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ᐅ Verständnisfrage - Anrechnung Grundflächenzahl II


Erstellt am: 29.09.17 20:02

O
Online2017
29.09.17 20:02
Hallo, ich bin neu hier im Forum.

Leider müssen wir wg. der Erkrankung unseres Sohnes behindertengerecht neu bauen und das gestaltet sich aufgrund des relativ kleinen Grundstücks recht schwierig.

Wir hatten schon regen Austausch mit dem zuständigen Bauordnungsamt und konnten diverse Fragestellungen klären.

Wir haben wg. der Anrechnung von offenporigen Pflastersteinen folgende Frage an das Bauordnungsamt gestellt:
"Wie werden Pflasterungen mit ökologischen/offenporigen Pflastersteinen(haufwerksporiger Beton) bzgl. der versiegelten Fläche behandelt?"

Und haben diese Antwort erhalten:
"Wir können nur für die Grundflächenzahl II (Gebäude mit versiegelten Flächen) die versickerungsoffenen Pflastersteine mit 75 % berücksichtigen, aber auch nur wenn uns ein entsprechendes Datenblatt vorgelegt wird."

Ich stehe leider auf der Leitung und erreiche jetzt erst nächsten Mittwoch wieder jemanden, um nachzufragen. Ist damit gemeint, dass dann 75% dieser Pflasterfläche nicht zur versiegelten Fläche (Grundflächenzahl II) zählen würden? Oder genau umgekehrt, dass 75 % dieser Pflasterfläche angerechnet werden?

Vielleicht kann einer von Euch für mich etwas Licht ins Dunkel bringen.

Vielen Dank schon einmal.

Grüße
Online2017

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Hallo Online2017,

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11ant
29.09.17 20:47
Genau. "Die versickerungsoffenen Pflastersteine mit 75 % berücksichtigen, aber auch nur wenn uns ein entsprechendes Datenblatt vorgelegt wird" bedeutet, daß dieser Belag nur zu 75% angerechnet wird - umgekehrt also quasi 1.33 qm Pflaster 1.00 qm angerechnete Fläche ergeben - aber nur, wenn das Produktdatenblatt der Steine bestätigt, daß dies so angemessen ist. Da sind die Gemeinden wohl recht frei drin, welche Materialien sie mit welchem Versiegelungsgrad gewichten. Aber sie orientieren sich wohl meist auch an realistischen Werten. Von einer Gemeinde in Süddeutschland las ich für Rasengittersteine eine Anrechnung von 25% - wie gesagt, das bindet andere Gemeinden nicht. Für kleine Überschreitungen kann man aber auch Ausnahmen beantragen.
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