Frage zum Grundstücksrecht

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Alex85

Mindestens ein Risiko. Wer hält die Steine in Stand, wer tauscht sie ggf. aus und trägt die damit verbundenen Kosten, wer trägt Schäden die durch die Steine oder Einbringen der Steine (un)mittelbar entstehen könnten. Das braucht ein Vertrag und eine Grunddienstbarkeit, oder?!
Und natürlich einen Preis.
 
Nafetsm

Nafetsm

So habe ich das noch gar nicht gesehen. Ich kenne mich damit halt nicht aus, aber wenn wir einen super Draht zu dem Nachbarn hätten würde ich mir sagen, da findet sich immer ne Lösung. Aber mir ist nicht wohl dabei. Und er setzt uns unser Druck a la: nur weil wir nicht wissen was wir wollen (an der Stelle wo das Fundament hinsoll irgendwann mal abgraben oder nicht) könne er keinen L Stein auf die Grenze setzen. Er könne ja jetzt nicht 3 Jahre warten, bis wir es mal wüssten. Und er dürfe ja den L-Stein auf die Grenze setzen, gesetzlich... ich weiß auch nicht, jmd. der beim ersten Kennenlernen so ankommt, ist mit nicht geheuer.

Wie sieht denn die gesetzliche Regelung aus? 50cm Abstand zur Grenze oder wie müsste er es dann machen?
 
lastdrop

lastdrop

Sorry, aber wenn der Nachbar euch blöd kommt, soll er eben auf seinem Grundstück machen, was er will. Seine Lösung kann er auch ohne Dein Mitwirken erreichen, kostet eben mehr.

Ansonsten wäre ich vermutlich tatsächlich nicht bereit Zugeständnisse zu machen, auch nicht gegen Gegenleistung, denn dann ist man immer auch in der Pflicht.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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