[ bauamt] in Foren - Beiträgen

Bauamt will Ortsbesichtigung.

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Hallo Escroda bisher gab es keine Verwaltungsverfügung. Ich hatte einen Deal mit dem Bauamt, die Einhausung bis Mitte letzten Jahres zu beseitigen. Dies habe ich versäumt. Bei mir kam eine lebensbedrohliche Krankheit zum tragen und ich habe mit Glück überlebt. Da hatte ich anderes im Kopf. Gut ...

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... auf ihn zu rollt, dass er nicht abwenden, sondern allenfalls etwas Zeit herausschinden kann; O-Ton, alles aus dem ET: "Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die Anordnung, diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine "Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken ...

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Das Bauamt verstehe ich aber auch nicht so recht. Wenn du den Termin absagst bzw unmissverständlich klargestellt hast, dass Sie entweder einen Feldstecher oder eine Leiter mitbringen sollen, warum wollen die Mitarbeiter überhaupt noch kommen. Der Termin ist völlig überflüssig, so kann man auch ...

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alter was ein geiler Thread sich hier entwickelt hat. Der Mensch vom Bauamt tut mir jetzt schon leid

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Hallo RobsonMKK sobald das Bauamt mir schreibt, worauf sie sich berufen, damit sie mein Grundstück gegen meinen Willen betreten werden, kann ich prüfen, ob dieses erzwungene Betretungsrecht legal ist oder nicht. Darauf warte ich. Traurig ist, dass gefühlte 80% der hier anwesenden darauf verzichten ...

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und wenn die Sache gegessen ist, also das Bauamt die Besichtigung durchgeführt hat, dann sitzt da jemand mit nem Ausdruck des Art. 13 in der Hand, einer vorzeitig demontierten Einhausung und freut sich, dass er auf sein Recht bestanden hat, komme was da ...

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... bis Mitte des letzten Jahres entfernt werden soll, nicht berücksichtigt? Derzeit bist du derjenige, der Dreck am Stecken hat und nicht das Bauamt! Also würde ich mal lieber kleine Brötchen backen, den Leuten vom Bauamt noch freundlich einen Kaffee anbieten und ihnen vor Ort die Situation ...

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Und dann gibt's da noch andere Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile, die das Bauamt nicht bemühen muss, wenn man es in einem Vor-Ort-Termin im Interesse aller Beteiligten regeln kann. Wenn du auf dein Recht bestehst, was dein gutes Recht ist, dann wird das Bauamt auch auf sein Recht bestehen ...

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Das sieht das Bauamt offensichtlich anders, Deine Worte aus dem ET: "Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen." Man will. Und man darf. Art. 13 GG kannst Du Dir an der Stelle komplett schenken. Du kannst natürlich auch mal ...

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Hallo noch mal zur Klarstellung: Für die Remise wurde eine Baugenehmigung erteilt. Die Remise (incl. Treppe) ist fertig. Und vom Bauamt abgenommen. Ich habe zum Schutz der Treppe (ich befürchtete, dass die Treppe veralgt oder verdreckt) einen Wetterschutz gebaut. Nicht dramatisch größer wie die ...

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... ist traurig und gibt Anlass, seinen Eid noch mal passieren zu lassen. Leute, ich habe etwas Holz und eine Gewebeplane hinter meiner Garage. Dem Bauamt geht das auf den Zeiger. Das Zeug muss weg. Gut, es wird wegkommen. Das es da steht, ist unstrittig. Ich verstehe auch nicht, warum da jetzt ...

... komplett mit einem Lattenbau, der mit einer großen Gewebeplane überzogen ist, zum Schutz vor dem Wetter überbaut. Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die Anordnung, diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine "Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken. Jetzt kommt es ...



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