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ᐅ Kein Internet im Neubaugebiet - DigiNetz Gesetz?


Erstellt am: 16.03.2021 21:47

11ant 18.03.2021 12:50
OWLer schrieb:

Telekom wollte gerne Glasfaser unter die Straße legen, aber so grob 2 Jahre nach der restlichen Erschließung. Daraufhin ist es dann der örtliche Versorger geworden, der kurzfristig gezwungen wurde, einzuspringen.
Das klingt für mich sehr nach Räubermärchen.
OWLer schrieb:

Wenn derjenige, der euer Baugebiet entwickelt, nicht vollständig inkompetent ist, wird da irgendwer eine Internetleitung in die Straße legen.
Nach meiner Kenntnis kann der erste Versorger, der Interesse anmeldet, den Ausbau vornehmen - hat aber ein Jahr Zeit, dies zu tun. "Traditionell" neigt daher meist die Telekom dazu, sich auf Verdacht / Vorrat als Jagdpächter auszurufen - und sei es aus reinem Futterneid nur daß kein Mitbewerber zum Zuge kommt; lohnt dann das Jagdrevier nicht, wird die Umsetzung einfach schleifen gelassen. Daher hat diese Reservierung ein "Verfallsdatum", um die Mitbewerber nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag ausbremsen zu können. Manche kleinen Mitbewerber sind allerdings agiler und reißen sich Neubaugebiete schneller unter den Nagel. Daß z.B. Stadtwerke zum Zuge kommen, habe ich bisher nur in Gewerbegebieten erlebt. Dort gibt es dann oft einen Rundbrief an die Unternehmen mit dem Tenor "wenn hundertfünfzig von Euch unterschrieben haben, fangen wir an zu bauen". Dabei wird dann recht zutreffend kalkuliert, wann - meist in knapp über einem Jahr - die Versorgung aufgenommen werden könne.

guckuck2 18.03.2021 13:54
Einfach mal ins Gesetz gucken und dem Erschließenden auf den Tisch legen.

DigiNetzG §77i
(7) Im Rahmen von ganz oder teilweise aus öfffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten für die Bereitstellung von Verkehrsdiensten, deren anfänglich geplante Dauer acht Wochen überschreitet, ist sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, bedarfsgerecht mitverlegt werden, um den Betrieb eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zu ermöglichen. Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden.

Mir wäre das ausgesprochen wichtig. Ich hab schon vorherige Mietobjekte nach der Verfügbarkeit von Breitbandinternet selektiert.
In Zeiten von HomeOffice kann das zukünftig über den Job entscheiden. Wir lassen niemanden mehr ohne Nachweis einer Mindestgeschwindigkeit ins HO gehen.

launchme 19.03.2021 11:49
guckuck2 schrieb:

Einfach mal ins Gesetz gucken und dem Erschließenden auf den Tisch legen.

DigiNetzG §77i


Mir wäre das ausgesprochen wichtig. Ich hab schon vorherige Mietobjekte nach der Verfügbarkeit von Breitbandinternet selektiert.
In Zeiten von HomeOffice kann das zukünftig über den Job entscheiden. Wir lassen niemanden mehr ohne Nachweis einer Mindestgeschwindigkeit ins HO gehen.

Der Paragraph macht ja echt Hoffnung. Ich habe auch gelesen dass folgendes passiert wenn die Kommune das Gesetzt nicht umsetzt: Nichts
Ein Verstoß wird wohl nicht sanktioniert.
Ich werde nun weiter dran bleiben und dann berichten.

11ant 19.03.2021 13:23
launchme schrieb:

Der Paragraph macht ja echt Hoffnung. Ich habe auch gelesen dass folgendes passiert wenn die Kommune das Gesetzt nicht umsetzt: Nichts
Das Gesetzt ist ja auch insofern Quatsch, da zwar Kommunen Baugebiete erschließen, aber regelmäßig (d.h. Ausnahmen lohnen die Erwähnung kaum) keine Kommunikationsnetze betreiben. Würde die Kommune bei der BNetzA anmelden, der Glasfaserversorger werden zu wollen, bekäme sie zu hören, garkein zugelassener Netzbetreiber zu sein. Also typischer Unfug von Politikern, die ihre eigenen Kompetenzen nicht kennen.
In der Praxis läuft das so ab: die Gemeinde führt ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren durch, die Telekom erfährt als TöB davon und überlegt sich, ob das Jagdrevier für sie lohnend ist. Hier kommt nun die Marktwirtschaft ins Spiel, d.h. der fehlende Nachfrager ist selbst schuld: die Katze beißt sich genau da in den Schwanz, wo der (potentielle) Grundstückskäufer auf das schnelle Internet wartet - denn das kommt erst, wenn er es bestellt. Entscheiden sich mit Dir auch die Nachbarn in diesem Baugebiet für Abwarten, dann könnt Ihr Euch die Zeit mit Wetten vertreiben, ob Godot oder Sankt Nimmerlein zuerst kommt.
Die Kommune muß nämlich nur dafür sorgen, daß die Glasfaser berücksichtigt wird - sie muß keinen Netzbetreiber suchen, der welche verlegen will. Und sie muß auch nicht selber welche legen und später einem Netzbetreiber verkaufen (dem stünde das Kommunalwirtschaftsrecht entgegen). Hier weiß mal wieder die eine Hand nicht, was die andere (nicht) tut. Alles Amateure ;-(

knalltüte 19.03.2021 13:37
ich glaube die korrekte Bezeichnung für dieses Gesetz lautet: "Breitbandausbauverhinderungsgesetz"

Hier wurde mir von der lokalen Behörde als Vorgehensweise genannt: Alle Versorger werden angeschrieben. (Hier war es so das das Baugebiet mit ca. 75 Bauplätzen zu klein für die Telekom war (ein Hoch auf die Zentrale in Bonn)

Zuschüsse (von denen es theoretisch reichlich gut gefüllte Pötte gibt) könne man (als gemeinde) nicht beantragen, dafür sei die Durchschnittsgeschwindigkeit einfach zu hoch!! (leider) ... (ich bin Schuld: 500MBit/s bei Vodafone +250MBit/s über die Telekom)

Und natürlich hatte (hätte) die Stadt/Gemeinde etc. die Möglichkeit im Rahmen der Erschliessung (superteure Spezial) Leerrohre zu verlegen. Macht man aber überwiegend nicht. Kostet ja satte ca. 1€ je m² an Erschliessungsgebühren extra 😕

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es lustig. Meine ersten 5 Bücher über Geschichten mit Telekommunikationsanbietern sind auch bereits voll, aber täglich kommen neue Geschichten dazu.

guckuck2 19.03.2021 15:20
11ant schrieb:

Das Gesetzt ist ja auch insofern Quatsch, da zwar Kommunen Baugebiete erschließen, aber regelmäßig (d.h. Ausnahmen lohnen die Erwähnung kaum) keine Kommunikationsnetze betreiben. Würde die Kommune bei der BNetzA anmelden, der Glasfaserversorger werden zu wollen, bekäme sie zu hören, garkein zugelassener Netzbetreiber zu sein. Also typischer Unfug von Politikern, die ihre eigenen Kompetenzen nicht kennen.

Sorry, aber das ist mal wieder typischer 11ant Stammtisch, der in der vermeintlichen Unfähigkeit unbekannter Dritter gipfelt.

Das Gesetz spricht von passiver Kommunikationsinfrastruktur. Dh. im Zweifelsfall hat die Gemeinde da eine Glasfaser reinzuwerfen, mehr nicht. Netzbetreiber oder Provider wird man damit noch lange nicht.

Praktisch schreibt die Gemeinde die Glasfaserversorgung aus, genau so wie den Abwasserkanal oder den Straßenbau, bzw. hat dafür einen Rahmenvertrag.
Wenn sich darauf keiner findet, müssen sie selbst Glas einlegen, s.o.
launchme schrieb:

Der Paragraph macht ja echt Hoffnung. Ich habe auch gelesen dass folgendes passiert wenn die Kommune das Gesetzt nicht umsetzt: Nichts
Ein Verstoß wird wohl nicht sanktioniert.

Der Paragraph eröffnet zumindest den (aussichtsreichen) Klageweg.

Amtsleiter und Bürgermeister mögen es auch gar nicht, wenn man öffentlich darstellt, wie diese gegen Bundesgesetze verstoßen.
telekomnetzbetreibermitbewerbergesetzversorgerparagraphbaugebietglasfaser