Ausbau über Garage nachträglich genehmigungsfähig?

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B

BauenMS

Hallo,

im von uns gekauften Haus wurde von den Vorbesitzern vor ca. 30 Jahren der vorhandene und genehmigte Dachstuhl der Garage ausgebaut zu einer kleinen Einliegerwohnung für eines der damals jugendlichen Kinder. Ein Bett, eine Kochnische und eine kleine Nasszelle sind dort - das ganze ist nicht genehmigt. Es gibt auch eine Dachgaube, die vermutlich auch nicht genehmigt ist (muss sie das?)
Die Garage grenzt direkt an die Garage des Nachbarn und ist somit Grenzbebauung.

  • Bestehen Chancen auf nachträgliche Genehmigung (NRW, kein Bebauungsplan)
    • so wie es ist
    • als Hobbyraum nach Rückbau von Nasszelle und Kochnische
  • Falls nein:
    • Könnte man jederzeit von Nachbarn verpfiffen werden?
    • Falls ja:
      • Macht es einen Unterschied, ob man dieses Zimmer nutzt oder den Zugang dichtgemacht hat?
      • Müsste man möglicherweise Bussgeld zahlen oder "einfach nur" rückbauen?
    • Wenn man für energetische Sanierungen Fördergelder beantragt, besteht das Risiko, dass jemand diesen Ausbau melden muss?
    • Wie siehts versicherungstechnisch aus, wenn das Haus abbrennt bspw... könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern?

Kann das jemand einschätzen hier? Und falls nicht, wer könnte uns hierzu beraten?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen
 
B

BauenMS

Brautkleid bleibt Brautkleid und Blaukraut bleibt Blaukraut - das gilt auch für einen Schwarzbau. Es geht hier nicht darum, noch´mal ganz lieb zu fragen, ob man nicht vielleicht doch noch eine Stunde länger fernsehen darf.
Naja, interessant fände ich es schon, wenn man es als nicht Aufenthaltsraum nach Rückbau genehmigen lassen kann...dann ists halt kein Brautkleid mehr.

Halt den Ball flach und weck keine schlafenden Hunde. Freue Dich über den zusätzlichen Raum und gut ist.
Habe halt Sorge, dass bei Feuer (unwahrscheinlich, aber Folgen extrem) Probleme mit der Versicherung auftreten können - von petzenden Nachbarn, wenn Streit wegen Pillepalle ist mal ganz zu schweigen...
 
B

BauenMS

Wenn man es so sieht, wäre die gewünschte Antwort wohl, dass ein Rückbau zu einem Hobbyraum genehmigungsfähig ist und der Platz somit gerettet werden kann
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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