ᐅ Grundstück in Mischgebiet bebauen
Erstellt am: 04.07.10 17:40
Hallo Zusammen,
wir sind derzeit auf der Suche nach einem Einfamilienhaus.
Da die separate Grundstückssuche leider erfolglos verlief, sind wir nun auf die Variante mit einer Hausbaufirma zu bauen umgestiegen.
Jetzt haben wir auch ein attraktives Grundstück über diese Firma vorgestellt bekommen.
Jetzt zu meinem Problem/ Frage.
Lt. Verkäufer befindet sich das Grundstück in einem Mischgebiet und der spätere Bauherr sollte ein Gewerbe angemeldet haben. Da ich dies leider nicht habe, empfiehlt er mir, ein Gewerbe z.B. im An und Verkauf/ Baby Second Hand anzumelden. Die Gewebeanmeldung ist wohl nicht teuer und wenn man keinen Umsatz macht, kommen wohl auch keine weiteren Kosten außer einer erhöhten Müllgebühr hinzu. Es ist nur wichtig, dass später ein Zimmer im Haus als Büro deklariert wird. Dies kann dann wohl auch eines der Kinderzimmer sein.
Habt Ihr so was schon mal gehört, kann man so was machen, was gibt es hier zu beachten.
Das Grundstück ist echt preiswert und in einer super Lage. Wir hätten auch kein Problem eine Gewerbeanmeldung durchzuführen. Da wir auch ein kleines Baby haben, wäre die Variante mit dem Baby Second Hand keine schlechte Idee, da wir eh planen einige Sachen über online Auktionen zu verkaufen.
Ich danke Euch schon mal vorab für Eure antworten.
wir sind derzeit auf der Suche nach einem Einfamilienhaus.
Da die separate Grundstückssuche leider erfolglos verlief, sind wir nun auf die Variante mit einer Hausbaufirma zu bauen umgestiegen.
Jetzt haben wir auch ein attraktives Grundstück über diese Firma vorgestellt bekommen.
Jetzt zu meinem Problem/ Frage.
Lt. Verkäufer befindet sich das Grundstück in einem Mischgebiet und der spätere Bauherr sollte ein Gewerbe angemeldet haben. Da ich dies leider nicht habe, empfiehlt er mir, ein Gewerbe z.B. im An und Verkauf/ Baby Second Hand anzumelden. Die Gewebeanmeldung ist wohl nicht teuer und wenn man keinen Umsatz macht, kommen wohl auch keine weiteren Kosten außer einer erhöhten Müllgebühr hinzu. Es ist nur wichtig, dass später ein Zimmer im Haus als Büro deklariert wird. Dies kann dann wohl auch eines der Kinderzimmer sein.
Habt Ihr so was schon mal gehört, kann man so was machen, was gibt es hier zu beachten.
Das Grundstück ist echt preiswert und in einer super Lage. Wir hätten auch kein Problem eine Gewerbeanmeldung durchzuführen. Da wir auch ein kleines Baby haben, wäre die Variante mit dem Baby Second Hand keine schlechte Idee, da wir eh planen einige Sachen über online Auktionen zu verkaufen.
Ich danke Euch schon mal vorab für Eure antworten.
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6Richtige04.07.10 19:43Hallo Scum,
sprich doch einfach mal mit Deiner zuständigen Baugenehmigungsbehörde über die Idee, die werden Dir dann schon weiterhelfen
sprich doch einfach mal mit Deiner zuständigen Baugenehmigungsbehörde über die Idee, die werden Dir dann schon weiterhelfen
Hallo Scum,
grundsätzlich ist in Mischgebieten, nicht zu verwechseln mit Gewerbegebieten, eine Wohnbebauung zulässig. Ein Gewerbeschein ist hierfür nicht erforderlich.
Es ist hier aber mit einer etwas höheren Lärmbelästigung durch "nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe" zu rechnen, z.B. An- und Abfahrverkehr von Lebensmittelgeschäften usw., anders als in reinen oder allgemeinen Wohngebieten.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
grundsätzlich ist in Mischgebieten, nicht zu verwechseln mit Gewerbegebieten, eine Wohnbebauung zulässig. Ein Gewerbeschein ist hierfür nicht erforderlich.
Es ist hier aber mit einer etwas höheren Lärmbelästigung durch "nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe" zu rechnen, z.B. An- und Abfahrverkehr von Lebensmittelgeschäften usw., anders als in reinen oder allgemeinen Wohngebieten.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
Übrigens, 6Richtige und auch alle Anderen,
sicherlich geben die Mitarbeiter der Bauordnungsämter gern auch die eine oder andere Auskunft, sie sind aber grundsätzlich nicht dafür da, angehenden Bauherren Nachhilfeunterricht in Bauordnungsrecht zu erteilen.
Wenn eine Firma einem Bauwilligen ein Grundstück verkaufen möchte, dann sollte sie diesem auch definitiv darüber Auskunft erteilen können, was er auf diesem Grundstück bauen darf und was nicht. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, wüßte ich, was ich von dieser Firma zu halten habe.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
sicherlich geben die Mitarbeiter der Bauordnungsämter gern auch die eine oder andere Auskunft, sie sind aber grundsätzlich nicht dafür da, angehenden Bauherren Nachhilfeunterricht in Bauordnungsrecht zu erteilen.
Wenn eine Firma einem Bauwilligen ein Grundstück verkaufen möchte, dann sollte sie diesem auch definitiv darüber Auskunft erteilen können, was er auf diesem Grundstück bauen darf und was nicht. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, wüßte ich, was ich von dieser Firma zu halten habe.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
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6Richtige06.07.10 09:42@Danton
Der Punkt ist ja, daß Verkäufer viel erzählen, aber wenig schriftlich bestätigen. Wenns sich, wie ich vermute, um ein Gewerbegebiet handelt, oder was sollte sonst der Tipp mit der angeblichen Betriebswohnung, wirds wohl schwierig mit der Baugenehmigung. Deshalb soll sich Scum ja die Infos über das Grundstück aus erster Hand besorgen. Beim Mischgebiet gilt natürlich das von Dir geschriebene bezüglich der Firma.
Der Punkt ist ja, daß Verkäufer viel erzählen, aber wenig schriftlich bestätigen. Wenns sich, wie ich vermute, um ein Gewerbegebiet handelt, oder was sollte sonst der Tipp mit der angeblichen Betriebswohnung, wirds wohl schwierig mit der Baugenehmigung. Deshalb soll sich Scum ja die Infos über das Grundstück aus erster Hand besorgen. Beim Mischgebiet gilt natürlich das von Dir geschriebene bezüglich der Firma.
Hallo 6Richtige, hallo Scum und alle Anderen,
auch in diesem Fall (Gewerbegebiet) wären die Aussagen dieser Firma alles andere als seriös.
In einem Gewerbegebiet muss die gewerblich genutzte Fläche der der privat genutzten Fläche überwiegen, also mindestens 51% betragen.
Da reicht es in der Regel nicht, ein Kinderzimmer als Büro zu deklarieren, es sei denn, das Kinderzimmer ist größer als Rest des Hauses.
Zudem wird bei gewerbliche Bauvorhaben praktisch immer eine Schlussabnahme seitens des Bauordnungsamtes angeordnet und auch durchgeführt. Sollte das Bauamt dahinter kommen und davon kann man ausgehen, wird ein Bauherren mit einem solch´getürkten Bauantrag ein nicht ganz kleines Problem bekommen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
auch in diesem Fall (Gewerbegebiet) wären die Aussagen dieser Firma alles andere als seriös.
In einem Gewerbegebiet muss die gewerblich genutzte Fläche der der privat genutzten Fläche überwiegen, also mindestens 51% betragen.
Da reicht es in der Regel nicht, ein Kinderzimmer als Büro zu deklarieren, es sei denn, das Kinderzimmer ist größer als Rest des Hauses.
Zudem wird bei gewerbliche Bauvorhaben praktisch immer eine Schlussabnahme seitens des Bauordnungsamtes angeordnet und auch durchgeführt. Sollte das Bauamt dahinter kommen und davon kann man ausgehen, wird ein Bauherren mit einem solch´getürkten Bauantrag ein nicht ganz kleines Problem bekommen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
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