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ᐅ Erstentwurf vom Bauzeichner für unser Einfamilienhaus


Erstellt am: 12.02.18 10:08

86bibo12.02.18 14:53
Ich liebe Hanggrundstücke, da gibt es so genial umgesetzte Hauskonzepte. Natürlich darf das nicht zu extrem, werden, da sonst die Bewirtschaftung der Grundstückes schwierig wird, aber lasst euch davon nicht entmutigen. Die Ausrichtung des Grundstückes ist aus meiner Sicht das schwierigste an dem ganzen Unterfangen, da ihr auf der "schönen" Seite hauptsächlich den Eingang habt und der Keller da komplett im Erdreich liegt. Dafür habt ihr die Möglichkeit unten ebenerdig aus dem Haus zu gehen und einen freien Blick auf euer Grundstück sowie die hoffentlich nicht zu sehr verbaute Sicht des Tals.

Der Preis von fast 400t€ erscheint auf den ersten Blick auch nicht so übertrieben, immerhin hat der Entwurf ja ca. 250m² Wohnfläche. Ist ja kein Keller im eigentlichen Sinne.
haydee12.02.18 15:54
Einliegerwohnung würde ich streichen. Deine Schwiegermutter wird vermutlich so lange in ihrem Haus wohnen bis es nicht mehr geht und dann wird es bei euch auch nicht mehr gehen - Pflegeaufwand zu hoch.

Wohnräume gehören zum Garten gerade mit kleinen Kindern. Regen, Schnee, Matsch sind kein Grund nicht raus zu gehen. So hast du sie im Auge und bleibst trocken.

Evtl wäre Splitlevel was für euch. Da muss ein Architekt ran.
11ant12.02.18 18:58
Das Bauzeichnerhaus gefällt mir ganz und gar nicht. Für sich betrachtet nicht, weil es sehr inhomogen wirkt: das EG wirkt wie eine kleine Etagenwohnung, das DG hingegen wie das DG eines Einfamilienhauses, und insgesamt dürfte es aus einem Schubladenentwurf für ein ebenes Grundstück entwickelt worden sein. Am meisten mißfällt mir allerdings, wie gelinde gesagt extrem gering die Schnittmenge zwischen diesem Entwurf und Euren eigenen Grundrissgedanken ist. Das Bauzeichnerhaus ist daher aus meiner Sicht gleichermaßen ein Haus für ein anderes Grundstück und andere Leute.

Den durch die Hanglage freigelegten halben Keller bewohnen zu wollen, kann ich nachvollziehen. Allerdings nicht mit einer Einliegerwohnung. An die Gartenseite - und auf die Gartenhöhe ! - gehört m.E. das Familienwohnzimmer. Ich habe da ein Déja-vu mit dem Thread von SupaCriz https://www.hausbau-forum.de/threads/erster-Entwurf-Grundriss-efh-ca-200qm-bitte-um-Feedback.18830/page-3 (Beitrag #15)
haydee schrieb:
Evtl wäre Splitlevel was für euch. Da muss ein Architekt ran.
Mit Einliegerwohnungen für (Schwieger)Eltern ist man meist ohnehin auf dem Holzweg, denn erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt: rechnet man, daß seine Mutter zuerst gebrechlich wird, wird es dann doch eher ihr Vater oder umgekehrt. Manchmal hilft ein Perspektivwechsel: sieh´ Dich selbst in der Einliegerwohnung, verwitwet und mit einem Deiner Kinder samt Anhang über Dir wohnend. Wird Dir bei dem Gedanken warm von der Zentralheizung, oder wird es nun eher ein anderes Haus ?
Julia.86 schrieb:
PS: Der Hang ist übrigens nicht so krass, wie es auf den Außenansichten aussieht, der Bauzeichner konnte es mit seinem Programm nicht anders darstellen.
Wenn der Hang weniger krass ist, paßt entweder die Eingangs- oder die Gartenseite nicht zum Gelände. Müsste man sich quasi vor die Einliegerwohnung noch einen Lichthof denken ?
Je stärker eine Hanglage nicht Fisch und nicht Fleisch ist - d.h. die Höhendifferenz auf die Haustiefe gesehen weder weniger als einen halben Meter noch annähernd eine volle Geschosshöhe ausmacht - desto eher sind in sich geländefolgende Grundrisse gefragt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
86bibo12.02.18 20:13
11ant schrieb:
Das Bauzeichnerhaus gefällt mir ganz und gar nicht. Für sich betrachtet nicht, weil es sehr inhomogen wirkt: das EG wirkt wie eine kleine Etagenwohnung, das DG hingegen wie das DG eines Einfamilienhauses, und insgesamt dürfte es aus einem Schubladenentwurf für ein ebenes Grundstück entwickelt worden sein. Am meisten mißfällt mir allerdings, wie gelinde gesagt extrem gering die Schnittmenge zwischen diesem Entwurf und Euren eigenen Grundrissgedanken ist. Das Bauzeichnerhaus ist daher aus meiner Sicht gleichermaßen ein Haus für ein anderes Grundstück und andere Leute.

Den durch die Hanglage freigelegten halben Keller bewohnen zu wollen, kann ich nachvollziehen. Allerdings nicht mit einer Einliegerwohnung. An die Gartenseite - und auf die Gartenhöhe ! - gehört m.E. das Familienwohnzimmer. Ich habe da ein Déja-vu mit dem Thread von SupaCriz https://www.hausbau-forum.de/threads/erster-Entwurf-Grundriss-efh-ca-200qm-bitte-um-Feedback.18830/page-3 (Beitrag #15)
Mit Einliegerwohnungen für (Schwieger)Eltern ist man meist ohnehin auf dem Holzweg, denn erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt: rechnet man, daß seine Mutter zuerst gebrechlich wird, wird es dann doch eher ihr Vater oder umgekehrt. Manchmal hilft ein Perspektivwechsel: sieh´ Dich selbst in der Einliegerwohnung, verwitwet und mit einem Deiner Kinder samt Anhang über Dir wohnend. Wird Dir bei dem Gedanken warm von der Zentralheizung, oder wird es nun eher ein anderes Haus ?


Wenn der Hang weniger krass ist, paßt entweder die Eingangs- oder die Gartenseite nicht zum Gelände. Müsste man sich quasi vor die Einliegerwohnung noch einen Lichthof denken ?
Je stärker eine Hanglage nicht Fisch und nicht Fleisch ist - d.h. die Höhendifferenz auf die Haustiefe gesehen weder weniger als einen halben Meter noch annähernd eine volle Geschosshöhe ausmacht - desto eher sind in sich geländefolgende Grundrisse gefragt.
gibt es von dem Grundstück denn schon höhenangaben bzw. wie geht es denn unterhalb des Grundstückes weiter? eigentlich passen 3m auf 10m ja genau für eine Geschosshöhe. die Terrasse muss dann aber schon wieder angefüllt werden. zudem sind ungefähr geschätzte 3m auch nicht wirklich präzise. geht es denn auf dem restlichen Grundstück mit gleichem Gefälle weiter? das wären ja dann mehr als 15m auf die komplette Länge.
ypg12.02.18 21:42
Hoppla, ich habe die Grenze von 300000 auf meinem Handy heute überlesen.

So denn, es wird einfacher: streiche Einliegerwohnung. Plane 2 Geschosse: EG und UG. Oder wie auch immer Du die Geschosse nennen magst. Ein Geschoss für Kinder und „Dauergast“ , das andere mit Allraum und Elternbereich. Viele breite Fenster mit Brüstung im Norden, Terrasse im Westen.
Garage im Osten, dahinter geht’s runter in Richtung UG.
Allerdings kann es beim Budget auch sein, dass Ihr auf ein Carport umsteigen müsst.
Julia.8613.02.18 22:50
Puh, ich glaube wir müssen tatsächlich versuchen in unserem Kopf „tabula rasa“ zu machen und von dem Gedanken „unten (Wohn-)Keller, obendrauf normales Einfamilienhaus“ Abstand nehmen..

Im ersten Moment fand ich die Vorschläge mit Schlafräumen oder Wohnräumen im „Keller“ schon befremdlich. Mittlerweile fange ich an es sogar ganz reizvoll zu finden. Es schwirren einige neue Ideen in meinem Kopf rum, leider auch verbunden mit vielen neuen Fragen. ;-D
Vor allem die Idee vom Elternschlafzimmer auf der gleichen Etage mit dem „Allraum“ hat es mir angetan, da das Arbeitszimmer/Büro nicht mehr als „Notfallschlafzimmer“ fungieren müsste.. Hätte man auch selbst darauf kommen können.. Gut dass es euch hier gibt!

Split-Level käme für uns allerdings eher nicht in Frage. Haben Bekannte, zu offen und laut/hellhörig für meinen Geschmack, würden sie selbst auch nicht mehr so machen.

Jetzt muss nur mein Freund noch vom "Neuanfang" angesteckt werden. Er hängt noch sehr an unserer „alten“ Idee, ist aber zum Glück was das Finanzielle betrifft der vernünftigere/strengere Part und wird auf die Einliegerwohnung nicht „Koste was es wolle“ pochen.

Wir werden doch schon unabhängig vom Notartermin weitere Gespräche vereinbaren, da die Planung bzw. Suche nach dem passenden Planer, doch etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt als wir vermutet hatten und wir einfach zu neugierig sind, zu sehen was andere aus unseren (neu überdachten) Vorstellungen machen würden. Diesmal dann doch eher direkt mit Architekten

: Zur Frage mit dem Hang: es sind geschätzte 3m Höhenunterschied auf die gesamte Tiefe des Grundstücks (37m), was laut meinem Freund (ist Geograf) passen könnte. Ich muss da passen, da fehlt mir das Auge für..

Sobald uns das Grundstück gehört wird ein Bodengutachten und Nivellement in Auftrag gegeben, damit wir es genau wissen.

Der Satz mit dem „nicht so krass“ war eigentlich mit einem Bild mit Außenansicht bezogen, was ich letztendlich doch nicht angehangen hatte, da das Limit von 10 Bildern schon erreicht war. Ist mir leider untergegangen, ich hänge es hier mit an. Gemeint ist der steile Abfall der Grünfläche hinter der Terrasse.

Weißes zweistöckiges Einfamilienhaus auf grünem Hang mit Terrasse und Gartenmöbeln.
grundstückeinliegerwohnungkellerhanglageterrasseentwurfgartenseitegeschosshöhegeschosseallraum