Landschaftsschutzgebiet

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S

Steven

Hallo

das ist keine richtige Frage, sondern nur ein Beitrag, der mir Ideen oder Verhaltensregeln erruieren soll.
2014 kaufte ich ein Grundstück. 1.000m³ groß, Blick auf Acker und nach 150 Metern ein Bach.
Bauplan, Bauantrag Bauen ging ziemlich easy.
Vor 3 Jahren plante ich einen "Klimakeller" hinterm Haus. Er sollte (zwischenzeitlich ist) ca 60 cm unter Gartenniveau (ich habe Hanggrundstück, Garten ist ca 160cm unter Terrasse) liegen. Dafür ging ich zur Besprechung zum Bauamt. Die schickten mich zu zwei Damen (eine der Damen, war, sagen wir mal, alternativ angezogen) mit denen ich das besprechen sollte. Offensichtlich Umweltschutz oder so ähnlich. Diese "alternative" Dame erklärte mir, dass meine Doppelgarage incl. Terrasse und ein kleiner Teil meines Hauses im "Landschaftsschutzgebiet" liegen würde und eigentlich gar nicht gebaut werden hätte dürfen. Nun, das Haus mit Garage steht, da kann man leider nichts mehr machen. Aber jetzt kommt da nichts mehr hin. Gartenzaun verbat sie mir. Max. einen Weidezaun. Wasserleitungen in den Boden untersagte sie. Der natürliche Bodenaufbau würde dadurch beeinträchtigt werden. Usw, usw, usw. Den Blödsinn wollte ich mir nicht mehr anhören, erklärte es ihr in anderen Worten und ging.
Danach fing ich mit meinem Klimakeller an. Ca. ein Jahr später bekam ich Post vom Bauamt. Ihnen wäre zu Ohren gekommen und sie wollen eine Baustellenbesichtigung machen.
Ich hin und kleine Brötchen gebacken. Das Bauamt war sehr nett, ich bot an einen Architekten mit der Planung zu beauftragen. Alles paletti.
Klimakeller vom Architekten planen lassen und weil wir schon mal dabei sind, eine 5 Meter breite Treppe von der Terrasse runter in den Garten, die gleichzeitig als Abstellraum für die Gartengeräte dient.
Die Genehmigung bekam ich problemlos!
Das Teil steht. Aber was war da los? Hat die Dame im alternativen Hosenanzug vollkommen am Rad gedreht? Mein Klimakeller mit Treppe steht im Landschaftsschutzgebiet. Kann jeder beim Amt genehmigen, wie er denkt?
Das genehmigungsverfahren war irgendwie Dr. Jeckil und Mr. Hyde. Zuerst keinen Wasserhahn in den Garten, dann 130m³ Aushub kein Problem.
Ich gehe davon aus, dass nie mehr was kommt. Aber falls ja: Ich vertraute auf die Baugenehmigung und baute. Bestandsschutz sollte da Usus sein. Rückbau ausgeschlossen.
Wie ist die Denke von euch?

steven
 
H

hampshire

Wie ist die Denke von euch?
Danke für den Bericht. Gut gemacht und gut gelaufen.
Es zeigt sich: Es kommt nicht nur darauf an ob und was man fragt, sondern auch wen man was fragt.
Meine Denke: Nicht mit der ersten bremsenden Antwort aufgeben - es gibt meist doch einen guten Weg Ziele zu erreichen.
 
Zuletzt aktualisiert 31.07.2025
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