Wie gesagt, wir sind im Vorentwurf und fragen hier nach Feedback. Du findest den Entwurf nicht gelungen, gibst aber keine Verbesserungsvorschläge (Ausnahme: Technik im OG). Ist für mich auch okay.
Ich finde es nicht okay, präzise Hinweise zu geben und dafür zu hören zu bekommen, ich gäbe keine Verbesserungsvorschläge. Lies´ bitte meinen Beitrag nicht weniger aufmerksam als ich Deinen ganzen Thread bis hierhin. Und Ihr mögt wohl im "gefällt uns noch nicht abschließend" Stadium sein, aber ein Vorentwurf ist was Du hier zeigst ganz klar nicht mehr. Handwerklich ist es leider noch nicht einmal das, aber in der zeichnerischen Ausdifferenzierung für einen Vorentwurf bereits entschieden zu weit. Das bedeutet leider eine Verschwendung von Zeit und Geld und erhärtet meinen begründeten Verdacht, der "Architekt" sei einer mit Anführungsstrichen (aka Zeichenknecht oder gar Bauzeichner).
Selbst bei 10x7m im EG der Hauptwohnung bleibt ein Anbau. Daher verstehe ich deine Aussage nicht.
Nur zum Verständnis, inwiefern wirkt sich das auf die Kosten aus?
Die Reduktion der Hauptwohnung allein würde den Anbau noch nicht obsolet machen. Ein simplerer Baukörper (mit Integration der Einliegerwohnung) wirkte sich auf die Baukosten erheblich aufwands- und damit kostenreduzierend aus.
Was bedeutet für dich ein gemeinsames Raumprogramm. Wie hätte es denn ohne Anbau aussehen sollen?
Magst du erläutern, warum?
Ein gemeinsames Raumprogramm bedeutet zunächst einmal, die Bedarfe der Nutzergruppen Elternkinderfamilie und Einliegereltern in einer gemeinsamen Bedarfsrechnung für das Raumprogramm zu berücksichtigen. Das ist die Basis für eine ökonomische Baukörperfindung (Leistungsphase 2), auch wenn das nach meinem Vorgehen ein ggü. den oberen Stockwerken größeres EG noch nicht zwingend vermeidet/umgeht/ausschließt. Der Grund für die Strategie, vor der zeichnerischen Auseinandersetzung erst einmal eine aufgehende Rechnung des Raumbedarfes zu bewerkstelligen, liegt ganz simpel in der Ökonomie des Planungsaufwandes. Das ist hier (mit dem Ergebnis eines Anbaues) versäumt und danach (mit der Z-Turmverschiebung) ungeeignet zu heilen versucht worden. Daher ja auch (u.a. mein) klarer Rat zum Relaunch (der konsequent impliziert, auf ein Herumbiegen am gezeigten Entwurf zu verzichten).
Ins EG MUSS leider die Wärmepumpe und Warmwasserspeicher mit 3x1,9m Platzbedarf (Vorgabe vom Nahwärmenetz). Ins OG kommt definitiv die Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Weitere Technik wie Wechselrichter und Stromspeicher evtl. auch?
Ins EG müssen ausschließlich die Hauseinführungen. Engere Vorgaben könnten keine mir bekannte Rechtsgrundlage haben, technisch wären sie unbegründet und damit überzogen und unzulässig.