Baustopp weil Mauer eingestürzt ist? Wann weiterbauen?

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H

hugo_r

Hallo, ich bin neu hier im Forum. Danke, falls jemand Lust hat, etwas zu meinem Problem zu sagen!

Ich habe eine Baugenehmigung (BG) erhalten, um ein kleines (40 m2), über 50 Jahre altes Ferienhaus im Außenbereich zu sanieren, zu unterkellern und zu erweitern. Laut BG sollten zweieinhalb Wände stehen bleiben, wobei in der dritten (halben) Wand ein mittiger Kamin-Schornstein weggerissen werden durfte, sowie rechts und links große Fensteröffnungen genehmigt waren. Mit anderen Worten: Wand 3 hätte überhaupt nur in Fragmenten überleben sollen. Deshalb „halbe“ Wand.

Nun sind beim Abriss des alten Gebäudes diese Fragmente der Wand 3 bzw. der „halben Wand“ weggebröckelt. Das Mauerwerk war brüchig. Zwei Wände stehen jedoch tadellos. Das Bauamt hat daraufhin eine sofortige Baustilllegung verfügt und die BG für „illegal“ erklärt, da von dem Althaus nun „nichts“ mehr übrig sei, wäre das keine Sanierung mehr, sondern ein Neubau, dem man nie zugestimmt hätte.

Ich stehe nun ohne Althaus und mit beträchtlichen Kosten für Unterkellerung und Unterfangen der Wände da. Das Bauamt zuckt nur mit den Schultern, das wäre mein Problem, ich hätte gegen die Auflagen verstoßen.

Wie kann ich schnell weiterbauen?
 
H

hugo_r

Teuer. Aber okay, wenn es was bringt. Lustig ist: mir wurden „nur“ 800€ Zwangsgeld angedroht. Also könnte ich doch eigentlich weiterbauen und das ggf. zahlen?
 
A

aero2016

klar. Nach dem Zwangsgeld können aber noch weitere Zwangsmittel können. Zwangshaft zum Beispiel. Ob das lustig ist?

Zwangsgeld ist was anderes als Bußgeld.
 
H

hugo_r

Klingt plausibel. Aber müßte dann nicht ein erneutes Schreiben kommen „wenn Sie jetzt nicht aufhören, drohen wir Zwangshaft an“? Oder stehen die dann einfach vor der Tür? Punkt ist: mein Keller sollte Montag seinen Deckel bekommen. Die Platten liegen jetzt rum... Aber wahrscheinlich hinterläßt das beim Bauamt dann verbrannte Erde?
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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