Grenzabstand Bäume nach Grundstücksteilung

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D

daytona

Hallo zusammen,
zur Situation: Ein rechteckiges unbebautes Grundstück mit jeder Menge Bäumen (Tannen >5m) in Reihe an der einen Seite des Grundstücks. Der Abstand der Bäume zueinander schwangt zwischen 1-2m.
Nun wurde das Grundstück etwa halbiert und die neue Grundstücksgrenze geht genau zwischen den Bäumen durch, sodass die eine Hälfte der Bäume auf Grundstück A und die andere Hälfte auf Grundstück B steht.
Aufgrund der Bebauung und opt. Aspekten sollen alle Bäume auf Grundstück A gefällt werden.

Nun ergibt sich jedoch der Umstand, dass einige Bäume auf Grundstück B "relative nah" bzw. im Korridor an der neu entstandenen Grundstücksgrenze stehen. Das Thür. Nachbarschaftsgesetz würde theoretisch. 4m Abstand bei allen Tannen vorschreiben.

Wie schätzt Ihr die Situation ein: Kann man auf die Fällung der Bäume auf Grundstück B welche in dem 4m Korridor stehen, bestehen oder gibts da irgendwas wegen Bestandsschutz oder aufgrund der neu entstandenen Grundstücksgrenze???? (Ja, mir ist klar das man auch mit Kommunikation zw. den Parteien weiterkommt, aber ich möchte jedoch nur den rechtlichen Aspekt hier betrachten!)
 
B

Baustelle2016

Aus meiner Sicht stehen die Bäume unter Bestandsschutz. Grundstücke werden gekauft wie gesehen. Aber wie es ein Rechtsgelehrter sieht, wäre wirklich interessant.
bg
 
D

daytona

Ja, sicherlich nicht ganz einfach...

Naja, das Grundstück A wurde aufgrund einer gewünschten Größe / m² aus einer Gesamtfläche heraus geteilt, sodass das Grundstück B nun eben den Rest darstellt. Der Eigentümer von Grundstück A mehr oder weniger mit seinen Bäumen machen kann was er will ist klar, nur eben die Frage in wie weit der Eigentümer von B evtl. nun "nachziehen" muss, weil sich A gestört füllt???
 
B

Bieber0815

Gute Frage, ich weiß es auch nicht. Unser "Grenzbaum" wurde vom Nachbarn im Zuge seiner Zaunerstellung ohne weitere Rückfrage beseitigt. Der Obstbaum stand unmittelbar mittig auf der Grenzlinie.
 
S

SirSydom

Bäume, bei denen der Stamm auf beiden Grundstücken steht, gehören beiden! D.h. Fällen ohne Fragen geht nicht!

Grundsätzlich ist auch die Baumschutzverordnung zu beachten - ggf. darf man gar nicht fällen bzw. braucht eine Genehmigung.

Bereits bestehende Bäume haben Bestandsschutz - die Abstände gelten für Neuanpflanzungen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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