Geteiltes Satteldach oder geteiltes Pultdach ???

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S

Schloddi

Hallo Gemeinde

Laut bebauungsplan B unseres Grundstückes ist es nur erlaubt ein Walmdach oder ein satteldach mit 25 - 45 Grad Neigung zu bauen.
Traufhöhe 4,70 m

Wir hätten gerne etwas moderneres was sich leicht von der Masse abhebt.

Gehört ein sowas wie auf dem Foto unten definitiv zu einem Satteldach oder zu einem Pultdach ??

Danke

Viele Grüße
geteiltes-satteldach-oder-geteiltes-pultdach-63356-1.jpg
 
Y

ypg

Meine Antwort dient auch nicht der Definition an sich, sondern ein Versuch der Beugung des B-Plans :D
 
W

wadenkneifer

Naja, Satteldach und Walmdach sind ja eigentlich auch recht eindeutig definiert. Und die werden sich schon was überlegt haben, warum sie keine Pultdächer wollen. Stört den Anblick des Ortsbildes oder so...
 
Y

ypg

Nun, meiner Erfahrung nach lassen sie (die Gemeinde) halt die "zweigeteilten Satteldächer" eher durchgehen, da der Ursprung des Pultes von der Optik her nicht so sehr in Waage fällt :)
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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