E
Escroda
Du meinst die 10m aus dem Bebauungsplan? Willst Du ihn jetzt berücksichtigt wissen oder nicht?Ich befürchte, dass dort die Abstände zur Straße links nicht eingehalten worden sind
§31 Baugesetzbuch. Eigentlich nicht anwendbar, da die Ausweisung des SO IMHO ein Grundzug der Planung ist. Wird ja noch durch die höhere Geschossigkeit dort unterstrichen.Welche nicht ganz wasserdichte Idee schwebt dir da im Kopf?
Ich habe mir mal die Umgebung genauer angesehen. Der Spielplatz ist ja auch nicht da, wo er sein soll. Und die Montagebaufirma liegt im WA. Die komplette Aufhebung des Bebauungsplans ist eigentlich naheliegend, da wegen der nahezu vollständigen Bebauung städtebauliche Katastrophen durch §34 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Wenn "Die" bürgerfreundlich sind, ok. Eine so detaillierte Beratung ist eigentlich nicht Aufgabe der Behörde. Daher wäre der Gang zum Architekten empfehlenswerter.Daher würde ich ja eigentlich gerne mal mit der Bauaufsichtsbehörde ins Gespräch kommen
Ein Bauträger würde das Fenster im Anbau schließen, die Dachterrasse rückbauen, WDVS 'darauf, um eine gerade Linie mit dem Haupthaus zu bekommen, gerade Grenzziehung, parallel 7,5m noch 'ne Grenze und zwei Reihenhäuser hinsetzen. Ein Investor würde Geschosswohnungsbau mit 6WE bauen.