Verbraucherbauvertrag, Bauvertrag nicht umgesetzt - Schadenersatz?

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Adriano273

Hallo liebe Community,

wir haben im Jahre 2021 mit einem großen Massivhausanbieter einen Verbraucherbauvertrag über den Bau eines Einfamilienhaus abgeschlossen.

Im Gespräch mit dem Vermittler wurde uns gesagt, dass wir Zugriff auf exklusive Grundstücksangebote erhalten, die nur Kunden angeboten werden die einen Vertrag abgeschlossen haben.

Ferner wurde uns gesagt, dass uns keine Kosten entstehen würden sollten wir letztendlich kein Grundstück finden um das Haus bauen zu können.
Wir würden somit überhaupt kein Risiko eingehen.
Nur wenn wir ein Grundstück finden müssten wir mit der Fa. bauen. Das war für uns auch in Ordnung.

Leider waren wir so naiv und haben den Vertrag unterschrieben ohne diesen prüfen zu lassen und haben den Aussagen des Vermittlers vertraut.
In der Folge haben wir zwar Angebote erhalten. Diese waren uns jedoch meist schon aus öffentlichen Portalen bekannt (also keine exklusiven Angebote).

Aufgrund der extrem gestiegenen Preise für Grundstücke mussten wir uns bald vom Traum eines eigenen Hauses verabschieden, da unser Limit überschritten wurde.

Wir haben uns keine weiteren Gedanken mehr über den Vertrag gemacht.

Anfang 2023 erhielten wir ein Schreiben einer RA-Kanzlei die uns mitteilte, dass der Vertrag aufgrund nicht nachgekommener Mitwirkungsverpflichtungen als aufgehoben gilt mit den Rechtswirkungen einer Kündigung aus wichtigem Grund zugunsten der Mandantschaft.

Ausgehend von einer Nettobausumme i.H.v. 170.000 EUR werden wir aufgefordert innerhalb weniger Tage 60.000 EUR zu bezahlen.

Wir waren geschockt über die Höhe des von uns zu zahlenden Betrages. Uns ist natürlich bewusst, dass wir einen Vertrag unterschrieben haben ohne uns wirklich über die Konsequenzen im Klaren gewesen zu sein. Hätten wir den Vertrag prüfen lassen bzw. hätte uns der Vermittler über die möglichen Konsequenzen ehrlich informiert hätten wir den Vertrag nie unterschrieben.

Gibt es hier vielleicht Betroffene denen ähnliches passiert ist?
Oder weiß jemand ob es Fälle gab in denen sich Betroffene erfolgreich dagegen wehren konnten?
Oder gibt es Betroffene die sich verglichen haben?

Wir wären für Tipps dankbar.
 
C

cschiko

Also ich denke da kann man nur raten direkt zum Fachanwalt zu gehen! Allerdings dürften die Chancen da gar nicht so schlecht sein, denn 60.000€ Strafe bei 170.000€ Nettobausumme könnte durchaus dazu führen, dass diese Vertragsstrafe und ggf. der Ganze Vertrag unwirksam ist.

ABER dazu berät euch der Fachanwalt den ihr zeitnah aufsuchen solltet!
 
N

Nemesis

Zu deinen Fragen sollen sich am besten andere äußern, aber evtl. kann @11ant nochmals die einschlägigen Fäden verlinken...ist ja Wahnsinn, dass man vor diesen Themen in 2023 immer noch so extrem warnen muss...wenn man da an die Dunkelziffer denkt die nicht im Forum aufschlagen...Halsabschneider, solche "Verkäufer".
 
11ant

11ant

Anfang 2023 erhielten wir ein Schreiben einer RA-Kanzlei die uns mitteilte, dass der Vertrag aufgrund nicht nachgekommener Mitwirkungsverpflichtungen als aufgehoben gilt mit den Rechtswirkungen einer Kündigung aus wichtigem Grund zugunsten der Mandantschaft.
Ausgehend von einer Nettobausumme i.H.v. 170.000 EUR werden wir aufgefordert innerhalb weniger Tage 60.000 EUR zu bezahlen.
Das versteht sich ja hoffentlich als Gesamtsumme aus Forderung und Anwaltsgebühren. Welche nicht erfüllten Mitwirkungspflichten werden Euch denn überhaupt vorgeworfen ?
Ich erinnere keine Variante dieser Bauernfängermasche, die über die Dummheit des Unterschreibens weitere Mitwirkungspflichten voraussetzen würde (und danke für nähere Hinweise, worin sich eine neue Mutante unterscheidet).

aber evtl. kann @11ant nochmals die einschlägigen Fäden verlinken...
Zu diesem Thema habe ich eigentlich alles schon gesagt:
- zur Masche an sich
ich empfehle hier mit dem Suchwort "11ant Leerverkauf" nachzulesen, wie die Bauernfänger-Masche funktioniert, die hier versucht werden könnte. Zusammengefaßt: man sucht in den Grundstücksangeboten nach einem günstigen Grundstück, tut dann so als besäße man es, bildet einen Gesamtpreis mit dem Listenpreis eines ebenfalls sehr günstigen Hauses und ergaunert sich mit diesem "Grundstücksservice" einen Bauvertrag (ist aber selbst garkein Bauträger, sondern nur Provisionsvermittler eines Generalunternehmers).
- zu den Suchbegriffen
(ein weiteres heißes Suchwort dazu wäre hier "Grundstücksservice"), und
- zu wen dazu ansprechen auch erst kürzlich
Die RA´in Reibold-Rolinger (Bauglück) habe ich hier deshalb nicht empfohlen, weil ihr Kanzleistandort im Raum Mainz recht weit von Brandenburg entfernt liegt. Möglicherweise wäre sie auf das Empfehlen von KollegInnen vor Ort ansprechbar bzw. eine zumindest teilweise Fernkonsultation machbar.
 
Zuletzt aktualisiert 19.06.2025
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