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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

Climbee12.09.18 06:56
Passend zur Diskussion steht heute folgende Notiz in unserer Zeitung:

"Seit Januar haben die Bauherren das Recht, von Baufirmen detaillierte Pläne zu verlangen. Aber nicht immer händigen die Unternehmen diese freiwillig aus, informiert der Verband Privater Bauherren (Verband Privater Bauherren). Doch auch wenn der Anspruch nicht im Vertrag stehe, gelte er. Denn er stehe im Gesetz und sei damit zwingendes Recht. Der Verband Privater Bauherren rät, sich Unterlagen zu Grundrissen, Ansichten, Schnitten, Statik sowie den Wärmeschutznachweis aushändigen zu lassen. (dpa)"

Das Recht hat man also offensichtlich erst seit Januar. Ich bin immer davon ausgegangen, daß mir als Bauherr diese Pläne auch gehören, schließlich zahlt man dafür ja auch.
Aber seit Januar gibt es keine Grundlage mehr, zumindest die Einsicht in diese Pläne zu verweigern.
Domski12.09.18 07:01
Ich sag mal so...

Ich hab einen Zimmermann, der arbeitet genauso. Der baut meine Garage/Carport Kombi. Vorgabe war Holzrahmenbau gedämmt. Wir haben bei jeder Wand erneut besprechen müssen wo und wie viel Dämmung da nun rein muss. Ich will nicht ausschließen, das es auch GU gibt, die so arbeiten. Bei mir wars nur die Garage und ich wusste vorher, dass die Ausfuhrungsplanung auf der Baustelle passiert. Aber beim kompletten Haus...damit rechnet ja kein Bauherr. Da kann ich mir ja im Prinzip 3 Lohnarbeiter holen und einen Statiker....
R.Hotzenplotz12.09.18 08:34
Climbee schrieb:
Das Recht hat man also offensichtlich erst seit Januar. Ich bin immer davon ausgegangen, daß mir als Bauherr diese Pläne auch gehören, schließlich zahlt man dafür ja auch.

Das muss man aber noch genauer beleuchten. Und zwar ob der Bericht die Herausgabe der Pläne im Generellen umfasst oder i. V. m. einer zeitlichen Komponente.

Bei uns ist es z. B. so, dass der GU bereit ist, die Unterlagen am Ende heraus zu geben. Aber eben erst am Ende und nicht während der Bauhpase. Dahin gehend ist der Bericht für mich noch unklar.
Climbee12.09.18 08:47
Hier darf man ja nichts verlinken, aber wenn du mal googelst: "Herausgabe plane an Bauherren Gesetz" findest du sehr schnell entsprechende Artikel.
Die Herausgabe ist schon vorab notwendig, ganz einfach aus dem Grund, weil der Bauherr das ja auch prüfen können muß, ob notwendige Anforderungen umgesetzt wurde (Energieeinsparverordnung etc.) bzw. prüfen lassen muß.

Ich persönlich wundere mich, daß es dazu ein Gesetz bedarf und daß es erst ab Jan 2018 gilt. DAS fasse ich nicht.
Snowy3612.09.18 09:22
R.Hotzenplotz schrieb:
Was genau ist dir unklar?

.

Unser Garagentormensch hat gerade angerufen ob wir beim Tor hinten (haben es genauso wie du) 2m Durchgangshöhe oder 2,13m haben wollen.

Er hat gefragt ob wir darüber noch einen Boden einziehen wollen (Garage mit offenem Dachstuhl) , wenn nicht würde er die 2,13 empfehlen, kostet 60 Euro mehr da andere Aufhängung....
Traumfaenger12.09.18 09:35
R.Hotzenplotz schrieb:
Bei uns ist es z. B. so, dass der GU bereit ist, die Unterlagen am Ende heraus zu geben. Aber eben erst am Ende und nicht während der Bauhpase.

Du solltest nach Bauabschluss mal einen ausführlichen Erfahrungsbericht über Deinen GU gemäß den Regeln hier ins Forum stellen... Unser Hausbauer hat uns unaufgefordert und jeweils vor Ausführung einen Karton mit Statikunterlagen, alle auf DIN A0 ausgedruckten Detailpläne zur Ausführung (Elektro, Sanitär, Fußbodenheizung, ...), Schnitte etc. geschickt. Zusätzlich auch als PDF. Zum Abschluss gibt es dann noch mal eine DVD mit allen Plänen weil sich Details in der Bauphase auch mal geändert haben.
Climbee schrieb:
Ich persönlich wundere mich, daß es dazu ein Gesetz bedarf und daß es erst ab Jan 2018 gilt. DAS fasse ich nicht.

Wenn man sich so schwarze Schafe wie beim Räuber vorstellt, wundert es einen bald nicht mehr ("Über 30 Jahre Erfahrung und Kompetenz im Massivhausbau" und die Zitate der zufriedenen Bauherren nicht zu vergessen....). Da ist zwischen Internetauftritt und Realität eine große Lücke.
verband privater bauherrenplänegesetzgarage