ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
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OhropaxOhropax schrieb:
Ist das ein User hier? Wo finde ich seine Sachen?Das war ein User hier, und sein Hauptthread war https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissentwurf-fuer-220m-einfamilienhaus.i4z8w8/ (allerdings vollziehe ich auch nur sehr bedingt nach, ihn hier als Beispiel anzuführen). Ich muß aber dazusagen, daß hier zwischendurch einige Beiträge an mir vorbeigegegangen sind und ich wohl noch (mehrere Seiten !) nachlesen muß, bis ich mit meinem Senf á jour bin.
MachsSelbst schrieb:
Ihr dürft nicht glauben, dass die Kammer euch zu 100% glaubt und die Kollegin am nächsten Tag zur Herausgabe der Unterlagen und/oder Einreichung des Bauantrags verpflichtet. Die wird erstmal zu ihrer Sicht der Dinge befragt, der Vertrag wird sich angeschaut, usw.Allein bis das Landgericht einen Termin findet, werden bereits zwei Jahre Baukostensteigerung dahingeflossen sein. Dem TE empfehle ich, die Büchse der Pandora einmal mit dem Suchbegriff "Widerklage" zu öffnen (falls er den Fall und/oder seine Rolle darin für glasklar halten sollte). Dann kann er nämlich in der Erkenntnis der Unklarheit ersaufen und wird die Schätzung der Dauer der Geschichte sogar noch für blauäugig befinden.
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ypg schrieb:
Sag mal, hat der GU Euch den Architekten gestellt?ich frage hier nochmal.
MachsSelbst schrieb:
Auf eurem jetzigen Weg, wird das überhaupt nichts werden. Die Architektin sitzt am längeren Hebel. Sie hat ihr Geld verdient, ihr wollt was von ihr, nicht sie von euch. Wäre da noch gar kein Geld geflossen oder nur 20% Anzahlung, sähe das anders aus. Ist aber nicht.
MeldenEs sind 50% geflossen und ich habe den fertigen Entwurf als .dfx-Datei vorliegen.
Für die restlichen 15.000 Euro finde ich locker jemanden, der den Bauantrag einreicht. Zumal laut HOAI der Teil für die Bauantragseinreichung nur ein Bruchteil der 15.000 Euro darstellt.
Sollte es teurer werden, ist die Architektin schadensersatzpflichtig, weil sie die vertraglich geschuldete Leistung schuldet aber grundlos nicht vornehmen will. Wie kommst Du darauf, sie säße am längeren Hebel?
11ant schrieb:
Das war ein User hier, und sein Hauptthread war https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissentwurf-fuer-220m-einfamilienhaus.i4z8w8/Danke, ich habe angefangen zu lesen, sind aber 237 Seiten hier im Forum.
11ant schrieb:
Dann kann er nämlich in der Erkenntnis der Unklarheit ersaufenDie Architektin bekommt noch 14 Tage Zeit den Bauantrag fertigzustellen und dann einzureichen. Wenn Sie das verweigert, kündige ich den Vertrag aus wichtigem Grund und suche mir jemand anderes für die Einreichung. Wenn sie Geld haben möchte, soll sie es einklagen, ich mache nichts und baue weiter.
ypg schrieb:
ich frage hier nochmal.Der GU ist nicht scharf darauf den Bauantrag zu stellen. Er kennt den Entwurf, ist aber nicht scharf darauf und rät dazu sich mit der Architektin wieder zu vertragen.
Ohropax schrieb:
Die Architektin hat dazu die Raumhöhen zu niedrig bemessen. Wir müssen die Decken abhängen, wegen zentraler Lüftungsanlage. Wir möchten ohne Kante vom Wohnzimmer auf die Terrasse. Der Estrich muss höher gegossen werden. Obwohl es der Bebauungsplan hergab, waren die ursprünglichen Rohbauhöhen zu niedrig. Man wäre bei einer lichten Raumhöhe von ca. 2,45m rausgekommen. Vielleicht ist das "zulässig", aber doch nicht bei einem Haus, für das man 750.000 Euro oder mehr zahlt.
Siehst Du meinen Punkt? Die Architektin muss doch selbst sehen, ok, ich kann das Haus noch 1-2m höher setzen und BIETE dem Bauherren das an und berate dann entsprechend. Sage dann, kann man machen. Kostet aber ca. XY. Ist das nicht Teil von Leistungsphase 2?
Erst auf meine Nachfrage hin, haben wir die maximale Höhe des Hauses ausgereizt? Wurde nachgebessert und siehe da, man hat noch viel Platz nach oben. Ist das kein Murks?
Zusammenfassend, ich musste immer wieder alles in Frage stellen und lag mit den meisten Sachen richtig. Ich möchte aber meine Architektin nicht auf die Lösung bringen, ich hätte gerne Optionen proaktiv gesehen um dann selbst zu entscheiden. Oder erwarte ich zu viel?Gütige Göttin, ist das ein anstrengender Thread.
Ohropax schrieb:
Von Leistungsphase 1 - 4 steht nichts im Vertrag. Die Pflichten sind folgende: Entwurf - Bauantragsplanung und Bauantrag. Ich nehme an, dass das Leistungsphase 1-4 ist. Ich bin Laie, zumal die Architektin mir am Computer das HOAI-Tool gezeigt hat und die Haben bei 1-4 gesetzt hat um den Gesamtpreis zu zeigen.
Man kann doch als Architektin nicht einfach sage, ich wurde für Leistungsphase 3-4 gebucht. Oder? Du schreibst doch selbst, dass die LP aufeinander aufbauen.Also die Architektin hat mit Dir einen Vertrag gemacht, der ihre Leistungen nicht auf die HOAI bezieht (diese aber auch nicht ausschließt, weshalb sie gilt und ihr Honoraranspruch sich danach bemißt) und dann einen HOAI-Rechner bemüht, nachdem sie (in Zone IV) auf 30k Pauschalhonorarvorschlag kommt. Und ja, die Phasen bauen aufeinander auf, man kann aber durchaus einen Architektenvertrag auch frei von der HOAI formulieren (muß sie dann aber explizit ausschließen).
Ohropax schrieb:
Es war aber von Anfang an so, dass ich gesagt habe, planen Sie bitte das Haus bitte maximal hoch, damit wir sehen was geht. Dann schauen wir, war bezahlbar und praktikabel ist. Äußerst man so einen Wunsch?Ohropax schrieb:
Ok, dann war es eben falsch zu sagen, wie hoch dürfen die Räume maximal werden, damit ich weiß wie viel Spielraum ich habe.
Ich habe aber auch nicht den ganzen Kontext wieder gegeben. Es ging auch um die Frage, ob man ca. 190qm ausf 2 oder 3 Vollgeschosse vereilt.
Die Architektin hat dann 3 genommen, was zu den niedrigen Räumen geführt hat.
Man hätte sich die 3 Geschosse auch von Anfang an sparen können, weil die Räume nicht hoch genug werden. Hier meine ich schon, dass die Architektin von Anfang hätte sagen sollen, dass 3 Gechosse "Quatsch" sind.Ohropax schrieb:
Das Haus hat eine Dachterrasse, ich wollte wissen, ob das so passt von der Höhe her oder ob ich sie mir sparen kann, weil der Nachbar zu nah wäre.
Bei der Höhe der Räume ging es um die Frage, ob 3 Geschosse (noch gehen) oder lieber alles auf "nur" 2 Geschosse verteilt werden soll.Ich käme nie auf die Idee, eine lichte Raumhöhe, Geschosshöhe oder gar Gebäudehöhe "maximal hoch" zu planen, denn diese Maxime hätte wohl den sittlichen Nährwert 0. Ging es Dir mit Priorität 1 darum, eine Ausblickterrasse an die Grenzen der erlaubten Höhe aufzubocken, und die Raumanordnung ist dabei nur Mittel zum Zweck, koste das im Bewohneralltag so viel Treppensteigewege wie es wolle ?
190 qm zzgl. Dachterrasse sind den 250 qm wohl adäquat, was soweit die 750k Baukosten nachvollziehbar macht, und mit Dachterrasse wäre ein Haus selbst mit Aufputzinstallation gewiß in Zone IV. Und da soll dann nochmal eine halbe Mio draufgekommen sein, nur um in der Geschosshöhe nicht mitgedachte Kanäle der Kontrollierte-Wohnraumlüftung unterzubringen ? - da fehlt mir der Glaube.
Offen gesagt, schwanke ich sehr, worauf ich am heißesten bin: A. die nur nicht eingereichten aber angeblich dafür reifen Pläne, B. den Bierdeckel-Architektenvertrag oder C. den Spickzettel, mit dem Du in die Gespräche mit der Architektin hinein gegangen bist. Gibt es eigenlich auch eine Ilsebill in Deiner Villa Fischer ?
Die Ignoranz gegenüber Yvonnes Fragebogen erweist sich übrigens in jedem Thread als grobe Diskussionserschwernis !
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Ohropax schrieb:
Danke, ich habe angefangen zu lesen, sind aber 237 Seiten hier im Forum, aua...Jetzt übertreibst Du aber. Der verlinkte Hauptthread von ihm hat 82 Seiten, auch wenn es noch mehr von ihm gibt. Aber insgesamt dürften die dennoch kürzer sein als der Hauptthread vom Goalkeeper. Und des Räubers Haus ist auch nicht so komplex (auch wenn es bei seinem Wäschebalkon ermüdend lang um die dämliche Tür ging - dieses Thema hat sich dann ja später beim Garagenhintertor wiederholt).
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