Ehe & Partnerschaft

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Bauexperte

Allgemeines


Sie möchten mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen? Das ist wunderbar, weil Sie Ihrem Partner dadurch zeigen, dass Sie mit ihm gemeinsam die Zukunft gestalten wollen. Wie diese Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt dabei ganz alleine Ihnen und Ihrem Partner überlassen. Einige Paare leben zunächst einmal ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen. Vielleicht möchten Sie aber auch den Bund fürs Leben schließen und die Ehe eingehen. Oder Sie möchten im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Wenn man sich liebt, macht man sich über die rechtlichen Grundlagen seiner Beziehung keine Gedanken. Dabei wirft das Zusammenleben eigentlich zahlreiche Fragen auf, die bedenkenswert sind, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese und andere Fragen fallen abhängig davon, ob Sie in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen leben, höchst unterschiedlich aus. Und auch im Übrigen sorgen die ganz konkreten Rahmenbedingungen jeder einzelnen Partnerschaft dafür, dass die Fragen nur für den jeweiligen Einzelfall beantwortet werden können.

Das Gesetz bietet außerdem in einem weiten Rahmen die Möglichkeit, individuell die von Ihnen und Ihrem Partner gewünschte Regelung zu treffen. Voraussetzung hierfür ist aber die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ihr Notar wird Ihnen diese Kenntnis vermitteln und einen angemessenen Vertrag anbieten können. Gerade bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Lebensgemeinschaft, bei der Sie und Ihr Lebenspartner vielleicht auch gegenläufige Interessen vertreten, ist die Neutralität und Unparteilichkeit Ihres Notars besonders wichtig, um zu einer gerechten und ausgewogenen Vereinbarung zu gelangen. Im Übrigen zeigt die Lebenserfahrung, dass eine Einigung sehr schwierig ist, wenn die Beziehung erst einmal in die Brüche gegangen ist. Daher sollten Sie nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern stattdessen den Notar ruhig frühzeitig und vorbeugend um Rat fragen.


Quelle: Rheinische Notarkammer 07/2015


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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