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ᐅ Anbau an bestehendes "Mehrfamilienhaus" - Grenzabstand?


Erstellt am: 04.05.20 15:12

Octrineddy04.05.20 15:12
Hallo,

ich habe die Möglichkeit, an das bestehende Haus von meinem Großvater anzubauen. Sein Haus ist ~13,5m lang * 9,75, breit * 11m hoch. Die Anbauseite ist als Brandmauer durchgeführt, da damals eigentlich geplant wurde, das Haus quasi nochmals dranzubauen. Ist aber nicht realisiert worden.
Was unzweifelhalft gehen sollte, ist eben diesen Bau jetzt nachzuholen, der ist mir aber zu groß. Außerdem hätte ich gerne eine Garage.
Von daher ist mein Plan, als Grenzbebauung eine Garage zu errichten, und daran anschließend mein Wohnhaus zu errichten, welches dann annähernd quadratisch wäre. Noch weiter verschieben wird schwierig, irgendwann endet das Grundstück dann. Vorteil meines Erachtens nach wäre dabei, dass im OG wieder Fenster gesetzt werden könnten, aus denen man zwar keine sonderlich schöne Aussicht genießen könnte, aber etwas Licht wäre da. Der Bebauungsplan gibt 3 Vollgeschosse her, ich würde gerne einen 1 1/2 bis 2 Geschosser bauen, Höhe wäre dann ca 7-8m.
Gibt es Meinungen dazu, insbesondere was die baurechtlichen Fragestellungen angeht? Anzuwendendes Recht ist Niedersachsen. Kann auch noch Bilder / Pläne hochladen, bin nur gerade noch unterwegs.

Schon mal vielen Dank für den Input vorab
11ant04.05.20 15:32
Das Mehrfamilienhaus hat entweder seinen Grenzabstand voll auf eigenem Grund erfüllt, oder in Deinem Grundbuchblatt müßte eine Abstandsübernahme eingetragen sein. Oder - siehe Bebauungsplan - es sind Doppelhäuser vorgesehen, dann haben ggf. beide Grundstücke eine Anbauverpflichtung (die m.E. nicht mit einer Garage erfüllbar wäre). "Unzweifelhaft" gibt es im Planungsrecht nicht - nach Opas Baufertigstellung kann sich der Bebauungsplan geändert haben.
Octrineddy04.05.20 15:45
Ich hänge mal die relevanten Angaben aus dem immer noch rechtskräftigen Bebauungsplan und eine Skizze vom Grundstück an.
Das eine Baulast eingetragen werden müsste ist klar, aber ist es überhaupt möglich mit den Fenstern im OG?

Lageplan eines Grundstücks mit gelber Umrandung, Gebäudegrundriss und Maßangaben


Bebauungsplan: Straßen, Parzellen, Ladenflächen und Parkplätze (Fasanenweg, Planstraße IV).
11ant04.05.20 16:08
Octrineddy schrieb:

Das eine Baulast eingetragen werden müsste ist klar, aber ist es überhaupt möglich mit den Fenstern im OG?
Nicht heute müßte, sondern damals mußte - oder besser: gemußt hätte, wenn wir von einem Nachbargrundstück sprächen. Laut Plan aber wohl von einem noch nicht bebauten Teil eines Gesamtgrundstückes mit dem erwähnten Gebäude. Natürlich könntest Du das nun teilen lassen, mit Abstandsübernahme-Baulast oder erst jenseits der Abstandsfläche von Opas Haus. Und das hat Fenster auf dieser Seite, trotz des damals geplanten Anbaues ?
Jedenfalls liegt das Grundstück in einem SO. Entweder müßte man Deinen Teil nach der Teilung dem benachbarten WA-Abschnitt einverleiben, oder ich sehe Dich da Läden im EG bauen müssen.
Octrineddy04.05.20 16:19
Nein, das Haus hat auf der Seite keine Fenster, siehe Anlage. Ich würde mir nur für meinen Neubau Fenster auf der Seite vorstellen können, geht aber auch ohne.

Das SO-Gebiet ist natürlich ein weiteres "Problem", Opa hat seinen seit ca. 10 Jahren nicht mehr, der Nachbar östlich hat seinen Laden ebenfalls vor Jahren aufgegeben und in die Wohnnutzung integriert. Die rechtlichen Schritte von eben jenen Nachbarn kenne ich heute nicht, könnte ich jedoch in Erfahrung bringen. Lassen wir diesen Nebenkriegsschauplatz erst mal beiseite.

Große weiße Hauswand mit Satteldach, Garten mit Bäumen, Rasen und Zaun rechts
11ant04.05.20 16:23
Octrineddy schrieb:

Das SO-Gebiet ist natürlich ein weiteres "Problem", [...] Lassen wir diesen Nebenkriegsschauplatz erst mal beiseite.
Das wäre die Rechnung ohne den Wirt, der Nebenschauplatz heißt im Krieg "Front".
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