Anbau an bestehendes "Mehrfamilienhaus" - Grenzabstand?

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E

Escroda

Ich befürchte, dass dort die Abstände zur Straße links nicht eingehalten worden sind
Du meinst die 10m aus dem Bebauungsplan? Willst Du ihn jetzt berücksichtigt wissen oder nicht?
Welche nicht ganz wasserdichte Idee schwebt dir da im Kopf?
§31 Baugesetzbuch. Eigentlich nicht anwendbar, da die Ausweisung des SO IMHO ein Grundzug der Planung ist. Wird ja noch durch die höhere Geschossigkeit dort unterstrichen.
Ich habe mir mal die Umgebung genauer angesehen. Der Spielplatz ist ja auch nicht da, wo er sein soll. Und die Montagebaufirma liegt im WA. Die komplette Aufhebung des Bebauungsplans ist eigentlich naheliegend, da wegen der nahezu vollständigen Bebauung städtebauliche Katastrophen durch §34 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Daher würde ich ja eigentlich gerne mal mit der Bauaufsichtsbehörde ins Gespräch kommen
Wenn "Die" bürgerfreundlich sind, ok. Eine so detaillierte Beratung ist eigentlich nicht Aufgabe der Behörde. Daher wäre der Gang zum Architekten empfehlenswerter.
Ein Bauträger würde das Fenster im Anbau schließen, die Dachterrasse rückbauen, WDVS 'darauf, um eine gerade Linie mit dem Haupthaus zu bekommen, gerade Grenzziehung, parallel 7,5m noch 'ne Grenze und zwei Reihenhäuser hinsetzen. Ein Investor würde Geschosswohnungsbau mit 6WE bauen.
 
O

Octrineddy

Du meinst die 10m aus dem Bebauungsplan? Willst Du ihn jetzt berücksichtigt wissen oder nicht?
"ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" oder so Ich finde die 10m Linie dort auch unsinnig, aber sie ist nun mal da? Womit wir zu ....
Die komplette Aufhebung des Bebauungsplans ist eigentlich naheliegend, da wegen der nahezu vollständigen Bebauung städtebauliche Katastrophen durch §34 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
..kommen. Das wäre Aufgabe der (Samt-)Gemeinde? Ein Spielplatz existiert ja auch, nur halt etwas anders als mal angedacht. Werde ich mit denen mal sprechen.
Wenn "Die" bürgerfreundlich sind, ok. Eine so detaillierte Beratung ist eigentlich nicht Aufgabe der Behörde. Daher wäre der Gang zum Architekten empfehlenswerter.
Ich hoffe darauf, dass man unter Kollegen mal ins Gespräch kommen könnte
Ein Bauträger würde das Fenster im Anbau schließen, die Dachterrasse rückbauen, WDVS 'darauf, um eine gerade Linie mit dem Haupthaus zu bekommen, gerade Grenzziehung, parallel 7,5m noch 'ne Grenze und zwei Reihenhäuser hinsetzen. Ein Investor würde Geschosswohnungsbau mit 6WE bauen.
der genannte Anbau mit Dachterrasse ist die Backstube, die jetzt nicht mehr benötigt wird. Langfristig soll die auch wegkommen, aber so lange Opa noch lebt, wollen wir "sein Lebenswerk" nicht dem Erdboden gleich machen. Der Laden war dann halt der Verkauf von Backwaren, aber mit 90 kann er den Laden nicht mehr schmeißen. Da der Druck auf dem Grundstücksmarkt hier in der Gegend sehr groß ist (Hallo VW), wäre ein Verkauf des Grundstücks natürlich möglich. Aber wir wollen es gerne selbst nutzen, und es bestehen keine finanziellen Zwänge gibt es abzustoßen.
 
E

Escroda

aber sie ist nun mal da?
Ja. SO ist auch da. Nach geltendem Planungsrecht ist Dein Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Also bin ich von der Unbeachtlichkeit des Bebauungsplan ausgegangen. Wenn Du das nicht tust, brauchst Du ohne Laden gar nicht weiter überlegen.
Das wäre Aufgabe der (Samt-)Gemeinde?
Ja. Ist eine politische Entscheidung mit größerem Verwaltungsaufwand. Für ein Einfamilienhaus macht das keiner - aber Du scheinst ja "inner circle" zu sein.
nur halt etwas anders
Ja. Entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplan. Wenn sich die Pläne der Verantwortlichen ändern, muss auch der Bebauungsplan geändert werden. Scheint man bei Euch nicht so ernst zu nehmen, daher mein Vorschlag mit der ungesetzlichen Befreiung. Warum dann die Baugrenze, die IMHO nur in Verbindung mit der Dreigeschossigkeit und dem SO einen Sinn ergibt, ein Problem darstellen soll, erschließt sich mir nicht.
 
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Octrineddy

Ich merke schon, hier sollte man vorsichtig sein mit seinen Äußerungen
Ich hatte jetzt mal Kontakt mit der Gemeinde, der Bebauungsplan ist zumindest nie aufgehoben worden oÄ, sodass er eigentlich noch Bindungswirkung hat für die Bauaufsicht. Dort habe ich noch keinen Kontakt herstellen können. Es bleibt spannend. Danke schon mal an @Escroda und @11ant für den Input bis hierhin. Das hier wird nicht meine letzte Äußerungen in diesem Thread, und sicher nicht in diesem Forum gewesen sein.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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