Beschreibe mal die Bauart: ist das ein "Anderthalbgeschösser" mit 70/75 qm EG und ausgebautem Satteldach ohne Kniestock ?
Ihr braucht nicht irgendeinen Architekten, sondern explizit einen, der im Bauen im Bestand erfahren ist. Und da ist die Leistungsphase 5 besonders wichtig, man bezahlt sie immer (entweder als Planungshonorar oder als Improvisationslehrgeld). Da um dem Gesetz genüge zu tun einen "Stempelholer" zu nehmen und ohne Ausschreibung Bauleistungen zu vergeben, wäre blauäugiger Wahnsinn.
Das wäre ja keine gleiche Leistung, es wäre erheblich weniger zu planen.
Beschreibe mal die Bauart: ist das ein "Anderthalbgeschösser" mit 70/75 qm EG und ausgebautem Satteldach ohne Kniestock ?
Ihr braucht nicht irgendeinen Architekten, sondern explizit einen, der im Bauen im Bestand erfahren ist. Und da ist die Leistungsphase 5 besonders wichtig, man bezahlt sie immer (entweder als Planungshonorar oder als Improvisationslehrgeld). Da um dem Gesetz genüge zu tun einen "Stempelholer" zu nehmen und ohne Ausschreibung Bauleistungen zu vergeben, wäre blauäugiger Wahnsinn.
Das wäre ja keine gleiche Leistung, es wäre erheblich weniger zu planen.
Guten Tag und herzlichen Dank für die Antwort!
Leider ist eine einfache Kniestockerhöhung nicht möglich. Es wird deutlich komplexer.
Das Haus hat etwa 55qm Grundfläche (innen, Außenmauern 30-40cm) und besteht aus Keller, EG, einem Dachgeschoss mit Dachschrägen (ab ca 1,40m Wandhöhe) und einem Spitzboden. Das bedeutet natürlich, dass die Wände im OG hochgezogen werden müssen und eine neue Geschossdecke, sowie ein neuer Dachstuhl konstruiert werden müssen, damit auf der Ebene des Spitzboden ein vollwertiges Geschoss entsteht.
Das Dach ist aktuell noch ein recht steiles Krüppelwalmdach.
Der Architekt macht nach eigenen Angaben inzwischen fast ausschließlich Umbauten, da es in unserer Gegend kaum Baugrundstücke gibt und die Bodenpreise recht hoch sind (850-1000€/qm). Er wohnt selbst auch in der Nähe. Er bietet in seinem Vertrag optional anschließend auch weitere Bauphasen an, im Gespräch klang es aber so, als sei das nicht unbedingt üblich.
Ich hatte gedacht, dass die Ausführungsplanung dann von einer Holzbaufirma übernommen wird, die das Bauvorhaben umsetzen würde.
Bezüglich der Bausumme zur Honorarberechnung hatte ich halt angenommen, dass nur die geplanten Veränderungen, also Aufstockung (+Anschluss an das Bestandsgebäude) berechnet würden, da es für die Planung der Aufstockung m. E. nicht relevant ist, ob wir z. B. im EG den Estrich erneuern und die Fenster austauschen oder im UG einen Technikraum mit WP einrichten. Möglicherweise war das auch naiv von mir.
Wir werden uns den Vertrag auf jeden Fall nochmal von ihm erklären lassen.
Sollte das Vorhaben unser Budget sprengen, werden wir uns wohl mit der Sanierung des Bestandsgebäudes begnügen müssen.
VG und danke für Ihre Zeit und Kompetenz!