber - oder zuvorderst ein zertifizierter Bauexperte/Bausachverständiger - wobei man nicht weiss, ob der GU dann diesem Bauexperten Glauben schenken würde, dann vielleicht doch gleich ein Rechtsanwalt.
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